Betreff
KommunalBIT; Wirtschaftsplan 2022 mit mittelfristiger Finanzplanung
Vorlage
Rf. II/0276/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Von den Ausführungen der Finanzreferentin wird zustimmend Kenntnis genommen.

 


Der Wirtschaftsplan 2022 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan samt Stellenplan, sowie die mittelfristige Finanzplanung (bis 2025) sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.

Der Planung 2022 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2021 (Plan-Zahlen) und 2020 (Ist-Zah­len), folgende Eckwerte zugrunde:

Die 7.374 Tsd. € sind in der KommunalBIT-Planung 2022 jene Umsatzerlöse, die auf die Stadt Fürth entfallen. Die darin enthaltenen Standard-Leistungen kosten die Stadt im Jahr 2021 vo­raussichtlich rd. 6.552 Tsd. €. Hinzukommen Kosten für Projekte von geschätzt ca. 822 Tsd. € (davon 85 Tsd. € für Schulen)

Die von KommunalBIT mit 8.096 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2022 verteilen sich wie folgt:

·        Investitionen (KommunalBIT sowie Kunden):                                     6.036 Tsd. €

·        Schulen (i.W. für Erlangen):                                                                       2.060 Tsd. €

Für die Gesamt-Investitionen von KommunalBIT (8.096 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibun­gen von 6.077 Tsd. € aus der Innenfinanzierung zur Verfügung. Die Abschreibungen sind hierfür jedoch nicht voll einsetzbar, da (aufgrund des Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind. Diese Tilgungslasten sind mit 3.730 Tsd. € im Vermögensplan 2022 veranschlagt.

Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Ef­fekte aus der Abschreibungsfinanzierung – im Jahr 2022 eine Kreditaufnahme von 5.750 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen. Bei Tilgungen von 3.730 Tsd. € (vgl. oben) entspricht dies einer Netto-Kreditaufnahme von 2.020 Tsd. €. Im Sachverhalt der Beschlussvorlage „Neuerlass der Haushaltssatzung 2022 auf Grund des Bescheides über die Gewährung von Stabilisierungshilfen“ (Käm/0867/2021) zur FVA/StR-Sitzung am 22.12.2021 war für KommunalBIT eine Nettoneuverschuldung von 1,8 Mio. € genannt. Diese 1,8 Mio. € basieren auf einer anderen als der im KommunalBIT-Verwaltungsrat (am 15.12.2021) vorberatenen Fassung der 2022er Planung. In Kontinuität zu diesen Vorberatungen wird jetzt (vgl. Anlage) die ursprüngliche Planung vorgelegt. Im Folgeschritt wird der KommunalBIT-Verwaltungsrat in seiner nächsten Sitzung den Vorstand aber anweisen, dass die Netto-Kreditaufnahme von KommunalBIT maximal besagte 1,8 Mio. € im Jahresvollzug 2022 betragen darf.

Der Stellenplan 2022 wächst um 11,0 VZÄ auf 94,6 VZÄ (13 BeamtInnen plus 81,6 Beschäf­tigte). Die Stellenmehrungen entfallen zu 7,0 VZÄ auf die Schulbetreuung, i.W. für Erlangen.

Verpflichtungsermächtigungen sind für das Jahr 2022 in Höhe von 14.668 Tsd. € vorgesehen.

Die mittelfristige KommunalBIT-Finanzplanung prognostiziert für die Stadt Fürth in 2023 eine 3,4 %ige Kostensteigerung gegenüber 2022. Für die Jahre 2024 und 2025 sind prozentuale Kostenzunahmen von 7,8 bzw. 6,6 % (wiederum jeweils gegenüber dem Vorjahr) angesetzt.

Möglichkeit von Weisungen der KommunalBIT-Träger an ihre Verwaltungsratsmitglieder

Für die Beschlüsse des KommunalBIT-Verwaltungsrats zum Wirtschaftsplan 2022 können die Träger gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 der KommunalBIT-Unterneh­menssatzung ihren Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen. Dafür wird verwaltungsseitig aber keine Notwendigkeit gesehen. Der Beschlussvorschlag ist daher als Kenntnisnahme ausgestaltet.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

x

ja

Gesamtkosten:

7.374 Tsd. €

nein

x

ja

rd. 8,2 Mio. €

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

x

ja

Hst. 0600.6760.0200

Budget-Nr. 10700

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Wirtschaftsplan 2022 mit mittelfristiger Finanzplanung (nicht-öffentlich)