Betreff
Neumarkierung Fronmüllerstraße West - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/0407/2022
Aktenzeichen
TfA/0215/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BA am 06.04.2022:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Neumarkierung Fronmüllerstraße West.

 

Für StR am 27.04.2022:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Neumarkierung Fronmüllerstraße West.


Bestand

Die Fronmüllerstraße verbindet die Schwabacher Straße und den Knoten Magazinstraße - Liesl-Kiesling-Straße und dient als Sammelstraße für die Anwohner der Steuben-, Bürklein-, und Jakob-Wassermann-Straße sowie als Zuwegung für die Hans-Böckler-Schule. Die Fronmüllerstraße ist eine Tempo 50 Zone. Werktags tagsüber Zone 30.

 

Mängel

Die Fronmüllerstraße weist im Bestand folgende Mängel auf:

·         Seitenraum für gemeinsame Führung Radweg/Gehweg zu gering

·         Enge Situationen mit Restgehwegbreiten

·         Zu geringe Aufstellflächen an den Fußgängerfurten

 

Entlang der Fronmüllerstraße bestehen heute Defizite in der Radverkehrsführung, die überwiegend unvollständig ist oder nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Teilweise gilt dies ebenso für die Fußgängerverkehrsführung und den Busverkehr. Aus diesen Gründen wurde die Neumarkierung für den Radverkehr aufgenommen.

 

Fahrtrichtung Westen:

In Fahrtrichtung Westen wird der Radverkehr momentan aus der Kreisfahrbahn des Knotens Magazinstraße aufgenommen und auf Schutzstreifen weitergeführt. Diese Radverkehrsführung im Schutzstreifen wird nun bis zur Einmündung Schwabacher Straße mit einer Breite von 1,65 m weitergeführt. Die neue Markierung erfolgt ab Einmündung Jakob-Wassermann-Straße bis zur Schwabacher Straße.

Um eine sichere Überquerung der Straße zur Hans-Böckler-Schule zu gewährleisten, wird der Radfahrer über eine indirekte Führung mit Anrampung auf den Gehweg geführt, und von dort aus mithilfe der Fußgängerfurt über die Fahrbahn geleitet.

 

Für eine effektive Stilllegung des Seitenraumradweges zwischen Steubenstraße und Schwabacher Straße werden die Gehwegplatten erneuert, um die Begrenzungslinien des bisherigen Radwegs zu entfernen.

Für das Linksabbiegen des Radverkehrs von der Fronmüllerstraße in die Jakob-Wassermann-Straße ist eine direkte Führung vorgesehen. Um zu vermeiden, dass der Linksabbiegestreifen bereits von Kfz genutzt wird, die erst an der Schwabacher Straße nach links abbiegen, wird eine 4,00 m breite Insel zwischen Bürklein- und Jakob-Wassermann-Straße vorgesehen, die zugleich die in Richtung der Einkaufsmärkte verschobene und verbreiterte Fußgängerfurt aufnimmt. Um die vorgenannten Maße der Insel zu erzielen, muss der mittig liegende Linksabbieger 4,00 m breit markiert werden.

 

Fahrtrichtung Osten:

In dieser Fahrtrichtung wird, genauso wie in Fahrtrichtung Westen, nun ein durchgehender Schutzstreifen vorgesehen. Seine Breite beträgt 1,65. Zwischen Steubenstraße und Magazinstraße ist die Kernfahrbahn zwischen den Schutzstreifen mit 5,50 m Breite auf den Begegnungsfall Pkw|Sfz7 ausgelegt. Auch das Linksabbiegen von Radfahrern zur Steubenstraße wird direkt geführt, ebenfalls per Schutzstreifen im Linksabbiegefahrstreifen integriert.

Hinsichtlich der Radverkehrsführung Hans-Böckler-Schule, wird der eigentlich dreiarmige Knotenpunkt als vierarmiger Knotenpunkt ausgebildet.

Die Anbindung des Radverkehrs wird über Ergänzung der Markierung verdeutlicht. Außerdem wird auch hier durch eine Anrampung auf den Gehweg eine qualitativ hochwertige und sichere Radverkehrsführung gewährleistet.

 

Barrierefreiheit

Die Orientierung von Blinden und Sehbehinderten an wichtigen Überquerungsstellen erfolgt primär über entsprechende Bodenindikatoren und Lichtsignalanlagen. Hierzu werden die Blinden und Sehbehinderten mittels Auffindestreifen und Leitelementen zur weiteren Orientierung an die Überquerungsstellen geleitet.

Im Bereich der Gehwege dienen die angrenzenden Hauswände als natürliches Leitelement.

Weitere taktile und visuelle Leitelemente sind nicht vorgesehen.

 

Kosten

Die Kostenberechnung wurde gem. AKS erstellt. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 440.000 €.

 

Zeitliche Terminierung

Da das Förderprogramm Stadt und Land bereits ausgeschöpft ist, wird ein Förderantrag nach BayGVFG gestellt. Aufgrund des Genehmigungsprozesses bei der Regierung von Mittelfranken, kann die Maßnahme voraussichtlich erst ab dem 2. Quartal 2023 baulich umgesetzt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

440.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 6300.9561.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lagepläne