Vom Sachstand über die Situation in der Kinderbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie wird Kenntnis genommen.
1.
Lockerungen
in der Kindertagesbetreuung:
o
Betreuung
in festen Gruppen nicht mehr verbindlich
o
Wegfall
der „Maskenpflicht“ in Horten
o
Testpflicht
der Mitarbeitenden fällt weg
o
3G
gilt für Besucher*innen und für die Beschäftigten (bis 30.04.2022)
o
Besucher*innen
müssen weiterhin FFP-2-Maske tragen – Verweis auf das Hausrecht
o
Testnachweispflicht
nur bis 30. April 2022 gesetzlich vorgeschrieben
o
Individuelles
Schutz- und Hygienekonzept erforderlich (alternativ: Rahmenhygieneplan)
2.
Krankheitsquote
nach wie vor hoch, aber ein Abebben ist erkennbar (Scheitelpunkt bereits
erreicht)
3.
Schließungen
von Gruppen gehen deutlich zurück, ebenso Kitas mit intensiviertem Testregime
4.
Änderung
der Allgemeinverfügung Isolation ab 13.04.2022: keine
Gruppen-/Einrichtungsschließungen mehr bei gehäuftem Auftreten von
Infektionsfällen, da Quarantänepflicht für Kontaktpersonen aufgehoben
5.
Pooltests
stehen auch über dem 30.04.2022 hinaus zur Verfügung bis einschließlich
31.07.2022
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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