Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) in Höhe von 73.450.000 € (Anlage 2) und der Haushaltseinnahmereste (HER) in Höhe von 9.355.880 € (Anlage 3) sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung in Höhe von 2.545.860 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführung (Anlage 2 Spalte 3) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 2 + 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Auf das Haushaltsjahr 2022 sollen insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v.
73.450.000 €
sowie Haushaltseinnahmereste i. H. v.
9.355.880 €
übertragen werden.
Bei den Haushaltsausgaberesten ist dies gegenüber dem Vorjahr (52.254.900 €) eine Erhöhung um rd. 21,2 Mio. €. Von den im Vermögenshaushalt 2021 zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionsmitteln von 122,5 Mio. € wurden rd. 42,7 Mio. € kassenwirksam verausgabt.
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Reduzierung der Investitionsausgaben um
29,2 Mio. €.
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht (Anlage 1) sowie dem „Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2021/2022“ (Anlage 2) und dem „Verzeichnis der Haushaltseinnahmereste 2021/2022“ (Anlage 3).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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