Betreff
Erlass Sondernutzungsgebühren Frühlingsmarkt und Schlemmen-im-Park 2022 - künftige Pauschalgebühr Schlemmen-im-Park
Vorlage
MA/0060/2022
Aktenzeichen
MA/0060/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Vom Antrag des BLV Fürth wurde Kenntnis genommen und folg. beschlossen:

 

  1. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie für das Schaustellergewerbe iV.m. des nun schon seit 2 Jahren andauernden Veranstaltungsverbotes werden dem BLV Fürth die Sondernutzungsgebühren für den Frühlingsmarkt sowie Schlemmen-im-Park ausnahmsweise nochmals für 2022 erlassen.

 

  1. Für die Veranstaltung Schlemmen-im-Park wird ab 2023 eine pauschale Gebühr i.H.v. 1500,00 EURO festgelegt.

 

 .


Mit Schreiben vom 21.02.2022 beantragt der Bayerische Landesverband der Marktkaufleute und der Schausteller e.V. – Bezirksstelle Fürth aufgrund der schweren wirtschaftlichen Auswirkungen des Veranstaltungsverbotes durch die Corona-Pandemie den Erlass der Sondernutzungsgebühren für den Frühlingsmarkt (verlegt auf 14.05. – 22.05.2022) sowie Schlemmen-im-Park (24.05. – 29.05.2022). Auch wenn aktuell seitens der Bayerischen Landesregierung noch immer keine Entscheidung über einen Re-Start von Volksfesten, Kirchweihen und Märkten getroffen wurde, geht die Verwaltung aufgrund der jüngsten Äußerungen jedoch aus, dass diese ab dem 20. März 2022 wieder stattfinden können. Unabhängig davon müssen diese Veranstaltungen natürlich bereits jetzt geplant und organisiert werden. Ebenfalls sprach sich die Referentenrunde bereits für einen Gebührenverzicht aus.

 

Bezüglich der Veranstaltung „Schlemmen-im-Park“ ist im Antrag ferner eine künftige (ab 2023) Beteiligung i.H.v. 1500,00 EURO jährlich genannt. Hier ist anzumerken, dass dem BLV Fürth bei dieser Veranstaltung bisher (vor Corona) stets durch jährliche Einzelbeschlüsse mit einem Gebührenverzicht entgegengekommen wurde, da der BLV Fürth einen jährlichen Verlust von 3000,00 EURO glaubhaft nachgewiesen hatte; die jährlich zu entrichtende Sondernutzungsgebühr des Grünflächenamtes beläuft sich auf 3721,00 EURO. Allerdings wurde seinerzeit (KWA am 24.01.2020) auch beschlossen, dass vor einer weiteren Entscheidung über einen Gebührenverzicht der BLV Fürth eine aktuelle Kostendeckungsübersicht vorzulegen hatte. Diese kann aktuell natürlich wegen der – coronabedingten – abgesagten Veranstaltungen nicht vorgelegt werden, gleichwohl hat der BLV Fürth eine entsprechende jährliche Gebührenbeteiligung vorab angeboten.

 

  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

7521,00

 

nein

X

ja

2221,00

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag des BLV – Bezirksstelle Fürth vom 21.02.2022