Betreff
Gründung und Einsetzung einer innerstädtischen "Koordinierungsgruppe Inklusion" zur Umsetzung des Aktionsplasn Inklusion ("Fürth Für Alle") und der UN-Behindertenkonvention
Vorlage
SzA/0229/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt die Einsetzung einer innerstädtischen „Koordinierungsgruppe Inklusion“ zur Umsetzung des Aktionsplans und der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Koordinierungsgruppe „Inklusion“ unter Federführung des Sozialreferats und gegebenenfalls des Direktoriums einzusetzen


Mit der Einberufung einer „Koordinierungsgruppe Inklusion“ soll das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderung und die Umsetzung des Aktionsplan Inklusion in den Vordergrund gerückt und in der Stadtverwaltung als fester Bestandteil implementiert werden. Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe, die auch so bearbeitet werden sollte. Nur so lassen sich Maßnahmen aus dem Aktionsplan zielführend umsetzen und förderliche Strukturen für ein „Fürth Für Alle“ innerhalb der Verwaltung und in der Stadtgesellschaft schaffen.

 

Am 21.03.2018 wurde in einem Beschluss der Aktionsplan Inklusion vom Stadtrat begrüßt. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Zeitplan zu erstellen, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, nach Möglichkeit Mittel im Haushalt bereit zu stellen und jährlich Bericht über die Umsetzung zu erstatten. Die Einberufung einer „Koordinierungsgruppe Inklusion“ wird benötigt um dem Auftrag gemäß Stadtratsbeschluss umfassend Folge leisten zu können. Die Teilschritte des Prozesses, wie vom Stadtrat vorgegeben, bedingen sich gegenseitig und können nicht einzeln von jeder Dienststelle bearbeitet werden. Die Umsetzung des Aktionsplans ist eine gesamtkommunale Aufgabe und muss deshalb referatsübergreifend koordiniert und bearbeitet werden. Es erfordert die Zusammenarbeit entscheidungs- und weisungsbefugter Vertreterinnen und Vertreter aus allen Referaten, um strukturiert Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und einen Zeitplan abzustimmen. Der Bedarf an und die Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln ist ebenfalls nur aus einer übergeordneten Warte sachkundiger und entscheidungsbefugter Personen heraus zu klären und zu beschließen.

 

 

Folgende Vorüberlegungen zur Umsetzung wurden bereits angestellt:

 

Steuerung und Zusammensetzung:

 

Die Steuerung und die Geschäftsführung sollte Referat IV und dem Direktorium unterliegen,

um die hohe Priorität des Themas sicherzustellen. Damit Handlungsfähigkeit erreicht werden kann, sollte sich die Gruppe nach Möglichkeit aus entscheidungsbefugten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Direktoriums und der Referentinnen und Referenten zusammensetzen. In der Gruppe ist außerdem die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vertreten. Interessensvertretungen wie zum Beispiel der Behindertenrat und weitere Expertinnen und Experten können begleitend hinzugezogen werden.

 

Anbindung an Dienststellen, Rahmenbedingungen:

 

Die Koordinierungsgruppe ist das Bindeglied zu den einzelnen Ämtern und Abteilungen der

jeweiligen Referate. Die Mitglieder haben die Aufgabe, die Amtsleitungen über die Aktivitäten

der Gruppe zu informieren und Aufträge gemeinsam abzustimmen. Die Koordinierungsgruppe

sollte sich mindestens fünf Mal im Jahr treffen.

 

Ziele:

 

  • Vernetzung der Referate und Dienststellen/referatsübergreifende Zusammenarbeit
  • Implementierung des Themas Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen der Stadtverwaltung
  • Arbeitsteilung bei der Umsetzung der Maßnahmen und Unterstützung der Ämter und Dienststellen (rund 80 von 125 Maßnahmen liegen in städtischer Zuständigkeit) Realisierung einer inklusiven und barrierefreien Verwaltung

 

  • Hinwirken auf ein inklusives Fürther Stadtbild und eine Stadtgesellschaft, in der alle gleichberechtigt und möglichst barrierefrei leben können.

 

  •  Erhöhung der Außenwirkung und Sensibilisierung für das Thema Menschen mit Behinderung innerhalb der Verwaltung und in der Fürther Öffentlichkeit

 

Aufgaben:

 

Aufbereitung des Aktionsplans für kontinuierliche koordinierte Umsetzung: Prüfung von Zuständigkeiten und Festlegung von Arbeitspaketen, Aufstellung einer Kostenübersicht, Erstellung eines Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahmen (ca. 80 von ca. 125 Maßnahmen in städtischer Zuständigkeit), Ableitung von Handlungsempfehlungen

 

Umsetzungsbegleitung: Die Maßnahmenumsetzung wird durch die Koordinierungsgruppe kontinuierlich begleitet und Ämter und Dienststellen werden unterstützt Fortschreibung des Aktionsplans: Anpassung und Aktualisierung der Maßnahmen unter Beibehaltung der jeweiligen Zielsetzungen auf der Basis aktueller Entwicklungen, z.B. in Gesellschaft und Rechtssprchung, und bereits erfolgter Umsetzungsschritte

 

Anbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und externer Akteure wie Integrationsfachdienst, Behindertenverbänden, Arbeitsagentur, Jobcenter usw.: Entwickeln von Beteiligungsformaten und Initiierung von Maßnahmen außerhalb der städtischen Zuständigkeit

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: