Betreff
Übertragung der Haushaltsreste (Vermögenshaushalt) 2021/2022
Vorlage
Käm/0875/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) in Höhe von 73.450.000 € (Anlage 2) und der Haushaltseinnahmereste (HER) in Höhe von 9.355.880 € (Anlage 3) sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung in Höhe von 2.545.860 € wird zugestimmt.

Die Rücklagenzuführung (Anlage 2 Spalte 3) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 2 + 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.


Auf das Haushaltsjahr 2022 sollen insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v.

 

                                                                73.450.000 €

 

sowie Haushaltseinnahmereste i. H. v.

 

                                                                  9.355.880 €

 

übertragen werden.

 

Bei den Haushaltsausgaberesten ist dies gegenüber dem Vorjahr (52.254.900 €) eine Erhöhung um rd. 21,2 Mio. €. Von den im Vermögenshaushalt 2021 zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionsmitteln von 122,5 Mio. € wurden rd. 42,7 Mio. € kassenwirksam verausgabt.

Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Reduzierung der Investitionsausgaben um

29,2 Mio. €.

 

Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht (Anlage 1) sowie dem „Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2021/2022“ (Anlage 2) und dem „Verzeichnis der Haushaltseinnahmereste 2021/2022“ (Anlage 3).

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 X

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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