Der Stadtrat nimmt die Änderung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth – VgaRi) per Dringlicher Anordnung vom 03.01.2022 zur Kenntnis.
Von Seiten der Bayerischen Staatsregierung waren seit März 2020 (durch Vorabschreiben des BayStMI bzw. durch Änderung der Bekanntmachung über die Vergaben von Aufträgen im kommunalen Bereich) aufgrund der Corona-Pandemie zunächst befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 u.a. folgende Erleichterungen im Vergabewesen vorgesehen:
-
In der Corona-Krise begründete Beschaffungen
(insbesondere medizinische Bedarfsgegenstände und Leistungen, die der
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Verwaltung dienen) dürfen bis zu
einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) ohne die
Durchführung eines Vergabeverfahrens durch Direktauftrag gern. § 14 UVgO
durchgeführt werden, und
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einem voraussichtlichen Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dürfen im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Von Seiten der Bayerischen Staatsregierung wurden die o.g.
Erleichterungen im Vergabewesen nun kurzfristig bis zum 31.03.2022
verlängert und den Kommunen zur Anwendung empfohlen (siehe Anlage).
Aufgrund dessen war – aus formellen Gründen – kurzfristig eine nochmalige Anpassung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth – VgaRi) per dringlicher Anordnung notwendig.
Die bisherigen Sonderregelungen in Ziffer 7.5a wurden bis
31.03.2022 verlängert.
Die Dringliche Anordnung wird hiermit bekanntgegeben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Dringliche Anordnung vom 03.01.2022 (Novelle VgaRi)
Vergaberichtlinien_final
Baymbl-2021-943