Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat bereits im Jugendhilfeausschuss zugesagt, im Rahmen der allgemeinen Prüfung geeigneter Immobilien auch weiterhin Grundstücke danach zu prüfen, ob darauf grundsätzlich ein Aktivspielplatz und/oder eine Jugendfarm eingerichtet werden kann.
Ein Grundstück an der Wehlauerstrasse wurde zur Nutzung als Gelände für die Errichtung eines Aktivspielplatzes vorgeschlagen. Dem Anschein nach handelt es sich um eine Brachfläche, die keine erkennbare Nutzung aufweist; die Fläche ist nicht erschlossen und befindet sich im Eigentum der WBG. Diese stuft das Grundstück als wertvolle Fläche für Gewerbe, eventuell auch in Kombination mit Wohnungen, ein. Man sei jedoch laut Aussage der WBG-Geschäftsführung in den Fürther Nachrichten vom 22.02.2022 (siehe Anlage) bereit, das Grundstück an die Stadt Fürth zu verkaufen, wenn diese als Hauptgesellschafterin andere Nutzungspläne habe.
Bewertung der Verwaltung hinsichtlich der Nutzung für einen Aktivspielplatz:
1. Die Lage erscheint grundsätzlich geeignet, da viele Kinder
im Einzugsgebiet leben. Die Fläche befindet sich jedoch auf der Seite des
Industriegebietes und gehört nicht zum Wohngebiet. Die Querung der Straße ist
durch eine Unterführung und durch Fußgänger-Ampeln an der Kreuzung gesichert,
stellt dennoch eine räumliche Barriere dar und erschwert die selbstständige
Erreichbarkeit durch die sehr junge Zielgruppe.
Die Fläche ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
2. Ein Großteil der Zielgruppe wird wegen der Ganztagsbeschulung nicht mehr in der Lage sein, ihre Freizeit am Nachmittag in einer rein offenen Einrichtung wie einem Aktivspielplatz zu verbringen. Eine Kooperation mit Schulen muss deshalb angestrebt werden. Hierzu wäre vor allem noch das verbindliche Interesse der benachbarten Grundschule abzuklären. Dieses verfügt aber selbst über ein großes und attraktives Außengelände. Im Einzugsbereich befinden sich aber zusätzlich ein Hort, Kindergärten und weiter entfernt auch eine Mittelschule.
3. Die Kosten für die Erschließung sind noch zu berechnen, ebenso wie die Investitionen für die Errichtung von Gebäuden, die unverzichtbar für einen pädagogisch betreuten Spielplatz sind. Das Raumprogramm sollte mindestens Gruppenräume, einen Mehrzweckraum, Lagerfläche, Büro und (barrierefreie) sanitäre Anlagen vorsehen.
4. In die Kostenkalkulation einzubeziehen ist der Personalbedarf (mind. 2 Vollzeitstellen) und die laufenden Kosten für den pädagogischen Betrieb.
Schlussfolgerung der Verwaltung
Das Gelände wird grundsätzlich als
geeignet für einen Aktivspielplatz angesehen. Die entstehenden Kosten für die
Errichtung und den Betrieb der Einrichtung werden als hoch eingeschätzt. Das
Sozialreferat begrüßt selbstverständlich Investitionen in die Infrastruktur der
Kinder- und Jugendarbeit in Form eines Aktivspielplatzes. Allerdings kann mit
der Konzeptentwicklung und konkrete Kostenkalkulation erst dann begonnen
werden, wenn die Bereitstellung der möglichen Finanzmittel zur Schaffung der
Einrichtung sichergestellt sind und die Kooperationszusage einer Schule
vorliegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
2