Der Ausschuss nimmt vom aktuellen Vortrag der Verwaltung Kenntnis.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zwingt Millionen
von Menschen zur Flucht. Auch nach Deutschland kommen mehr und mehr
Geflüchtete. Anders als 2015 und 2016 sind es in großer Zahl Kinder – mit ihren
Müttern, Verwandten, sonstigen Begleitpersonen oder auch unbegleitete junge
Menschen.
Gerade auch die Kinder und Jugendlichen waren im Krieg und
auf der Flucht massiven psychischen Belastungssituationen ausgesetzt, sind von
Familienangehörigen getrennt und ihrer Lebenswelt entrissen. Die spezifischen Bedarfe
junger Menschen nach Schutz, einem sicheren und stabilen Umfeld und
psychischer, sozialer und gesundheitlicher Integrität müssen deshalb besonders
im Fokus stehen.
Junge ukrainische Menschen haben nach deutschem Recht einen
Anspruch auf Aufnahme, Beratung und Inanspruchnahme von stationären und
ambulanten Jugendhilfemaßnahmen sowie die Versorgung mit allem, was die
Gewährleistung des Kindeswohls erfordert. Grundsätzlich stehen deshalb alle
Angebote der Jugendhilfe nach dem SGB VIII allen Familien, Kindern und
Jugendlichen in Fürth gleichberechtigt offen.
Das beinhaltet, dass in Fürth ankommende Minderjährige aber
auch Familien angemessen betreut und nach den Maßgaben des Kindeswohls
untergebracht und versorgt werden müssen. Es sind dafür zusätzliche
Beratungsangebote (in ukrainischer Sprache) notwendig. Es sind aber auch
zusätzliche Wohngruppenplätze (mit pädagogischer Betreuung) von öffentlichen
Jugendhilfeträgern vorzuhalten, soweit die Zuweisungsquote der Regierung von
Mittelfranken nach dem Königsteiner Schlüssel noch nicht erfüllt ist. In Fürth
ist dies der Fall und es wurde deshalb eine Wohngruppe mit 8 Betreuungsplätzen
zur Belegung eingerichtet und wird zunächst bis September 2022 vorgehalten.
Unbegleitete minderjährige Kinder
(UMA)
Die Prüfung, ob ein Kind unbegleitet oder begleitet ist, muss
obligatorisch durch das Jugendamt Fürth in eigener Zuständigkeit erfolgen. Dazu
gehört, dass Kinder, die ohne eine personensorgeberechtigte oder
erziehungsberechtigte Begleitung in Deutschland ankommen, im Rahmen der Kinder-
und Jugendhilfe in Obhut genommen und angemessen untergebracht werden.
Kommen Kinder in der Begleitungskonstellation der
Freunde, Nachbarn, Verwandten etc.., ist im Einzelfall festzustellen, ob diese
rechtlich im Sinne des deutschen Vormundschaftsrechtes einzusetzen sind. Daraus
leitet sich die Entscheidung ab, ob die Kinder in diesem Betreuungsverhältnis
bleiben können und gemeinsam eine Unterbringung und Versorgung außerhalb der
Kinder- und Jugendhilfe möglich ist.
Gruppen und Einrichtungsstrukturen in
Begleitung ukrainischer Betreuer*innen
Auch im Falle der Ankunft in Gruppen und
Einrichtungsstrukturen in Begleitung ukrainischer Betreuer*innen bleibt die
Zuständigkeit der Prüfung und Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung bei der
Kinder- und Jugendhilfe.
Stellt das Jugendamt nach Prüfung fest, dass die Kinder im
Kontext der Gruppe und in Begleitung der ukrainischen Betreuer*innen bleiben
können, ist nicht von der sofortigen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe
im Sinne einer Unterbringung der Kinder und Jugendlichen außerhalb ihrer
Familien auszugehen.
Dabei ist denkbar, dass die Betreuer*innen zumindest
teilweise als Fachkräfte anzuerkennen sind. Die rechtlichen Fragen der
Vormundschaft sind parallel zu klären. Dabei ist es auch gleichgültig, in
welchen Gebäuden diese Gruppen untergebracht werden. Die Unterbringung muss
nicht in Regelangeboten der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen, um die
Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe zu begründen.
Kommt das Jugendamt allerdings zu der Einschätzung, dass das
Kindeswohl im Kontext der Gruppen und Betreuung durch ukrainische
Betreuer*innen nicht ausreichend gewährleistet ist, muss auch hier regelhaft
die Inobhutnahme gemäß SGB VIII erfolgen. Die Kinder und Jugendlichen sind dann
ebenfalls im Regelsystem der Kinder- und Jugendhilfe zu versorgen.
Der Sachvortrag wird mit aktuellen Zahlen für Fürth in der Sitzung am 28.04.2022 ergänzt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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