Die Wertgrenzen im § 3 Abs. 1 Nrn. 8, 9, 10, 11, 15 und 24 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Fürth (GeschO), ab denen die Zuständigkeit auf den Stadtrat übergeht, werden von 250.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben.

 

Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat vom 22. Dezember 2022 wird hiermit erlassen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft. Die geänderte Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Referat V wird beauftragt, die Vergaberichtlinien der Stadt Fürth (VgaRi) an die geänderten Wertgrenzen anzupassen.


Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 18.10.2021 einstimmig empfohlen, die Wertgrenzen in § 3 Abs. 1 Nrn. 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 21 und 24 GeschO, ab denen die Zuständigkeit auf den Stadtrat übergeht, von 250.000 Euro auf 500.000 Euro anzuheben.

 

Die Anhebung der Wertgrenzen soll mit der Zielsetzung erfolgen den Handlungsspielraum der Ausschüsse zu erweitern und somit Verfahrensabschlüsse beschleunigen.

 

Im Nachgang zur Sitzung des Ältestenrates wurden das Referat für Finanzen, Organisation, Personal und Digitalisierung, das Rechtsamt, das Rechnungsprüfungsamt sowie die Vergabestelle (Rf. V) um Stellungnahme und rechtliche Würdigung zu der geplanten Änderung der Geschäftsordnung gebeten.

 

Entsprechend der Stellungnahmen wurde die Änderung der Geschäftsordnung auf § 3 Abs. 1 Nrn. 8, 9, 10, 11, 15 und 24 eingegrenzt. Von einer Anhebung der Wertgrenzen in den Nrn. 12, 14 und 21 wird aufgrund der rechtlichen Würdigung der Beteiligten abgesehen.

  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Beschluss des Ältestenrates TOP 37 Anhebung der Wertgrenzen für den Stadtrat

Anlage 2: Stellungnahme Rf. II - Anhebung der Wertgrenzen für den Stadtrat

Anlage 3: Stellungnahme Rf. V/Vergabestelle - Anhebung der Wertgrenzen für den Stadtrat

Anlage 4: Stellungnahme RpA - Anhebung der Wertgrenzen für den Stadtrat

Anlage 5.1: Stellungnahme RA - Anhebung der Wertgrenzen für den Stadtrat

Anlage 5.2: Stellungnahme RA - Anhebung der Wertgrenzen für den Stadtrat Städtevergleich

Anlage 6: Synopse

Anlage 7: Geschäftsordnung für den Stadtrat Fürth (GeschO); Stand 22.12.2021