Betreff
Förderung der Einführung von Mehrwegsystemen in gastronomischen Betrieben
Vorlage
Rf. VI/0091/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss begrüßt die beigefügte Förderrichtlinie und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die noch nicht abgerufenen Mittel für einen Lieferdienst in der Gastronomie dürfen hierzu herangezogen werden.


Unter Bezugnahme auf den Antrag der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN vom 21.06.2021, beraten im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss am 28.06.2021, hat die Verwaltung die Möglichkeiten und Angebote verschiedener Anbieter von Mehrweggeschirr sowie die Möglichkeiten eines Brandings geprüft.

Aufgrund der Vielfältigkeit der Gastronomiebetriebe in Fürth und den daraus resultierenden unterschiedlichen Anforderungen in Bezug auf Größe und Ausgestaltung von Mehrwegbehältern erscheint es nicht sinnvoll, sich auf einen Mehrweganbieter oder ein Leihsystem zu beschränken. Damit ist auch ein Branding kaum realisierbar. Zudem haben sich Brandings nicht durchgesetzt. Der deutschlandweite Anbieter Recup hat zum Beispiel der Stadt Fürth mitgeteilt, dass ein Becher-Branding nicht mehr vorgesehen ist, um die Nutzung des Kreislaufsysstems nicht unnötig zu erschweren. Hier wäre z.B. nur noch ein Deckel-Branding möglich. Die Kosten für derartige Brandings lagen bei Recup bei ca. 10.000 €.

Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, diese Mittel der Förderung zuzuschlagen und durch einen Aufsteller/Veröffentlichung auf die Unterstützung der Stadt Fürth zu verweisen.

Um 60 - 80 Betriebe zu fördern, wird ein Budget vom 30.000 € benötigt. Die Verwaltung beabsichtigt, ca. 10.000 € über Spenden einzuholen, ein Finanzaufwand von 20.000 € einmalig ist daher 2022 für die Umsetzung der Förderrichtlinie notwendig. Die Verwaltung würde hierfür vorerst die noch nicht abgerufenen Gelder in gleicher Höhe für einen Lieferdienst Gastronomie verwenden.

Der Landkreis Fürth hat bereits eine Förderrichtlinie verabschiedet und der Verwaltung dankenswerterweise zur Verfügung gestellt sowie über Erfahrungen berichtet. Die Förderrichtlinie der Stadt Fürth ist in weiten Teilen aus Gründen der Einheitlichkeit an die des Landkreises Fürth angepasst.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

20.000

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 01.7910.6588.9030

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Förderrichtlinie der Stadt Fürth zur Förderung von Mehrweggeschirr im Take-away/To-go-Bereich der gastronomischen Betriebe