Der Bau- und Werksausschuss
empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Nachträgliche Feststellung der Bilanz 2012 des
Servicebetriebs für die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth (GWF).
2. Der Jahresabschluss 2012 beim Servicebetrieb für
die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth wird in der vorliegenden Form mit der
Bilanzsumme von 3.000.968,09 € festgestellt.
3. Die Bilanz 2012 schließt mit
einem Jahresgewinn von 83.737,12 € ab.
4. Der Jahresüberschuss ist gemäß § 9 Abs. 4
Betriebsführungsrichtlinie dem Haushalt der Stadt Fürth zuzuführen, da GWF kein
Eigenkapital hat.
5. Die Geschäftsführung wird entlastet.
In Artikel 103 Abs. 2 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist in Verbindung mit § 25 Abs. 3
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der
Jahresab-schluss, der Anhang, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht zusammen
mit einer Stellungnahme des Rf. II dem Stadtrat vorzulegen ist. Die
Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprü-fung haben dieser Vorlage
vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest. Gemäß § 9 Abs. 4
Betriebsfüh-rungsrichtlinie ist ein Jahresverlust aus Haushaltsmitteln der
Stadt Fürth auszugleichen und ein Jahresgewinn dem Haushalt der Stadt
zuzuführen, soweit der Betrieb aus seinem Jahresge-winn keine Rücklagen nach §
6 Abs. 2 Satz 1 EBV zu bilden hat. Weiterhin ist über die Entlas-tung der
Geschäftsleitung zu beschließen.
Der Stadtrat hat die Bilanz 2012 des Servicebetriebs der
Gebäudewirtschaft in Fürth (GWF) zum 31.12.2012 in seiner Sitzung vom
22.07.2020 zur Kenntnis genommen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.10.2021