Betreff
Vorlage zum Antrag des Herrm StR Eichmann vom 21.10.2021 - Nachhaltigkeit bei städt. Veranstaltungen
Vorlage
MA/0056/2022
Aktenzeichen
MA/0056/20222
Art
Beschlussvorlage - AL

Aufgrund der Stellungnahme des Rechtsamtes wird beschlossen, die Teilnahmebedingungen aller Markt- und Kirchweihveranstaltungen ab 2022 wie folgt zu ergänzen (Ergänzung fett gedruckt):

 

„Bei vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen bzw. Preisniveau der anbietenden Betriebe mit Speisenangebot ist der Betreiber gehalten, einheimische Fleisch- und Wurstlieferanten, wie Fürther Stadt- oder Landkreismetzgereien bzw. den Fürther Schlachthof zu bevorzugen sowie vorzugsweise Produkte zu verwenden, die die Qualitätsbestimmungen eines behördlichen oder behördlich kontrollierten Siegels (z.B.  „geprüfte Qualität – Bayern“) entsprechen, zu verwenden. Zur Unterstreichung des Regionalgedankens wird weiterhin empfohlen, diese einheimischen Fleisch- und Wurstlieferanten über eine Kennzeichnung am Verkaufsstand zu nennen.“

 


Wie der Stellungnahme des Rechtsamtes entnommen werden kann, ist eine diesbezügliche rechtsichere Verpflichtung der Beschicker nicht möglich; zudem ist das im Antrag angesprochene „Tierwohl-Label“ keine allgemeinverbindliche Deklarierung – sondern nur von einem Teil des Handels verwendete und nicht weiter kontrollierbare Kennzeichnung.  Um dennoch einen gewissen Nachhaltigkeitseffekt zu erreichen, sollte daher eine Empfehlung über die Teilnahmebedingungen erfolgen – ähnlich wie bereits bei den einheimischen Fleisch- und Wurstwaren). 

 

 

 

 

 

i


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stellungnahme Rechtsamt