Betreff
Grundsatzbeschluss für Planung und Bau der Schul(-frei-)sportanlagen am FÖZ Nord
Vorlage
SEP/0029/2022
Aktenzeichen
Ref. 1/SchE
Art
Beschlussvorlage - SB

 

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss nimmt den festgestellten Bedarf für die Planung und den Bau einer

Schul(frei-)Sportanlage am FÖZ Nord zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss dem GrfA einen Planungsauftrag für den Bau einer Schul(frei-)Sportanlage am FÖZ Nord zu erteilen.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Bau einer Schul(frei-)Sportanlage am FÖZ Nord im Zuge der Etatberatungen 2023 zu beschließen, und dazu die Mittel in Höhe von ca. 400.000,00 € für die Umsetzung der Maßnahme ab 2023 ff zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die nötige schulaufsichtlichen Genehmigung für die Maßnahme zu beantragen, um später für den Bau der Schul(frei-)Sportanlage am FÖZ Nord

die möglichen Fördermittel nach FAG erhalten zu können.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss befürwortet den festgestellten Bedarf für die Planung und den Bau einer Schul(frei-)sportanlage am FÖZ Nord und beschließt dem GrfA den Planungsauftrag zu erteilen.

Der Ausschuss beschließt, dass dem Stadtrat -im Zuge der Haushaltsberatungen 2023- die Umsetzung der Maßnahme zur Entscheidung und zur Mittelbereitstellung in 2023 ff vorzulegen ist.

 

Für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt zunächst den festgestellten Bedarf für die Planung und den Bau einer Schul(frei-)sportanlage am FÖZ Nord und die Beschlussfassung des Finanz- und Verwaltungsausschusses für einen Planungsauftrag an das GrfA zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat empfiehlt im Rahmen der Etatberatungen über den Bau einer Schul(frei-)Sport-anlage am FÖZ Nord und über die nötige Mittelbereitstellung der bis dahin durch das GrfA ermittelten detaillierten Projektkosten für eine Umsetzung der Maßnahme in 2023 ff zu beschließen.

 

 


 

Die Ausgangslage:

Die Stadt Fürth ist von der Regierung von Mittelfranken aufgefordert, für den Schulpflichtsport an den Fürther Schulen eine aktuelle Bedarfsplanung zu erstellen.

Die Aufforderung umfasst sowohl die Planung des Bedarfs für die Schulsporthallen als auch für die Planung der Freisportanlagen für den Schulsport.

Zukünftige Maßnahmen für den Schulsport werden nur in Einklang mit einer Gesamtbedarfsplanung von der Regierung genehmigt und gefördert.

Die Fachberatung für den Schulsport bei der Regierung legt besonderes Augenmerk darauf, dass für den im Lehrplan vorgeschriebenen Schulsport die dafür benötigten Hallen und Freisportflächen tatsächlich ausreichend zur Verfügung stehen.

Im Fokus der Schulaufsicht stehen auch die nötigen Freiflächen für die vorgeschriebenen Übungen, Wettbewerbe bzw. Wettkämpfe im Bereich der Leichtathletik.

 

Der Bedarf:

Die aktuell laufende Bedarfserhebung durch das Schulreferat zeigt, dass insbesondere im Fürther Westen eine größere Anlage für den Schulsport fehlt.

Eine Freisportanlage wird hier zukünftig benötigt, weil die Kapazitäten der vorhandenen Freisportanlagen an den Bestandsschulen im Westen zukünftig nicht ausreichen werden. Der zukünftig höhere Bedarf wird verursacht werden durch mehr Schulkinder und mehr Schulklassen.

 

Mit einer Freisportanlage am FÖZ Nord wird eine Möglichkeit für die Schulen im Westen geschaffen, auf diese Freisportanlage zukünftig mit den Klassen auszuweichen, die auf den eigenen Freisportanlagen kein ausreichendes Übungsangebot finden werden.

 

Des Weiteren, und das wirkt heute schon gravierend, besteht ein akuter Bedarf an einer Freisportanlage für das FÖZ Nord selbst.

Die derzeit 21 Schulklassen des FÖZ Nord haben keine Möglichkeit, den vorgeschriebenen Schulsport in Leichtathletik durchführen zu können.

Die Schulleitung hat im Zuge der Bedarfsabfrage deshalb dringend gefordert, den lange bestehenden Bedarf in nunmehr naher Zukunft durch ein angemessenes Angebot für die Schule zu decken.

Der akute Bedarf für eine Freisportanlage am FÖZ Nord besteht, weil eine Anlage bisher nie realisiert wurde: in 2003 war zwar schon einmal eine komplette Sportanlage geplant und die Planung war auch in 2008 durch die Regierung schulaufsichtlich genehmigt worden.

Allerdings:

Zur Umsetzung der Planung kam es in der Folge nicht, weil der Stadtrat die nötigen Haushaltsmittel mehrfach nicht zur Verfügung stellte. Die Bindungsfrist der schulaufsichtlichen Genehmigung lief in der Folge ungenutzt ab.

Daraufhin wurde die Fläche an einen Verein vermietet. Dieser, der Fußballverein, FV Kleeblatt 99 Fürth, nutzt seitdem die Fläche intensiv mit 2 Fußballfeldern.

 

 

 

Die Planung zum Bedarf:

Nach der ersten Grobplanung des GrfA können zusätzlich zu den Fußballfeldern die nötigen Elemente für den Schulsport immer noch ausreichend gut auf der Fläche realisiert werden.

Dazu wird auf die beiliegenden ersten Grobplanungen des GrfA in Anlage 1 und Anlage 2 verwiesen.

Anhang der FAG-Kostenrichtwerte von 2018 ergibt sich folgende vorläufige Kostenaufstellung:

 

Allwetterplatz 20/28 m

105.000 €

Kugelstoßübungsanlage

27.400 €

Beachvolleyballfeld 16/25 m

22.400 €

Laufbahn 4/130 m

99.000 €

Betriebsräume 45 m² (2.732 €/m²)

122.940 €

Summe

376.740 €

 

Das Grünflächenamt rechnet mit etwas höheren Kosten von insgesamt ca. 400.00,00 € im Zuge der weiteren Detailplanung.

 

In ersten Gesprächen hat der Verein seine Zustimmung zur Planung der Schulsportelemente auf dem von ihm gemieteten Vereinsgelände in Aussicht gestellt.

Eine gemeinsame Nutzung der Anlagenelemente wäre für den Vereinssport zielführend.

 

Der Verein hat ergänzend zu den bisherigen Planungen Bedarfe für den Vereinssport formuliert.

Die gewünschte Vergrößerung des Allwetterplatzes (um eine Nutzung für Fußball zu ermöglichen), sowie eine Ausstattung mit Flutlicht sollen vom GrfA geprüft und als mögliche Erweiterungsvorschläge in die Kostenaufstellung aufgenommen werden.

 

Die weiteren Details der gemeinsamen zukünftigen Nutzung der Anlagen werden von den zuständigen Ämtern in ergänzenden Gesprächen mit der Vereinsführung ausgearbeitet.

 

Um eine erneute schulaufsichtliche Genehmigung für die Freisportanlage umgehend beantragen zu können, ist die Beschlussfassung in den Gremien eine wichtige Voraussetzung.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Ca. 400.000,00

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Mittelbereitstellung im Zuge der Etatberatungen 2023

 


Anlage 1: Freisportkonzept ohne Luftbild

Anlage 2: Freisportkonzept mit Luftbild