Betreff
Antrag zum TK - Verfügungsfond 2022
Vorlage
SG/0006/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der ASBSG nimmt den Antrag zum TK – Verfügungsfond für das Jahr 2022 in Höhe von 40.000 € zur Kenntnis und befürwortet das Vorgehen, dass der TK –Verfügungsfond von der Stabstelle Gesundheit administriert wird.


Der Verfügungsfond der Techniker Krankenkasse ermöglicht es, Mikroprojekte mit verhältnismäßig geringem Aufwand für die AntragstellerInnen zu finanzieren. Bereits in den letzten Jahren gab es einen solchen Verfügungsfond in der Stadt Fürth, wodurch seit 2015 mehr als 100 Projekte in verschiedenen Einrichtungen und Stadtteilen mit einer Fördersumme von insgesamt 690.000 € umgesetzt werden konnten. Ziel ist es vor allem Einrichtungen/Institutionen in der Stadt Fürth mit Finanzmitteln zu unterstützen, die selbst keine Gelder bei Krankenkassen für gesundheitsförderliche / präventive Projekte abrufen könnten wie beispielsweise Quartiersmanagement / Koordinierte Stadtteilnetzwerke, Vereine, Jugendhäuser etc.. Die Antragsstellung durch die ProjektträgerInnen ist mit vier Seiten kurz gehalten. Die Anträge werden an die Stabstelle Gesundheit gestellt, von dieser genehmigt und an die TK weitergeleitet. Diese übernehmen dann die finale Genehmigung.

 

Anders als in den vergangenen Jahren soll die Administration des Verfügungsfonds 2022 nicht extern vergeben, sondern intern von der Stabstelle Gesundheit administriert werden. Dadurch spart die Stadt eine zusätzliche Finanzierung der Administration. Die erforderlichen Eigenmittel werden in Form der Administration durch die GesundheitsregionPlus eingebracht. Der Antrag für den TK-Verfügungsfond wird in Höhe von 40.000 € gestellt. Die Mikroprojekte müssen im Jahr 2022 abgeschlossen und das Budget verausgabt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: