Betreff
Befristete Erhöhung Fördersatz Investitionszuschuss
Vorlage
Sport/0048/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss nimmt von der Notwendigkeit der Unterstützung des stetigen Ausbaus der vereinseigenen Sportinfrastruktur zustimmend Kenntnis, empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, im Haushaltsjahr 2022 eine Anhebung des Fördersatzes für den Investitionszuschuss auf 30 % zu beschließen und beauftragt die Verwaltung, die Richtlinien für den Sportstättenbau der Stadt Fürth für folgende Jahre entsprechend anzupassen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss nimmt von der Notwendigkeit der Unterstützung des stetigen Ausbaus der vereinseigenen Sportinfrastruktur zustimmend Kenntnis, beschließt, im Haushaltsjahr 2022 den Fördersatz für den Investitionszuschuss auf 30 % zu erhöhen und beauftragt die Verwaltung, die Richtlinien für den Sportstättenbau der Stadt Fürth für folgende Jahre entsprechend anzupassen.

 


Sport ist ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität und Gesundheit der Menschen in Fürth. Regelmäßige Sportaktivität beugt Krankheiten vor, fördert das individuelle Wohlbefinden, den Stressabbau sowie die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt den sozialen Zusammenhang. Unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen finden hier Menschen zusammen. Neben kommunalen Aktivitäten sind die Sportvereine die wichtigsten Träger für ein umfassendes und hochwertiges Sportangebot in der Stadt.

 

Moderne, nachhaltige und intakte Sportstätten sind die Grundlage für das Sporttreiben im Verein. Neben den kommunalen Sportanlagen sind auch die verschiedenen vereinsbetriebenen Sportstätten unabdingbar. Es gilt deshalb, die Anreize für Sportvereine so zu steuern, dass diese sich weiterhin am Ausbau der Kapazitäten der Sportinfrastruktur beteiligen. Hierzu ist eine attraktive Ausgestaltung des Investitionszuschusses notwendig.

 

Verstärkt wird der Bedarf an hochwertigen vereinseigenen Sportanlagen durch das stetige Bevölkerungswachstum im Stadtgebiet. So stieg die Zahl der gemeldeten Personen in den letzten 15 Jahren um 13 % auf eine Bevölkerungszahl von rund 128.000. Laut neusten Berechnungen des Bayerischen Landesamt für Statistik wird ein weiterer Anstieg der Bevölkerung in Fürth bis 2040 um weitere 6 % prognostiziert. Auf diese Entwicklung muss auch die Sportinfrastruktur reagieren.

 

Erschwerend kommt für die Sportvereine hinzu, dass die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen immer herausfordernder wird. Hier stellt die Baupreissteigerung einen großen Kostentreiber dar. Legt man den Baupreisindex zu Grunde, so sind die Kosten für Baumaßnahmen in den letzten zehn Jahren um fast 40 % gestiegen. Besonders im letzten Jahr kam es zu starken Baupreissteigerungen. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung der Gesamtkosten für Sportvereine und lähmt mögliche Sanierungen und Neubauten. Abgesagte und verschobene Investitionsmaßnahmen der Fürther Vereine belegen dies. Eine an die aktuellen Herausforderungen angepasste kommunale Unterstützung ist deshalb unabdingbar.

 

Ein Überblick über die kommunalen Fördersätze für Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Sportvereine in den acht bayerischen Großstädten zeigt, dass in Fürth derzeit ein unterdurchschnittlicher Zuschuss gewährt wird. Durch eine Erhöhung des Fördersatzes kann sichergestellt werden, dass mögliche Differenzen verringert und die Fürther Sportvereine entsprechend unterstützt werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den in den Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus festgesetzten Fördersatz des Investitionszuschusses für das Haushaltsjahr 2022 von 25 % auf 30 % der förderfähigen Kosten zu erhöhen. Auch der Sportausschuss hat den städtischen Gremien in seiner Sitzung vom 27. September 2021 einstimmig diese dringend erforderliche Erhöhung des Fördersatzes empfohlen. Die im Haushalt veranschlagte Gesamtsumme des Fördertopfes verändert sich dadurch nicht. Möglicherweise können sich jedoch Veränderungen in der Zuschusshöhe für das anstehende Großprojekt des TV Fürth 1860 e.V. ergeben, welches aufgrund der Investitionssumme nicht über den Fördertopf für den Investitionszuschuss bezuschusst wird. Die weiteren Inhalte der Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaues bleiben entsprechend bestehen. Lediglich bei ökologisch sinnvollen Investitionsmaßnahmen der Fürther Sportvereine soll der vorgeschriebene Eigenanteil – äquivalent zum Haushaltsjahr 2021 – auf 10 % reduziert werden.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Auswirkungen der Erhöhung des Fördersatzes des Investitionszuschusses im Haushaltsjahr 2022 auszuwerten und Möglichkeiten einer langfristigen Steigerung zu prüfen. Dazu sollen die Richtlinien für den Sportstättenbau der Stadt Fürth überarbeitet und auf die derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen angepasst werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1-nö-