Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die Änderung der
Gebührenordnung für Feldgeschworene der Stadt Fürth gemäß Anlage.
Mit Antrag vom 15.02.2022
beantragte die Vorstandschaft der Feldgeschworenenvereinigung im Landkreis und
Stadt Fürth die Erhöhung der Feldgeschworenengebühr von derzeit 12,00 € auf
15,00 € pro angefangene Stunde zum 01.07.2022. Als Gründe für die Gebührenerhöhung
wurde angegeben, dass die Gebühren zuletzt zum 01. Juli 2010 erhöht wurden und
seitdem die Aufwandskosten der Feldgeschworenen stark gestiegen seien. Als
weiterer Grund wird der Stundensatz der Feldgeschworenen des Landkreises Roth
und der Stadt Schwabach angeführt, der seit Jahren 15,00 Euro je Stunde
beträgt.
Die Festsetzung der
Gebührenhöhe für die Tätigkeit der Feldgeschworenen hat gem. Art. 19 Abs.
1 des Abmarkungsgesetzes mittels einer Gebührenordnung zu erfolgen. Die
Gebührenordnung für Feldgeschworene der Stadt Fürth wurde am 07.12.1988
erlassen und zuletzt mit Satzung vom 04.06.2010 geändert.
Eine Erhöhung der
Gebühren um 3 € je angefangener Stunde ist nach 12 Jahren aus Sicht der
Verwaltung angemessen und entspricht in der Höhe in etwa der
inflationsbedingten Preissteigerung in Deutschland in diesem Zeitraum.
Im Rahmen einer Umfrage
des Landkreis Fürth wurden für die benachbarten Landkreise und kreisfreien
Städten hinsichtlich der Höhe der Gebühren zur Entschädigung der Feldgeschworenen
folgende Werte ermittelt:
Kreisfreie Stadt bzw. Landkreis |
Feldgeschworener |
Obmann |
Gebühren seit |
Stadt Erlangen |
16,00 € |
16,00 € |
2020 |
Stadt Nürnberg |
14,00 € |
14,00 € |
2014 |
Stadt Schwabach |
15,00 € |
15,00 € |
2016 |
LRA Ansbach |
12,00 € |
12,00 € |
2015 |
LRA Erlangen-Höchstadt |
11,00 € |
12,00 € |
2013 |
LRA Forchheim |
13,00 € |
14,00 € |
2019 |
LRA Fürth |
12,00 € |
12,00 € |
2010 |
LRA Neustadt a.d.
Aisch-Bad Windsheim |
12,00 € |
12,00 € |
2018 |
LRA Nürnberger Land |
15,00 € |
15,00 € |
2020 |
LRA Roth |
15,00 € |
15,00 € |
2017 |
Seitens des Landratsamts
Fürth ist eine entsprechende Erhöhung der Gebühren ab 01. Juli 2022 geplant.
Die endgültige Beschlussfassung durch den Kreistag kann jedoch aus terminlichen
Gründen erst im Juli 2022 rückwirkend zum 01.07.2022 erfolgen.
Um eine Ungleichbehandlung
der im Landkreis Fürth und der Stadt Fürth tätigen Feldgeschworenen zu
vermeiden, wird von der Verwaltung empfohlen, die Gebühren für die im
Stadtgebiet Fürth tätigen Feldgeschworenen gleichfalls zu erhöhen und
anzupassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Entwurf Änderungssatzung
Antrag der Vorstandschaft der Feldgeschworenenvereinigung im Landkreis und Stadt Fürth vom 15.02.2022