Die aktuelle Bedarfsplanung für alle Schulsporteinrichtungen wird zur Kenntnis genommen.                                     

                                                                                                                                                                            Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsplanung an Sporthallen und Freisporteinrichtungen zukünftig zu aktualisieren und zur Bedarfsdeckung die nötigen Schritte anzustoßen.

Den Gremien sind die jeweils nötigen Umsetzungsmaßnahmen im Einzelfall zur konkreten Beschlussfassung erneut vorzulegen.


Die Sicherung des im Lehrplan vorgeschriebenen Sportunterrichts ist eine Pflichtaufgabe für die Stadt Fürth als Sachaufwandsträger der Schulen.

Um Unterausstattungen erkennen zu können, wurde für alle Fürther Schulen erstmals eine Bedarfsplanung der Schulsportbedarfe zusammengestellt.

Grundlage für die Bedarfsermittlung sind die Vorgaben der Schulbauverordnung in Bayern für Sportstätten für Schulen und für Freisportflächen.

Abgestellt wird dabei auf die Anzahl der Schulklassen und ein Faktor für die Umrechnung der Schulklassen in Sportklassen verwendet.

Im Bereich der Grundschulen wird eine Schulklasse als eine Sportklasse gerechnet, im Bereich der weiterführenden Schulen, einschließlich der Mittelschulen beträgt der Umrechnungsfaktor

1 :1,25, d.h. eine Schulklasse wird gerechnet als 1,25 Sportklassen. Wie viele Sportklassen eine Sporthalle nutzen ist ebenfalls geregelt, es gilt hier der Bemessungsfaktor 17, d.h. je 17 Sportklassen können eine Halle nutzen.

Die Bedarfsplanung stellt also, das wird ausdrücklich betont, auf die Anzahl der Schulklassen ab.

Die Ergebnisse wurden dann mit den Belegungsplänen der Sporthallen verglichen, wobei die Belegungen bedingt durch aktuelle Zwischennutzungen in Folge von Hallensanierungen immer wieder von der Sollsituation abweichen.

 

Auch die besondere Bedarfssituation bei den Berufsschulen, bedingt durch den Blockunterricht, der in Sportklassen detailliert umzurechnen ist, wurde berücksichtigt.

Daneben wurde festgestellt, dass es auch Schulen im Stadtgebiet gibt ohne Sportunterricht, es sind dies alle Fachschulen und einige Berufsfachschulen.

 

Teilweise wurde dauerhaft die Nutzung von Vereinsturnhallen für den Schulsport eingeplant. Damit einher geht der Verzicht auf den Bau städtischer Sporthallen. Für die Sportvereine ist die Auslastung ihrer Hallen mit Schulsport vor allem am Vormittag teilweise eine willkommene Möglichkeit, Mieteinnahmen zu generieren. Diese win-win Situation wird auch zukünftig fester Bestandteil des Fürther Schulsportes sein.

 

Da die 2 vorhandenen Hallenbäder unterschiedlich intensiv durch die Schulen für den Schulschwimmsport genutzt werden, wurde die Möglichkeit ihrer Nutzung vom ermittelten Gesamtbedarf an Sporthallen (summarisch) abgezogen.

Die 2 Hallenbäder entsprechen in etwa vier Sporthallen.

 

Alles in allem wird für den Schulhallensport eine gute Lage erreicht sein, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt sein werden:

  • Ersatz der Dreifachturnhalle am HLG durch zwei neue Dreifachturnhallen
  • Ersatz der Einfachturnhalle Humbser durch eine neue Dreifachturnhalle
  • Ersatz der Dreifachturnhalle Günter-Brand durch eine neue Dreifachturnhalle
  • Neubau einer Dreifachturnhalle für ein 4. Gymnasium

 

Für die Freisportflächen wird eine zufriedenstellende Lage erreicht sein, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt sein werden:

ü  Freisportanlage Fronmüllerstraße

ü  Freisportanlage am FÖZ Nord

ü  Ertüchtigung Außengelände TV Vach

ü  Ertüchtigung Außengelände GMS Soldnerstrasse

ü  Neubau einer Freisportanlage für ein 4. Gymnasium

 

In der Planung ist noch nicht berücksichtigt, dass mit dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung zukünftig der Bedarf an außerunterrichtlichem Angebot an Bewegungsformen und Sportarten deutlich wachsen wird.

Bewegungsfreundliche Schulstrukturen werden zukünftig sehr viel wichtiger werden.

Die bewegungsfreudige Schule zu ermöglichen, wird als Aufgabe im Zuge der Schulerweiterung vor allem der Grundschulen gesehen.

Solange keine zusätzlichen staatlichen Fördermittel für außerunterrichtlichem Schulsport vorgesehen sind, können keine zusätzlichen Hallenbedarfe dafür geplant werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: im Zuge der jeweiligen Einzelmaßnahme

 


Anlage 1: Bedarfe an Hallensportflächen der Schulen_2021_2022 ff mit Prognose bis 2026/2027

Anlage 2: Bedarfe an Hallensportflächen der Schulen dargestellt nach Stadtvierteln                      Anlage 3: Bedarfe an Freisportanlagen der Schulen in der Stadt Fürth_2021 ff                                Anlage 4: Übersicht zur Nutzung der Hallensportflächen durch die Schulen_2021_2022 ff        Anlage 5: Übersicht zur Nutzung der Hallenbäder durch die Schulen_2021_2022 ff                                  Anlage 6: Übersicht der Freisportanlagen für die Schulen_Stand 2021 ff                                                     Anlage 7: Übersicht zur Lage der Sportstätten Stadt Fürth in den Grundschulsprengeln                          Anlage 8: Übersicht zur Lage der Sportstätten in den Mittelschulsprengeln                                                    Anlage 9: Übersicht zur Lage der Sportstätten in den Mittelschulverbünden