Betreff
Radabstellanlage für Lastenräder | Friedrichstraße
Vorlage
SpA/0988/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umwandlung eines Parkplatzes in eine Abstellfläche für drei Lastenfahrräder in der Friedrichstraße im Bereich Hs.-Nr. 12 wird zugestimmt.

 

Die Umwandlung soll im 2. Quartal 2022 erfolgen.


Lastenfahrräder haben das Potential, sich nach und nach zu einem festen Bestandteil des alltäglichen innerstädtischen Verkehrs zu entwickeln.

Die Stadt Fürth unterstützt dies bereits seit 2019 durch ein eigenes Förderprogramm zum Erwerb eines betrieblichen sowie auch privaten Lastenrades. Dazu können bei der infra fürth GmbH verschiedene Lastenräder ausgeliehen werden („Stromesel“).

 

Lastenfahrräder werden häufig auf Gehwegen abgestellt und behindern den Fußverkehr, zum Parken fehlt die entsprechende Infrastruktur. Zudem reduziert die fehlende Infrastruktur für Lastenräder die Nutzerfreundlichkeit, da ein sicheres Abstellen von Lastenrädern an den Zielorten (beispielsweise Innenstadt, Spielplätzen, Schwimmbädern, etc.) nicht gegeben ist.

 

Es ist vorgesehen, einen ersten Standort für speziell auf Lastenfahrräder zugeschnittene Abstellanlagen als Pilotprojekt in der Innenstadt (Friedrichstraße, Bereich Hs.-Nr. 12) anzubieten und entsprechend auszuweisen. Der Standort eignet sich aufgrund seiner zentralen Lage.

 

Für drei Lastenräder wird ein Pkw-Stellplatz benötigt. Die Fläche soll markiert und mit Piktogrammen sowie Leitbaken versehen werden. Die Beschilderung erfolgt gem. StVO mit Zeichen 314 ZZ Lastenrad.

                            

 

Schematische Darstellung (links) und Beispiel für einen Anlehnbügel mit Querstrebe (hier feuerverzinkt, nicht lackiert, rechts)

 

 

Als Fahrradständer sind Anlehnbügel mit einer zusätzlichen Querstrebe vorgesehen, sie sind für Lastenräder am geeignetsten. Die Farbgebung der Bügel („anthrazit eisenglimmer“) orientiert sich am Beschluss „Standard für Fahrradständer“ (BWA-Vorlage SpA/0255/2014).

 

Auf den Grundsatzbeschluss von 2021 zur Förderung des Radverkehrs in Fürth wird verwiesen (Steigerung des RV auf 15% bis 2028 und auf 20% bis 2035; SpA/0939/2021).

 

Die Fläche ist bereits gepflastert und annähernd niveaugleich (flacher Bordstein). Die Umwandlung kann daher mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

2000 €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6100 6555 5900

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


PLAN_Friedrichstr12-Abstellanlage_Lasten.pdf