Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2022 - Ökologisch verträgliche Materialien beim Innenausbau HLG
Vorlage
GWF/0435/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Baureferats zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2022 - Ökologisch verträgliche Materialien beim Innenausbau HLG.

Der Antrag ist damit erledigt. 


Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.2022 - Ökologisch verträgliche Materialien beim Innenausbau HLG teilt das Baureferat mit:

 

Grundsätzlich

Bei Baumaßnahmen werden nur zugelassene Materialien ausgeschrieben. Der im Antrag verwendete Begriff „ökologischer Innenausbau“ ist kein geschützter, definierter Begriff und entsprechend schwer fassbar. Das bloße Übernehmen von durchaus sehr weitgefassten (nicht nur „ökologischen“) Baurichtlinien andere Kommunen kann hier nicht die Lösung sein. Z.B. ist der Verzicht auf Asbest bzw. seine aufwändige Entsorgung seit Jahren selbstverständlich.

 

Neben den Vorgaben bedarf es dann auch den entsprechenden Aufwand bei Planungen durch Dritte in der wenigstens stichprobenartigen Kontrolle der Ausführungsplanung, der Leistungsverzeichnisse und bei der Umsetzung auf der Baustelle.

 

Eine grundsätzliche (grobe) Festlegung soll im Zuge der Projektsteuerung Schulerweiterungs- und Sanierungsprogramm erarbeitet werden. Auch wenn hier insb. Grund- und Mittelschulen berücksichtigt werden, kann dieser Grundsatz auch auf die Gymnasien und sonstigen Schultypen übertragen werden. Einer der Aufgaben an die Projektsteuerung lautet:

„Mitwirkung bei der Erarbeitung grundsätzlicher baulicher Standards in Hoch- und Ausbau, Haustechnik, IT-Ausstattung für die Schulformen Grundschule und Mittelschule.“

 

Der noch enger gefasste Rahmen „Ökologischer Innenausbau“ bzw. allgemeiner „Ökologische Bauweisen“ wäre vertieft zu erarbeiten. Der Bauleitfaden der Stadt München kann ein Anhaltspunkt sein. Eine Stelle „Kommunales Energiemanagement / Nachhaltiges Bauen“ ist mit OA in Abstimmung, die Förderfähigkeit der Stelle wird geprüft, Stellenantrag voraussichtlich zum HH 2024. Die Abstimmung mit OA und OrgA insbesondere in Bezug auf die Stellenbeschreibung ist für den HH 2023 nicht leistbar.

 

Ein solcher Leitfaden ist zudem grundsätzlich im BWA / StR zu beschließen.

Die GWF wird, in Abstimmung mit Ref. V, wie oben genannt vorgehen und dem BWA und StR entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Helene-Lange-Gymnasium

Die Vorentwurfsplanung wurde mit der Energievariante „Eisspeicher und Pellets“ fertiggestellt (siehe SchvA/0449/2022 im Stadtrat am 16.02.2022). Die weitere Planungsleistung zur Versorgungstechnik wird gerade europaweit neu ausgeschrieben und startet in den Entwurf zeitversetzt.

 

Die Berücksichtigung nachhaltiger Baumaterialien und Bauteile wurde und wird als Aufgabenstellung weitergegeben und mit den Planungsbüros diskutiert. Konkrete Aussagen zu Materialien erfolgen ab Entwurfsplanung. Eine Beschränkung der Materialien und Bauweisen bzw. höhere Anforderungen im Sinne „ökologisch“ kann zu weiteren Kostensteigerungen führen. Ein Zwischenbericht im Zuge Lph 3 ist für den BWA vorgesehen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: