Betreff
Investitionskostenförderung einer Kindertageseinrichtung im „Familienhaus Rosengarten" (Rosenstraße 16 - 20) mit Neuschaffung von 30 Hortplätzen
Vorlage
JgA/0561/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Zum Erhalt der bestehenden 30 Kindergarten- und 15 Hortplätze im Netz für Kinder des Mütterzentrums Fürth und zur Abdeckung des Bedarfs an Hortplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Umbau des Bestandsgebäudes im Erdgeschoss Rosenstraße 16 - 20 (Familienhaus Rosengarten) mit Neuschaffung von weiteren 30 Hortplätzen genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 


Im ehemaligen Seniorenpflegeheim Curanum in der Rosenstraße 16 - 20 soll das „Familienhaus Rosengarten“ entstehen. Untergebracht werden sollen dort unter anderem das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum e.V. (MÜZE) und die durch das MÜZE betriebene Kindertageseinrichtung, die um 30 neue Hortplätze erweitert werden soll. Aktuell werden in der Sonderbetreuungsform „Netz für Kinder“ 30 Kindergarten- und 15 Hortplätze angeboten. Die Betreuung findet seit 2005 im Anwesen Gartenstr. 14 statt, welches die aktuellen Ansprüche an Kindertageseinrichtungen nicht mehr erfüllen kann. Neben räumlicher Enge, fehlenden Neben- und Personalräumen und fehlender Barrierefreiheit ist hier vor allem die äußerst begrenzte Außenfläche zu nennen, die mit ca. 3 m² pro Kind die aktuell für den Innenstadtbereich vorgeschriebenen

8 m² pro Kind deutlich unterschreitet.

 

Mit dem Umzug in das entsprechend umgebaute Erdgeschoss der Rosenstraße 16 – 20 stünden auch unter Einbezug der 30 zusätzlichen Hortplätze 8 m² Außenfläche pro Kind zur Verfügung. Es ist Platz für einen Mehrzweckraum vorhanden, so dass den betreuten Kindern ohne organisatorischen Zusatzaufwand entwicklungsangemessene Bewegungsmöglichkeiten angeboten werden könnten.
Außerdem würde mit dem Standortwechsel der Bestandsschutz für die mittlerweile nicht mehr förderfähige Betreuungsform „Netz für Kinder“ erlöschen, so dass im „Familienhaus Rosengarten“ ein „Haus für Kinder“ mit 30 Kindergarten- und 45 Hortplätzen neu entstehen würde, das nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Förderung erhielte und einen wirtschaftlicheren Betrieb ermöglichen könnte.

Für den Betrieb der Kindertageseinrichtung in der Gartenstraße 14 wurde keine Investitionskostenförderung in Anspruch genommen. Es flossen Fördermittel im Rahmen der Förderprogramme EU-Ziel 2 Bayern und „Soziale Stadt“, die jedoch voraussichtlich nicht anteilig zurückgezahlt werden müssen, da eine Folgenutzung des Gebäudes aus dem sozialen Bereich vorgesehen ist. Somit kann für den Umbau eines Teils des Erdgeschosses in der Rosenstraße 16 – 20 für die Nutzung als Kindertageseinrichtung vollumfänglich Förderung nach FAG in Anspruch genommen werden.

 

Die jetzt für den Dezember-Stadtrat vorgesehene Beschlussfassung erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss der Mietverträge für das Familienhaus und soll daher noch 2021 erfolgen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten erhält die Vorlage in seiner Sitzung am 09.02.2022.

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich förderfähig.

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet in ihrer aktuellen Fassung.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie der derzeit gültigen Kostenrichtwerte und Fördersätze.

 

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand 24.11.2021) und belaufen sich auf insgesamt 2.882.040 €.

 

Kostenschätzung Umbau des Erdgeschosses Rosenstraße 16 – 20 (in brutto), anteilig für die Kindertageseinrichtung

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

 

 

1 = Grundstück

 

0 €

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

8.800 €

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

1.519.000 €

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

564.200 €

 

5 = Außenanlagen

 

330.000 €

 

6 = Ausstattung

 

0 €

 

7 = Baunebenkosten

 

460.040 €

 

Gesamt

 

 

2.882.040 €

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).

 

Auch bei Umbauten werden die zuweisungsfähigen Kosten nach Kostenhöchstwerten festgelegt. Hierbei wird die zuweisungsfähige Fläche mit dem gültigen Kostenrichtwert multipliziert. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Baukosten niedriger als der Kostenhöchstwert sind nur diese zuweisungsfähig (s. Nr. 5.2.2.3 FAZR).

Für eine Einrichtung mit 30 Kindergarten- und 45 Hortplätzen beträgt die maximale förderfähige Fläche nach Summenraumprogramm 503m². Im Bestandsgebäude werden 500,69 m² förderfähige Fläche erreicht. Multipliziert mit dem aktuellen Kostenrichtwert in Höhe von 5.010 €/m² ergibt sich ein Kostenhöchstwert von 2.508.456,90 €.

 

Die gesamten zuweisungsfähigen Kosten belaufen sich auf 2.882.040 €. Sie liegen damit über dem Kostenhöchstwert von 2.508.456,90 €, weshalb dieser Anwendung findet.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ in ihrer jeweils gültigen Fassung ermittelt. Dort ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter 5.3 die Förderung des Umbaus mit 90% der förderfähigen Kosten festgelegt. Daraus ergibt sich eine Fördersumme von rund 2.257.611 € (90% von rund 2.508.457 €).

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von rund 2.257.611 €

 

Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 10 FAG, aktuell für die Stadt Fürth mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

Kostenschätzung 

2.882.040,00 €

(gerundet):

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

2.882.040,00 €

2.882.040 €

Kostenhöchstwert

2.508.456,90 €

2.508.457 €

Baukostenzuschuss Stadt (90% des Kostenhöchstwertes)

2.257.611,21 €

2.257.611 €

= Staatliche Gesamtförderung

75% aus 2.257.611,21 €

1.693.208 €

= Städtischer Nettoanteil

25% aus 2.257.611,21 €

564.403 €

Eigenanteil des Investors

 

624.428 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von rund 1.693.208 €. Der städtische Anteil beträgt dadurch rund 564.403 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

 

Staatliche Förderung:                    1.693.208 €

Städtischer Zuschuss:                       564.403 €

Anteil Träger:                                                      624.429 €

 

Gesamtkosten                                 2.882.040 €

 

 

 

Finanzierung:

 

In der mittelfristigen Investitionsplanung 2021 bis 2025 sind für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 für den Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuung insgesamt 6,2 Mio. € veranschlagt. Diese verteilen sich wie folgt:

 

2022:                    3,2 Mio. €

2023:                    2,0 Mio. €

2024:                    1,0 Mio. €

 

Diese Mittel sind sowohl für Neuschaffungen von Betreuungsplätzen als auch für Generalsanierungen bestehender Einrichtungen vorgesehen. Aus der Pauschale von insgesamt 6,2 Mio. € ist die Generalsanierung des kath. Kindergartens Unsere Liebe Frau zu finanzieren, die mit rund 1,1 Mio. € bezuschusst wird, sodass nach Abzug 5,1 Mio. € vorhanden sind. Bei Finanzierung der oben genannten Maßnahme mit rund 2,25 Mio. € aus den Pauschalansätzen stünden für die Haushaltsjahre 2022, 2023 und 2024 noch insgesamt 2,85 Mio. € für Kita-Bauvorhaben zur Verfügung.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Grundrissplan, Baubeschreibung, Flächenberechnung, Kostenschätzung