Der Antrag wird der Verwaltung als Prüfauftrag zugewiesen. Im Zuge der Maßnahmenumsetzung soll über die Möglichkeiten der Umsetzung der beantragten Punkte berichtet werden.
Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Ergänzungs- und Änderungsanträge zu TOP 2 der Sitzung des Umweltausschusses am 9. Dezember 2021 - Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Fürth- gestellt.
Die Verwaltung nimmt dazu, soweit bereits jetzt möglich, wie folgt Stellung:
Anträge zu Punkt 5.2) Maßnahmenkatalog TF 1:
Versorgung, Entsorgung: Energie & Gebäude, Abfall, Wasser
1. Antrag zu Maßnahme 1.4
„Wasserstoffstrategie für die Stadt“
Änderungsantrag: Das vorhandene Fürther Gasnetz kann, wo
wirtschaftlich sinnvoll, wasserstofftauglich gemacht werden. Formulierungen,
die auf einen Ausbau des Gasnetzes in bisher nicht erschlossene Flächen
abzielen, sind aus dem Text zu streichen. Stattdessen wird eingefügt: "Auf
Erweiterungen des bestehenden Netzes wird verzichtet. Die weitere Entwicklung
des Wasserstoffmarkts wird beobachtet, um nach einigen Jahren ggfs. nachsteuern
zu können.“ Darüber hinaus soll der Anteil des aus Abfall erzeugten Biogases
erhöht werden.
Stellungnahme: Die infra fürth gmbh wurde bereits um Stellungnahme
gebeten, eine abgestimmte, abschließende Äußerung wird nachgereicht.
2. Antrag zu Maßnahme 1.6 „Städtisches
Förderprogramm für erneuerbare Energien + energetische Sanierung“
Ergänzungsantrag: Mit dem städtischen Förderprogramm werden
nachhaltige Dämmmaterialien besonders unterstützt. Zur Vermeidung von Schäden
an Bauwerken durch falsche Dämmung wird eine entsprechende Beratung vor der
Fördermittelvergabe verpflichtend.
Stellungnahme: Ein Prüfauftrag, bezüglich einer verpflichtenden Beratung vor Fördermittelvergabe von städtischer Seite, kann mit aufgenommen werden so der Umweltausschuss dies wünscht. Die genaue Ausdifferenzierung erfolgt dann in der Maßnahmenumsetzung, da hierfür verschiedene Überlegungen sowohl rechtlicher Art als auch hinsichtlich finanzieller sowie personeller Ressourcen zu treffen sind.
3. Antrag zu Maßnahme 1.13 „Optimierung der
Bioabfall-Verwertung“
Seitens der Infra besteht Interesse, auch
Abfälle aus der Landwirtschaft (z. B. Mist oder Pflanzenreste) energetisch zu
verwerten. Daher ist zu prüfen, wie dies von städtischer Seite unterstützt
werden kann.
Ergänzungsantrag: Die Möglichkeit, auch Abfälle aus der Landwirtschaft in das städtische Konzept der Bioabfall- Verwertung aufzunehmen, wird geprüft.
Stellungnahme: Der Antrag ist als Prüfauftrag bereits Bestandteil
eines Maßnahmenvorschlags. Auszug aus Maßnahme 1.13 (IKSK): Angedacht
werden kann auch eine Prüfung von Gülle und Festmist zur entsprechenden
Nutzung. Eine Datenbeschaffung zur Ermittlung der Potenziale auf dem
Stadtgebiet und der Austausch mit betroffenen Akteuren (z. B. Bauernverband)
und Landkreis müssen hier vorgelagert angestoßen werden.
Antrag zu Punkt 5.5) Maßnahmenkatalog TF 4:
Öffentliche Hand
4. Antrag zu Maßnahme 4.18 „Monitoring und
Controlling im Klimaschutz“
Ergänzungsantrag: Der Aufbau eines Controlling-Tools zur
Erfassung der Fortschritte der einzelnen Maßnahmen und zur Berichterstattung
auch an den Stadtrat soll bereits 2022 erfolgen. Dieses Tool soll für alle
Bürger*innen jederzeit aktuell einsehbar sein und möglichst digital über die
Homepage der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Stellungnahme: Wie in Maßnahme 4.18 bereits beschrieben, wird
seitens der Verwaltung die Einschätzung geteilt, dass eine „frühzeitige
Planung, Steuerung und Kontrolle der Klima-Tätigkeiten und damit der
Zielerreichung durch die Einführung eines Klima-Controlling-Tools“
gewährleistet werden kann. Der Einführungshorizont der Maßnahme ist ebenfalls
als „kurzfristig“ angesetzt, ein erster Bericht wird demzufolge in 2022
erfolgen.
Als Tool wird, wie bereits in der
Maßnahmenbeschreibung erwähnt, der „European Energy Award“ angedacht; genauere
Recherchen folgen jedoch im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme. Von einer stets
zu aktualisierenden öffentlichen Darstellung aller Daten und Inhalte würde die
Verwaltung an dieser Stelle jedoch abraten, da dies einerseits einen
unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde und es andererseits zu bevorzugen
ist, der Öffentlichkeit die Inhalte im entsprechenden Aktualisierungszyklus
sowohl in Berichtsform als auch grafisch entsprechend „anwenderfreundlich“
aufzubereiten. Dennoch wird die Website selbstverständlich für besonders
hervorzuhebende Entwicklungen auch unterjährig genutzt.
Antrag zu Punkt 5.6) Maßnahmenkatalog TF 5: Partizipation,
Kommunikation, Kooperation
5. Antrag zu Maßnahme 5.3 „Neubürger*innen-Informationen zum
Klimaschutz“
Änderungsantrag: Möglichst zeitnah wird eine zusammenfassende
Übersicht bestehender Angebote ansprechend aufbereitet, um Neubürger*innen zum
Klimaschutz in Fürth zu informieren. Das entsprechende Budget für eine kleinere
Einstiegslösung (Flyer, Webseite) wird dem BMPA frühzeitig bereitgestellt.
Stellungnahme: Die Einführung/Umsetzung der Maßnahme kann, wenn der Umweltausschuss dies wünscht, vorgezogen werden (Horizont der Einführung dann neu: 1-3 Jahre) und für eine kleine Einstiegslösung bereits bestehende Angebote gesammelt und veröffentlicht werden. Die Mittelverfügbarkeit ist noch mit dem BMPA zu klären.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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