Stellenschaffungen für das Jahr 2023 erfolgen nach der im Sachverhalt dargestellten Maßgabe (Stellendeckel).
Im Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat wurde am 21.04.2021 der Stellendeckel für das Stellenplan-Verfahren 2022 ff. beratschlagt und mit Modifizierungen (rote Änderungen in der damaligen Beschluss Vorlage vgl. Anhang) beschlossen.
Es wurde darüber hinaus vereinbart, dass das Verfahren nach einem Jahr überprüft wird.
Entsprechende Diskussionen fanden daher in den Referentensitzungen am 26.01.2022 und am 01.02.2022 mit folgendem Ergebnis statt:
·
Es
wurde deutlich, dass die Fortführung des Stellendeckels auch für den HH 2023
dringend angezeigt ist, weil ansonsten die Weitergewährung der
Stabilisierungshilfen und damit nicht nur siebenstellige Investitionshilfen,
sondern auch um 15 %-Punkte höhere Fördersätze gefährdet wären und zum anderen
ein System der Restriktion nötig ist.
- Es sollen 1,5 Mio € für „freie“
Stellenschaffungen zur Verfügung gestellt werden. Weitere Mittel kommen
für Stellen hinzu, die nach den Kriterien (z.B. neue gesetzliche Aufgaben,
Kindertagesstätte), wie sie letztes Jahr beschlossen wurden, zusätzlich
geschaffen
werden
müssen (vgl. Anlage). Es besteht grundsätzlich Einverständnis, dass auf die
Referate für das HHJ 2023 1,1 Mio € verteilt werden (vgl. untenstehende
Tabelle) plus 50.000 € für jedes Referat, damit zum einen auch die kleinen
Referate ein nennenswertes Volumen zur Verfügung haben und zum anderen auch für
unvorhersehbare Aufgaben, die z.B. auch in mehreren Referaten verankert werden
könnten, Anrechnungen auf den Stellendeckel abgefedert werden. Das bedeutet, dass
die Referate nicht nur einmal pro Wahlperiode 50.000 € zusätzlich erhalten, wie
letztes Jahr beschlossen, sondern für beide Jahren zusammen somit 100.000 €
erhalten. Gelder, die nicht vollständig benötigt werden, werden dem Referat für
das nächste Jahr gutgeschrieben.
- Als Verteilungsschlüssel stand zur Auswahl das
RE 2021 oder der Planansatz 2022 bei den Personalkosten der einzelnen
Referate. Vorschlag der Referentenrunde: Mit Ausnahme des Rf. V werden die
Personalkosten nach dem RE 2021 als Verteilungsschlüssel genommen. Da für
Rf. V die Verteilung nach dem Planansatz 2022 eine höhere Summe ergab,
wird hier dieser Schlüssel angewendet.
- Es besteht Übereinstimmung, dass bei
Projektstellen der nicht geförderte Anteil durch die jeweiligen Referate
zwar kompensiert werden muss, aber als Erleichterung zum letzten Jahr auch
immer über Einnahmeerhöhungen oder Ausgabenminderungen bei konkret
vorhandenen Haushaltsstellen kompensiert werden kann, wenn die Kämmerei
dem zustimmt.
Die konkrete Verteilung der Budgetmittel sieht wie folgt
aus:
D |
43.600 |
Rf. I |
41.600 |
Rf. II |
128.100 |
Rf. III |
256.900 |
Rf. IV |
223.200 |
Rf. V |
385.200 |
Rf. VI |
35.500 |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1,5 Mio € |
|
nein |
X |
ja |
1,5 Mio € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Beschluss Vorlage zum Stellendeckel HHJ 2022