Betreff
Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen in der Stadt Fürth
Vorlage
OA/0515/2022
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene der Stadt Fürth gemäß Anlage.

 


Mit Antrag vom 15.02.2022 beantragte die Vorstandschaft der Feldgeschworenenvereinigung im Landkreis und Stadt Fürth die Erhöhung der Feldgeschworenengebühr von derzeit 12,00 € auf 15,00 € pro angefangene Stunde zum 01.07.2022. Als Gründe für die Gebührenerhöhung wurde angegeben, dass die Gebühren zuletzt zum 01. Juli 2010 erhöht wurden und seitdem die Aufwandskosten der Feldgeschworenen stark gestiegen seien. Als weiterer Grund wird der Stundensatz der Feldgeschworenen des Landkreises Roth und der Stadt Schwabach angeführt, der seit Jahren 15,00 Euro je Stunde beträgt.

 

Die Festsetzung der Gebührenhöhe für die Tätigkeit der Feldgeschworenen hat gem. Art. 19 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes mittels einer Gebührenordnung zu erfolgen. Die Gebührenordnung für Feldgeschworene der Stadt Fürth wurde am 07.12.1988 erlassen und zuletzt mit Satzung vom 04.06.2010 geändert.

 

Eine Erhöhung der Gebühren um 3 € je angefangener Stunde ist nach 12 Jahren aus Sicht der Verwaltung angemessen und entspricht in der Höhe in etwa der inflationsbedingten Preissteigerung in Deutschland in diesem Zeitraum.

 

Im Rahmen einer Umfrage des Landkreis Fürth wurden für die benachbarten Landkreise und kreisfreien Städten hinsichtlich der Höhe der Gebühren zur Entschädigung der Feldgeschworenen folgende Werte ermittelt:

 

Kreisfreie Stadt bzw. Landkreis

Feldgeschworener

Obmann

Gebühren seit

Stadt Erlangen

16,00 €

16,00 €

2020

Stadt Nürnberg

14,00 €

14,00 €

2014

Stadt Schwabach

15,00 €

15,00 €

2016

LRA Ansbach

12,00 €

12,00 €

2015

LRA Erlangen-Höchstadt

11,00 €

12,00 €

2013

LRA Forchheim

13,00 €

14,00 €

2019

LRA Fürth

12,00 €

12,00 €

2010

LRA Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim

12,00 €

12,00 €

2018

LRA Nürnberger Land

15,00 €

15,00 €

2020

LRA Roth

15,00 €

15,00 €

2017

 

Seitens des Landratsamts Fürth ist eine entsprechende Erhöhung der Gebühren ab 01. Juli 2022 geplant. Die endgültige Beschlussfassung durch den Kreistag kann jedoch aus terminlichen Gründen erst im Juli 2022 rückwirkend zum 01.07.2022 erfolgen.

 

Um eine Ungleichbehandlung der im Landkreis Fürth und der Stadt Fürth tätigen Feldgeschworenen zu vermeiden, wird von der Verwaltung empfohlen, die Gebühren für die im Stadtgebiet Fürth tätigen Feldgeschworenen gleichfalls zu erhöhen und anzupassen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf Änderungssatzung

Antrag der Vorstandschaft der Feldgeschworenenvereinigung im Landkreis und Stadt Fürth vom 15.02.2022