Betreff
Änderung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth - VgaRi) im Wege der Dringlichen Anordnung; hier: Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung
Vorlage
ZVS/0002/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat nimmt die Änderung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth – VgaRi) per Dringlicher Anordnung vom 03.01.2022 zur Kenntnis.


Von Seiten der Bayerischen Staatsregierung waren seit März 2020 (durch Vorabschreiben des BayStMI bzw. durch Änderung der Bekanntmachung über die Vergaben von Aufträgen im kommunalen Bereich) aufgrund der Corona-Pandemie zunächst befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 u.a. folgende Erleichterungen im Vergabewesen vorgesehen:

 

-               In der Corona-Krise begründete Beschaffungen (insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) dürfen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens durch Direktauftrag gern. § 14 UVgO durchgeführt werden, und

-               Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einem voraussichtlichen Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dürfen im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

 

Von Seiten der Bayerischen Staatsregierung wurden die o.g. Erleichterungen im Vergabewesen nun kurzfristig bis zum 31.03.2022 verlängert und den Kommunen zur Anwendung empfohlen (siehe Anlage).

 

Aufgrund dessen war – aus formellen Gründen – kurzfristig eine nochmalige Anpassung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth – VgaRi) per dringlicher Anordnung notwendig.

Die bisherigen Sonderregelungen in Ziffer 7.5a wurden bis 31.03.2022 verlängert.

 

Die Dringliche Anordnung wird hiermit bekanntgegeben.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Dringliche Anordnung vom 03.01.2022 (Novelle VgaRi)

Vergaberichtlinien_final

Baymbl-2021-943