Für BA am 06.04.2022:
Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Neumarkierung Fronmüllerstraße West.
Für StR am 27.04.2022:
Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Neumarkierung Fronmüllerstraße West.
Bestand
Die Fronmüllerstraße verbindet die Schwabacher Straße und den
Knoten Magazinstraße - Liesl-Kiesling-Straße und dient als Sammelstraße für die
Anwohner der Steuben-, Bürklein-, und Jakob-Wassermann-Straße sowie als
Zuwegung für die Hans-Böckler-Schule. Die Fronmüllerstraße ist eine Tempo 50
Zone. Werktags tagsüber Zone 30.
Mängel
Die Fronmüllerstraße weist im Bestand folgende Mängel auf:
·
Seitenraum für
gemeinsame Führung Radweg/Gehweg zu gering
·
Enge Situationen
mit Restgehwegbreiten
·
Zu geringe
Aufstellflächen an den Fußgängerfurten
Entlang der Fronmüllerstraße bestehen heute Defizite in der
Radverkehrsführung, die überwiegend unvollständig ist oder nicht mehr dem Stand
der Technik entspricht. Teilweise gilt dies ebenso für die Fußgängerverkehrsführung
und den Busverkehr. Aus diesen Gründen wurde die Neumarkierung für den
Radverkehr aufgenommen.
Fahrtrichtung Westen:
In Fahrtrichtung Westen wird der Radverkehr momentan aus der
Kreisfahrbahn des Knotens Magazinstraße aufgenommen und auf Schutzstreifen
weitergeführt. Diese Radverkehrsführung im Schutzstreifen wird nun bis zur
Einmündung Schwabacher Straße mit einer Breite von 1,65 m weitergeführt. Die
neue Markierung erfolgt ab Einmündung Jakob-Wassermann-Straße bis zur
Schwabacher Straße.
Um eine sichere Überquerung der Straße zur
Hans-Böckler-Schule zu gewährleisten, wird der Radfahrer über eine indirekte
Führung mit Anrampung auf den Gehweg geführt, und von dort aus mithilfe der
Fußgängerfurt über die Fahrbahn geleitet.
Für eine effektive Stilllegung des Seitenraumradweges
zwischen Steubenstraße und Schwabacher Straße werden die Gehwegplatten
erneuert, um die Begrenzungslinien des bisherigen Radwegs zu entfernen.
Für das Linksabbiegen des Radverkehrs von der
Fronmüllerstraße in die Jakob-Wassermann-Straße ist eine direkte Führung
vorgesehen. Um zu vermeiden, dass der Linksabbiegestreifen bereits von Kfz
genutzt wird, die erst an der Schwabacher Straße nach links abbiegen, wird eine
4,00 m breite Insel zwischen Bürklein- und Jakob-Wassermann-Straße vorgesehen,
die zugleich die in Richtung der Einkaufsmärkte verschobene und verbreiterte
Fußgängerfurt aufnimmt. Um die vorgenannten Maße der Insel zu erzielen, muss
der mittig liegende Linksabbieger 4,00 m breit markiert werden.
Fahrtrichtung Osten:
In dieser Fahrtrichtung wird, genauso wie in Fahrtrichtung
Westen, nun ein durchgehender Schutzstreifen vorgesehen. Seine Breite beträgt
1,65. Zwischen Steubenstraße und Magazinstraße ist die Kernfahrbahn zwischen
den Schutzstreifen mit 5,50 m Breite auf den Begegnungsfall Pkw|Sfz7 ausgelegt.
Auch das Linksabbiegen von Radfahrern zur Steubenstraße wird direkt geführt,
ebenfalls per Schutzstreifen im Linksabbiegefahrstreifen integriert.
Hinsichtlich der Radverkehrsführung Hans-Böckler-Schule, wird
der eigentlich dreiarmige Knotenpunkt als vierarmiger Knotenpunkt ausgebildet.
Die Anbindung des Radverkehrs wird über Ergänzung der
Markierung verdeutlicht. Außerdem wird auch hier durch eine Anrampung auf den
Gehweg eine qualitativ hochwertige und sichere Radverkehrsführung
gewährleistet.
Barrierefreiheit
Die Orientierung von Blinden und Sehbehinderten an wichtigen
Überquerungsstellen erfolgt primär über entsprechende Bodenindikatoren und
Lichtsignalanlagen. Hierzu werden die Blinden und Sehbehinderten mittels
Auffindestreifen und Leitelementen zur weiteren Orientierung an die
Überquerungsstellen geleitet.
Im Bereich der Gehwege dienen die angrenzenden Hauswände als
natürliches Leitelement.
Weitere taktile und visuelle Leitelemente sind nicht
vorgesehen.
Kosten
Die
Kostenberechnung wurde gem. AKS erstellt. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme
belaufen sich auf ca. 440.000 €.
Zeitliche Terminierung
Da das Förderprogramm Stadt und Land bereits ausgeschöpft ist, wird ein Förderantrag nach BayGVFG gestellt. Aufgrund des Genehmigungsprozesses bei der Regierung von Mittelfranken, kann die Maßnahme voraussichtlich erst ab dem 2. Quartal 2023 baulich umgesetzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
440.000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
6300.9561.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lagepläne