Betreff
Durchfahrtsverbote für LKW
Vorlage
SVA/0298/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Verkehrsausschuss nimmt von der Vorlage zustimmend Kenntnis.


Nach dem schweren Verkehrsunfall in der Hardstraße vom 08.02.2022, der durch einen alkoholisierten Kraftfahrer mit einem 40 t-Sattelzug verursacht wurde, kam es zu Forderungen nach LKW-Fahrverboten in bestimmten Straßen. Konkret wurde durch die Stadtspitze eine Prüfung von LKW-Durchfahrtsverboten für die Alte Reutstraße, Hardstraße und Industriestraße veranlasst. Der Prüfauftrag wurde kurzfristig durch die Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Verkehrsplanung aufbereitet und durchgeführt. In diesem Kontext wird explizit darauf hingewiesen, dass Fahrten durch Anordnung eines Durchfahrtsverbots nicht verschwinden, sondern nur verlagert werden, in der Regel auf die umliegenden Streckenzüge.  

 

Alte Reutstraße

Die Alte Reutstraße verbindet die Gründlacher Straße mit der Erlanger Straße und erschießt sowohl allgemeine Wohngebiete, Gewerbe- und Industriegebiete des Bebauungsplans 269 als auch das Mischgebiet östlich der Flurstraße. Schwerverkehrsfahrzeuge, die als Quelle oder Ziel das Gewerbegebiet haben, werden daher weiterhin mindestens bis zur Dieselstraße fahren müssen.

Im Jahr 2016 wurden am Knotenpunkt Dieselstraße / Alte Reutstraße Verkehrserhebungen durchgeführt. Im Querschnitt der Dieselstraße sind ca. 200 – 250 Schwerverkehrsfahrzeuge / 24 Stunden (Sv/24h) zu erwarten, wobei ca. 50 Fahrzeuge in die Dieselstraße abbiegen. Aktuell werden erneut Erhebungen der Verkehrsbelastungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden Mitte März erwartet.

Eine Anordnung eines Lkw-Durchfahrtverbots ist aus verkehrsplanerischer Sicht nicht erforderlich.

 

Hardstraße

Im Jahr 2017 wurden am Knotenpunkt Hardstraße / Berlinstraße Verkehrserhebungen durchgeführt. Westlich des Knotenpunkts ist mit ca. 730 Sv/24 h und östlich des Knotenpunkts mit ca. 380 Sv/24h zu rechnen.

Westlich der Hardbrücke weist die Hardstraße eine ausreichende Breite auf, so dass der Begegnungsfall Lkw - Lkw problemlos abgedeckt wird. Die Hardstraße dient hier auch zur Erschließung des nördlich gelegenen Gewerbe- und Industriegebiets. Dies kann natürlich auch von der Würzburger Straße vollständig angefahren werden.

Östlich der Hardbrücke verringert sich der Fahrbahnquerschnitt bedingt durch das randseitige Parken deutlich, sodass gegebenenfalls im Verkehrsablauf entsprechend § 1 StVO gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich ist.

Eine Anordnung eines Lkw-Durchfahrtverbots ist aus verkehrsplanerischer Sicht jedoch nicht erforderlich. Die bestehende Tempo 30-Zone, welche heute bis zur Lehmusstraße reicht, könnte bis zur Stiftungsstraße fortgeführt werden. An den Einmündungen von rechts würde die gesetzliche Vorfahrtsregel zu einer Dämpfung der Fahrgeschwindigkeiten führen und gleichzeitig den Streckenverlauf für Umgehungsverkehr ein Stück weit unattraktiv machen.

 

Industriestraße

Die Industriestraße erschließt ein Gewerbegebiet. Folgende Nutzungen sind hier vorhanden:

-              Metalltechnik

-              Schreinerei

-              Gebrauchtwarenhof

-              Metallrecycling

-              usw.

Das Befahren der Industriestraße für Schwerverkehrsfahrzeuge ist zwingend notwendig. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot ist rechtssicher nicht anzuordnen.

 

Zusammenfassung

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass weder aus verkehrsplanerischer noch verkehrsrechtlicher Sicht eine Notwendigkeit besteht, ein Lkw-Durchfahrtsverbot in den zu betrachtenden Straßen anzuordnen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: