Keine Beschlussfassung, nur Kenntnisnahme
Die Bauaufsicht informiert die Mitglieder des BWA über den Planungsstand.
Das Bauvorhaben wurde mehrmals im Baubeirat behandelt. Die Bebauung als Innenentwicklung wird grundsätzlich begrüßt.
Derzeit gibt es zwischen Baf, SpA und dem Bauherrn bzw. den Planern Abstimmungsbedarf. Die Planung muss in jedem Fall in Bezug auf die Anforderungen an die Abstandsflächen angepasst werden. Ebenso laufen aktuell Abstimmungen mit dem OA und den Fachplanern.
Aktuell gibt es auch Nachfragen von Anwohnern und dem Elternbeirat der gegenüberliegenden Schule in Bezug auf die verkehrlichen Auswirkungen.
Die Spitzenstunden leiten sich wie folgt ab:
- Morgenspitzenstunde (7.00 – 8.00 Uhr): Quellverkehr: 25 Kfz-Fahrten/h
Zielverkehr: 6 Kfz-Fahrten/h
- Abendspitzenstunde (16.00 – 17.00 Uhr): Quellverkehr: 15 Kfz-Fahrten/h
Zielverkehr: 26 Kfz-Fahrten/h
Die Verkehrszahlen stammen aus dem vom Bauherren in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten zur geplanten Erschließung der Wohngebäude. Aus Sicht der Verkehrsplanung sind die prognostizierten Verkehrszahlen als obere Abschätzung zu verstehen. Die Berechnungen wurden auf der sicheren Seite geführt.
Insgesamt wird die Zunahme der Verkehrsbelastung als gering eingeschätzt. Die Oberführberger Straße kann die zusätzlichen Verkehrsmengen leistungsfähig aufnehmen.
Konflikte mit dem Schülerverkehr werden durch die neu geplante Wohnbebauung in vertretbarem Maße auftreten. Die zukünftigen Anwohner der neu geplanten Wohnbebauung werden täglich mit dem Schülerverkehr konfrontiert und dementsprechend die Fahrweise anpassen. Zudem ist die Straße übersichtlich und weist eine ausreichende Breite auf. Des Weiteren weist der Gehweg auf der westlichen Seite (Schule zugewandt) eine Breite von 2,00 m auf. Die vorhandene Bushaltestelle ist auf der Seite der Schule, sodass die Schüler, die mit dem Bus kommen, nicht über die Straße laufen müssen.
Problematischer wird der tägliche Hol- und Bringverkehr der Eltern gesehen, welcher außerhalb der bereits angeordneten zeitlichen Beschränkung (aktuell zwischen 7:30 Uhr 8 Uhr) erfolgt. Bedingt durch Rangieren, zum Teil auch über den Gehweg kann es zu sicherheitskritischen Situationen kommen.
Eine Erschließung der Wohngebäude aus Richtung Osten ist nicht gesichert, da die Grundstücke nicht im Besitz der Stadt Fürth sind. Daher muss die Erschließung über die Stichstraße und den angrenzenden Wendehammer erfolgen.
Im Zuge der Änderungsplanung sollen auch die Anforderungen
der zwischenzeitlich geänderten Stellplatzsatzung und der zwischenzeitlich
eingeführten Kinderspielplatzsatzung berücksichtigt werden. Die beabsichtigte
Änderungsplanung liegt der Bauaufsicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan mit Einzeichnung Objekt
Lageplan mit Einzeichnung TG-Zufahrt
Luftbildaufnahme mit Grundstücken
Bebauungsplan_352 von 1971 mit öff. Verkehrsflächen (Erschließung)