Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 12.01.2022; Aussprache zur Sparvorgabe im Zuge der Stabilisierungshilfen
Vorlage
Rf. II/0278/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.


Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1

Eine Zusammenfassung ist nicht möglich, da der Stabilisierungshilfenbescheid in Gänze des Wortlauts wichtig ist.

 

 

Zu 2.1

Die Auflagen sind Käm seit 9.12.21 bekannt. Es ist nicht zutreffend, wie im Antrag geschildert, dass diese bereits am Tag nach den Haushaltsberatungen bekannt waren. Der Bescheid der Regierung ging ohne mündliche Vorabinformation durch die Regierung bei der Stadt ein.

 

 

Zu 2.2

Eine nachträgliche Veränderung der Prioritäten ist ohne Nachtragshaushaltssatzung möglich, sofern nicht erhebliche Abweichungen beschlossen werden.

 

Art. 68 Abs. 2 GO lautet:

„Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn

1.     sich zeigt, daß trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,

2.     bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen und -auszahlungen

beziehungsweise Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen,

3.     Auszahlungen des Finanzhaushalts beziehungsweise Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

4.     Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.“

 

Bei Prioritätssetzungen ist zu beachten, dass in dem Bescheid explizit angeführt wird, dass „Investitionen grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken“ sind.

Da die Zusammenstellung für die Regierung von Mittelfranken seitens der Kämmerei mit erheblichem Aufwand verbunden ist und schon viele Wochen Arbeit in die Aufbereitung des durch die Haushaltsberatungen beschlossenen Zahlenwerks gesteckt wurden, sollte der Abgabetermin des jetzigen Haushalts Ende Januar bei der Regierung von Mittelfranken unbedingt eingehalten werden. Außerdem würde eine Verzögerung der Abgabe des Haushalts dazu führen, dass die haushaltslose Zeit sich verlängert, mit samt der mit ihr verbundenen Einschränkungen, z.B. nur unabdingbare Investitionen, keine Beförderungen, nur Ausgaben für Verträge, zu deren Erfüllung man verpflichtet ist (siehe Art. 69 GO).

 

 

Zu 2.3

Vorab: Der Beschluss am 22.12.2021 hat keine Handlungsspielräume eingeschränkt, die im Rahmen der Haushaltsberatungen geschaffen wurden. Der Haushalt wurde nur „verlängert“, da wir Tilgungen (Ausgaben) sowie die Rücklagenentnahmen (Einnahmen) erhöht haben. An den geplanten und bei den Haushaltsberatungen beschlossenen Haushaltsmitteln hat sich nichts geändert, so dass die Handlungsspielräume weiterhin so wie in den Haushaltsberatungen beschlossen (mit Freiräumen und Einschränkungen), vorhanden sind.

Finanzielle Spielräume für unterjährige Beschlüsse gibt es, wenn sie zum einen nicht dem Haushaltskonsolidierungskonzept zuwiderlaufen. Dieses kann aber erst im März-Stadtrat beschlossen werden, weil die Dienststellen aufgrund der Auflagen derzeit alle bisherigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auf ihre aktuelle Wirksamkeit überprüfen und bis Ende Januar zusätzliche weitere Einschätzungen abgeben müssen.

Weiter verlangen die Auflagen, dass auch dauerhafte aktuelle neue Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gemeldet werden müssen. Ein Telefonat seitens Rf. II mit der Regierung von Mittelfranken ergab, dass der schon für 2022 geschaffene Stellendeckel als eine solche Haushaltskonsolidierungsmaßnahme anerkannt werden würde, wenn er 2023f. fortgeführt wird. Das ist aus Sicht des Rf. II ein sehr gutes Zugeständnis, da wir nicht verpflichtet werden, alle neu zu schaffenden Stellen zu kompensieren, sondern einen immerhin siebenstelligen Betrag (Anmerkung Rf. II: den wir uns eigentlich schon kaum leisten können) für Stellenschaffungen zur Verfügung haben. Wir werden z.B. die Parkgebührenerhöhung als weitere neue Haushaltskonsolidierungsmaßnahme melden, da der Stellendeckel alleine nicht ausreichend ist, um den Konsolidierungswillen zu belegen.

Natürlich könnte der Stadtrat beschließen, dass es ab 2023 keinen Stellendeckel mehr geben darf und dafür eine alternative Maßnahme, die zu jährlich dauerhafter Haushaltsentlastung führt, als Haushaltskonsolidierung gegenüber der Regierung angeben. Eine adäquate dauerhafte andere Haushaltskonsolidierungsmaßnahme als Ersatz für den Stellendeckel, die die Stadt auch nicht so sehr belastet, ist der Verwaltung gegenwärtig nicht bekannt. Da der Stellendeckel für 2022 Teil des Antrags für die Stabilisierungshilfen war und als Begründung für unseren Haushaltskonsolidierungswillen anerkannt wurde, muss dieser in 2022 unbedingt eingehalten werden! Daher können Stellen während des Jahres nur dann geschaffen und besetzt werden, wenn dafür entsprechend andere Stellen entfallen. Der Stadtrat hat den Stellendeckel beschlossen und müsste daher ohnehin unabhängig vom Stabilisierungshilfenbescheid entsprechende Prioritäten setzen und könnte nicht einfach in 2022 neue Stellen schaffen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: