Betreff
Jugendberatungsstelle KiQ – Evaluation und Weiterführung bis Dezember 2027
Vorlage
BB/0154/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse der Evaluation der Jugendberatungsstelle KiQ zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die Weiterführung des Projektes bis Dezember 2027. Das Jugendamt und ELAN werden beauftragt Förderanträge im Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ und nach 16h SGB II zu stellen. Dem Finanz- und Verwaltungsausschuss wird empfohlen, die erforderlichen Eigenmittel von 40.000 Euro für 2022 und ab 2023 80.000 Euro p.a. bereit zu stellen.

 

Für den Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendhilfeangelegenheiten:

Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse der Evaluation der Jugendberatungsstelle KiQ zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die Weiterführung des Projektes bis Dezember 2027. Das Jugendamt und ELAN werden beauftragt Förderanträge im Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ und nach 16h SGB II zu stellen. Dem Finanz- und Verwaltungsausschuss wird empfohlen, die erforderlichen Eigenmittel von 40.000 Euro für 2022 und ab 2023 80.000 Euro p.a. bereit zu stellen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss befürwortet die Weiterführung der Jugendberatungsstelle KiQ bis zum Dezember 2027 und stellt die erforderlichen Mittel von 40.000 Euro für 2022 und ab 2023 80.000 Euro p.a. bereit.

 


Die aktuelle ESF Förderung der Jugendberatungsstelle KiQ läuft zum 30.06.2022 aus. Die Beratungsstelle hat mittlerweile über 20 Jahre unter verschiedenen Namen (Kompetenzagentur, KiQ) sehr erfolgreich hunderte von Fürther Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit vermittelt. Sie ist bei Eltern, Lehrer*innen und Unterstützungssuchenden gleichermaßen geschätzt. Alle Netzwerkpartner sind von der Notwendigkeit der Fortführung des Angebotes überzeugt und bereit einen Beitrag zu leisten.

Nach Erhebung der Bedarfe und Rücksprache mit den beteiligten Referaten und der Jugendberufsagentur sollen, neben den Jugendlichen am Übergang, folgende Zielgruppen besonders adressiert werden:

 

- Entkoppelte Jugendliche und junge Menschen (dazu zählen auch obdachlose Jugendliche)

 

- Care Leaver (Junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen aller Voraussicht nach weitere sozialpädagogische Unterstützung auf dem Weg in Eigenständigkeit benötigen).

 

Das Angebot wird, nach erfolgreicher zweistufiger Antragstellung, neben der klassischen Beratung, dem Übergangscoaching und dem Case Management, aufsuchende Anteile und eine Unterbringungsmöglichkeit für junge Menschen beinhalten.

 

Die Fortführung des KiQ Angebotes gestaltet sich herausfordernd, da eine Kombination der Mittel von JC und ESF nicht zulässig ist. Es müssen zwei Förderanträge gestellt werden:

 

Förderantrag 1: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (ESF Plus) im Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ durch die Stadt (Jugendamt), mit ELAN als Weiterleitungsträger. Der Neuantrag sichert die Fixkosten und eineinhalb Stellen für 5,5 Jahre und kann anteilig mit geldwerter Leistung (ELAN und JgA) kofinanziert werden. Es bleibt ein Betrag von 40.000€ jährlich, der zusätzlich als Eigenbeteiligung eingebracht werden muss. Der ESF Plus  zahlt jährlich165.000€.

 

Förderantrag 2: Jobcenter (JC) durch die ELAN GmbH direkt. Auch für diesen Antrag wird Eigenbeteiligung gefordert. Das JC bringt in die Kooperation 120.000 € pro Jahr ein. ELAN muss eine Eigenbeteiligung in gleicher Höhe nachweisen. Aus der aktuellen Förderperiode verfügt ELAN über Kofinanzierungsmittel in Höhe von 60.000€ jährlich, die Agentur für Arbeit plant 20.000€ in Form von Aktivierungsgutscheinen beizusteuern, es fehlen auch in diesem Antrag 40.000€, die ELAN jährlich als Eigenbeteiligung einbringen muss.

 

Zur Fortführung der Angebote und zur langfristigen Sicherung der Jugendberatungsstelle KiQ werden für beide Anträge zusammen zusätzlich 80.000€ (40.000€ ESF Plus und 40.000€ JC) pro Jahr, für 5,5 Jahre, benötigt.

Im Ergebnis bedeutet das:

ELAN/Stadt sichert sich bei einem Einsatz von jährlich 141.000€ externe Zahlungen in Höhe von 298.000€ (JC 120.000€ und ESF Plus 165.000€)

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

80,000 p.a.

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Evaluationsbericht KiQ