Betreff
Neuerlass der Haushaltssatzung 2022 auf Grund des Bescheides über die Gewähung von Stabilisierungshilfen
Vorlage
Käm/0867/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Von den Auflagen im Bescheid über die Stabilisierungshilfen wird Kenntnis genommen.

2.    Der Haushalt 2022 der Stadt Fürth wird in Abänderung des Beschlusses zu den Haushaltsberatungen insoweit geändert, als 16 Mio. € Nettoschuldenabbau in 2022 erfolgen. Die hierdurch nötigen Mehrausgaben in Höhe von 13 Mio. € werden gedeckt durch eine höhere Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen, Minderausgaben aufgrund des Ankaufs der Grundstücke im Golfpark sowie durch eine erhöhte Rücklagenentnahme. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Änderungen im Haushaltsplan 2022 vorzunehmen.

3.    Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Wirtschaftsplan des Klinikums nur eine Nettoneuverschuldung von 7,1 Mio. € enthalten wird.

4.    Der Stadtrat fasst spätestens im März 2022 einen Beschluss zum bisherigen Haushaltskonsolidierungskonzept (weitergehende Begründung) und zu weitergehenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen.

 


Mit Bescheid vom 03.12.2021 hat die Regierung von Mittelfranken der Stadt Fürth Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt 9,0 Mio. € gewährt.
Die Bewilligung erfolgt unter verschiedenen Auflagen. Neben der Verwendung von 8,0 Mio € zur Schuldentilgung darf das Verhältnis von Kreditaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw. Beitragsverpflichtung bei maximal 100% liegen. Nachdem die Auslegung dieser Auflage erst kurzfristig mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat sowie der Regierung von Mittelfranken geklärt werden konnte, ist die Änderung der Beschlussvorlage zum Neuerlass der am 02.12.2021 vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssatzung 2022 erforderlich geworden. Zu den bisher geplanten 3,0 Mio. € Schuldenabbau werden weitere Schuldentilgungen in Höhe von 13,0 Mio. € gefordert.
Nachdem der Bescheid über die Schlüsselzuweisungen 2022 inzwischen vorliegt, können die Einnahmen im Verwaltungshaushalt um 0,8 Mio. € erhöht werden. Hinsichtlich des Erwerbs der Grundstücke im Golfpark Atzenhof kann nach neuesten Erkenntnissen mit Minderausgaben im Vermögenshaushalt von 2,2 Mio. € gerechnet werden. Die fehlenden 10,0 Mio. € werden durch eine erhöhte Rücklagenentnahme finanziert.
Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen schließt der Verwaltungshaushalt nunmehr in Einnahmen und Ausgaben mit 475.222.175 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 102.053.175 € ab.

Der Kern-Haushalt darf zusammen mit den städtischen Töchtern, für die eine Gewährträgerhaftung oder eine Verlustausgleichsverpflichtung/harte Patronatserklärung abgegeben wurde, schon im Haushaltsplan und in den Wirtschaftsplänen für das Jahr 2022 keine Nettoneuverschuldung ausweisen. Da der Kern-Haushalt 8 Mio. € und die Complex GmbH 374 T€ Schulden abbauen werden, KommunalBIT 1,8 Mio. € Nettoneuverschuldung im Wirtschaftsplan vorsieht und davon 720 T€ (40 %) der Stadt Fürth angerechnet werden und der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung keine Kredite aufnimmt, verbleibt für das Klinikum die Möglichkeit zu einer Nettoneuverschuldung von 7,1 Mio. €. Dies bedeutet aber keinen Investitionsstopp. Es werden nur bestimmte Umschuldungen nicht vorgenommen.


Das bisherige Haushaltskonsolidierungskonzept wird bis spätestens März 2022 überarbeitet, aktualisiert und unter Vorlage weitergehender Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Siehe Neuerlass der Haushaltssatzung 2022

 


Bescheid über die Stabilisierungshilfen 

Neuerlass der Haushaltssatzung 2022