Der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunde von 61,80 € auf 63,70 € wird mit Wirkung ab 01.07.2022 zugestimmt.
Unter dem Begriff der ambulanten Hilfen sind Maßnahmen
der Jugendhilfe erfasst, wie sie u.a. als Erziehungsbeistandschaft (EZB) oder
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bekannt sind.
Zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben beauftragt
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in den jeweiligen Einzelfällen die
freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung dieser Maßnahmen. In
Fürth sind dies in der Regel (in
alphabetischer Reihenfolge):
1. Arche Fürth gGmbH
2. Die Jugendhilfe 180 Grad
3. Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,
4. Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH
5. Vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-
6. Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung
Die Auswahl der Leistungserbringer erfolgt im
Einzelfall nach den besonderen Erfordernissen und fachlichen Kriterien. Es
werden Familien betreut, deren Erziehungskompetenzen eingeschränkt sind
und/oder das gesunde Aufwachsen der Kinder gefährdet ist. Ein besonderer
Betreuungsbedarf zeigt sich derzeit bei Kindern mit psychischen Erkrankungen und
seelischen Behinderungen und der dadurch einhergehenden Überforderung der
Eltern. Um preisintensive stationäre Heimunterbringungen zu vermeiden, werden
den Familien zunächst Hilfestellungen in ambulanter Form angeboten. Eingesetzt
werden hierbei speziell ausgebildete Sozialpädagogen, die mit den jeweiligen
Problemlagen besonders vertraut sind.
Eine Abrechnungsstunde umfasst 60 Minuten. Die
beauftragten Träger rechnen ihre Leistungen nach erbrachten Stunden ab. Darin
werden zeitgenau die Kontakte mit dem Klienten, mit Eltern und anderen Personen
abgerechnet, die notwendig sind, um die Ziele der Jugendhilfemaßnahme zu
erreichen. Daneben können auch Zeitanteile abgerechnet werden, die für
Bereitstellung der Infrastruktur und Administration notwendig sind (z.B.
Hilfeplangespräche, Fallberatungen, Wegezeiten, Berichterstellung und
Dokumentation). Ausgehend von Nettoarbeitsstunden wird darüber hinaus
festgelegt in welcher Höhe der freie Träger qualitätssichernde Anteile (z.B.
Fortbildung, Supervision) einbringen muss und welche Leistungen nicht
abgerechnet werden können.
Die ambulanten erzieherischen Hilfen werden
grundsätzlich über Fachleistungsstunden mit lokal einheitlich vereinbarten
fachlichen Standards erbracht. Die letzte Anpassung erfolgte mit Wirkung ab 01.07.2020.
Angelehnt an einem vom Bayer. Kommunalen
Prüfungsverband empfohlenen Kalkulationsmodell des Bundesverbandes für
Erziehungshilfen e.V. (AFET) wurde 2018 die bisherige Preisfeststellung neu
aufgesetzt und fortgeführt. Die Kalkulation wird in der Anlage dargestellt.
Die Preisfeststellung der Personalkosten ist an den
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst angelehnt. Der vorliegende
Änderungsantrag bildet die Tariferhöhungen 2020 und 2021 ab. Der aktuelle
Tarifabschluss 2022 blieb außer Betracht.
Die Preissteigerung ist kalkulatorisch
nachvollziehbar. Der seit 01.07.2020 gültige Fachleistungsstundensatz von 61,80
€ wurde mit einer Anhebung auf 63,70 € (entspricht 3,09 %) insgesamt sehr
zurückhaltend angepasst. Die Erhöhungen der Fachleistungsstunden in den
Nachbarstädten erfolgen gleichermaßen regelmäßig und sind mit dem
Fachleistungsstundensatz der Stadt Fürth nach der vorgeschlagenen Anpassung
nunmehr wieder vergleichbar.
Soweit die Dienstleistung mit eigenen Kräften erbracht
werden müsste, würden höhere Kosten entstehen, da alle Kostenfaktoren des
öffentlichen Dienstes einzurechnen wären. Hierbei ist auch zu berücksichtigen,
dass die Anpassung der Stundensätze im 2-jährigen Turnus jeweils im Nachgang
erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich bei einer Steigerung von
1,90 Euro pro Stunde im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts bei ca.
jährlich 50.000 zu erbringenden Betreuungsstunden mit einem Mehraufwand von ca.
100.000 € (Sonderbudget 51500) aus. Der Mehraufwand ist für den Haushalt 2022
bereits eingestellt und wird für 2023 zu gegebener Zeit angemeldet.
Es wird deshalb
empfohlen, der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für die
Fachleistungsstunde von 61,80 € auf 63,70 € mit Wirkung ab 01.07.2022
zuzustimmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
100.000 € |
|
nein |
x |
ja |
dto. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kalkulation des Fachleistungsstundensatzes