Betreff
Gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons durch die Städte Nürnberg und Fürth in 2023 und 2024
Vorlage
Sport/0054/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss begrüßt das Konzept des städteübergreifenden Metro-polmarathons und empfiehlt dem Stadtrat, – vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Nürnberger Gremien sowie der abschließenden steuerrechtlichen Prüfung des Vertragsentwurfes – die gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons in den Jahren 2023 und 2024 durch die Städte Fürth und Nürnberg zu beschließen, die erforderliche kommunale Arbeitsgemeinschaft „Metropolmarathon Fürth-Nürnberg“ zu gründen und das notwendige Budget für die Veranstaltung sowie die zusätzlichen Personalkosten für das Jahr 2023 i.H.v. 32.500 € zur Verfügung zu stellen.

 

Für den Stadtrat:

Der Stadtrat begrüßt das Konzept des städteübergreifenden Metropolmarathons und beschließt – vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses der Nürnberger Gremien sowie der abschließenden steuerrechtlichen Prüfung des Vertragsentwurfes – die gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons in den Jahren 2023 und 2024 durch die Städte Fürth und Nürnberg. Zudem gründet er die erforderliche kommunale Arbeitsgemeinschaft „Metropolmarathon Fürth-Nürnberg“ und stellt das notwendige Budget für die Veranstaltung sowie die zusätzlichen Personalkosten für das Jahr 2023 i.H.v. 32.500 € zur Verfügung. Falls steuerrechtlich Anpassungen an dem Vertragsentwurf nötig sind, wird die Verwaltung ermächtigt, diese vorzunehmen, soweit sich hieraus keine substanziellen Änderungen des Vertragsinhalts ergeben.


Ein Austausch der Oberbürgermeister der Städte Nürnberg und Fürth im Herbst 2021 hat zu einer Wiederaufnahme der bereits seit vielen Jahren laufenden Gespräche über eine gemeinsame Durchführung des Metropolmarathons durch die beiden Kommunen geführt. Damit soll der Grundgedanke des Metropolmarathons bei seiner Einführung – eine Laufveranstaltung für und in der Metropolregion – wieder aufgegriffen werden.

 

Charakter des Metropolmarathons:

 

Der seit 2007 stattfindende Metropolmarathon ist eine etablierte, beliebte und überregional bekannte Laufsportveranstaltung. Das Organisationsteam schafft es jährlich, rund 6.000 Menschen aller Altersgruppen in Bewegung zu versetzen. Gemeinsam mit den vielen tausend Zuschauenden entlang der Strecke wird jährlich im Frühsommer ein Fest des Sports gefeiert und die Bürgerinnen und Bürger werden für den Laufsport begeistert. Bei der Sportveranstaltung für die gesamte Familie werden Kinderläufe in verschiedenen Distanzen, ein 10-km-Lauf, ein Halb- und Dreiviertelmarathon, ein Marathon sowie ein Staffellauf angeboten. Durch den Fokus auf Nachhaltigkeit soll die Laufveranstaltung zudem einen möglichst geringen ökologischen Fußabdruck hinterlassen. In den Jahren 2020 und 2021 musste das Sportevent aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen. Der nächste Metropolmarathon ist bereits geplant und findet am 25. und 26. Juni 2022 statt.

 

Vorteile des städteübergreifenden Metropolmarathons:

 

Als Vorteile des städteübergreifenden Marathons wird neben der Schaffung einer Sportveranstaltung für die Metropolregion die Stärkung des freundschaftlichen Verhältnisses der Nachbarstädte gesehen. Der Metropolmarathon kann entlang der geschichtsträchtigen Eisenbahntrasse die beiden Städte sportlich verbinden. Zudem soll durch die Zusammenarbeit die Strahlkraft der Veranstaltung noch weiter erhöht und so die Teilnahmezahlen sowie die Reichweite der Bewegungsförderung gesteigert werden. Neben einer bewährten Organisationsstruktur in Fürth und umfangreichen Erfahrungen aus Nürnberg im Bereich Großsportveranstaltungen werden zahlreiche weitere Synergieeffekte gesehen.

 

Organisatorische Umsetzung:

 

Der Metropolmarathon soll zunächst in den Jahren 2023 und 2024 als gemeinsames Event der Städte Nürnberg und Fürth konzipiert werden. Dabei soll die Strecke in 2023 von der Fürther Freiheit zum Nürnberger Hauptmarkt und in 2024 in umgekehrter Richtung verlaufen. Neben-veranstaltungen sollen abwechselnd in den Kommunen stattfinden. Das bewährte Konzept der Bewegungsförderung für die gesamte Bevölkerung bleibt bestehen. Es sollen weiterhin ein 10-km-Lauf, ein Halbmarathon und ein Marathon gelaufen werden können. Zudem soll das Angebot für den Nachwuchs ausgebaut werden. So ist neben dem beliebten Kidsmarathon am Start-ort für die jüngsten Teilnehmenden am Zielort ein Schulmarathon für die Jugendlichen geplant. Als Termin für das Sportfest im Jahr 2023 ist der 17. und 18. Juni vorgesehen.

 

Personelle Umsetzung:

 

Eine solche Veranstaltung, die mehrere 10.000 Menschen aus allen Altersklassen und Bevölkerungsschichten bewegen und/oder unterhalten soll, benötigt eine sehr genaue und umfängliche Planung im Vorfeld und eine professionelle Durchführung bei und mit allen Beteiligten. Beide Städte müssen dafür einen gleichwertigen Personaleinsatz zur Verfügung stellen. Insbesondere im Jahr 2023 und somit dem Jahr der erstmaligen Durchführung ist in der Stadt Fürth ein deutlich höherer Aufwand als in den vergangenen Jahren zu erwarten. Derzeit steht für die Organisation des Metropolmarathons eine Stelle im Umfang von 0,8 VZÄ zur Verfügung. Eine zeitweise Aufstockung der Personalressourcen im Jahr 2023 ist unausweichlich, da zudem der derzeitige Stelleninhaber ab dem 01.10.2023 in den Ruhestand geht und eine gemeinsame Einarbeitung für die zukünftige Durchführung einer solchen Großsportveranstaltung alternativlos ist.

 

Finanzielle Umsetzung:

 

Beide Kommunen sollen sich hälftig die Einnahmen und Ausgaben für den gemeinsamen Metropolmarathon teilen. Um eine zielführende Umsetzung zu ermöglichen, laufen die Einnahmen und Ausgaben über eine Kommune und es erfolgen regelmäßige Ausgleichszahlungen. Davon ausgenommen sind die jeweiligen Personalkosten, welche die Kommunen eigenständig zu tragen haben.

 

Durch die Neukonzeption und Ausweitung der Veranstaltung wird das erforderliche Budget deutlich steigen. Vor allem das Jahr 2023 scheint kostenintensiv zu werden, da im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit viele einmalige Anschaffungen (Erstellung einer neuen Website, Entwurf Corporate Design etc.) notwendig werden. Derzeit ist für beide Kommunen zusammen mit Ausgaben von über 400.000 € zu kalkulieren. Die Einnahmen und somit das Budgetergebnis sind von den Sponsorengeldern und Teilnahmegebühren abhängig und können deshalb schwer vorhergesagt werden. Durch den gemeinsamen Metropolmarathon und das insgesamt höhere Budget steigt jedoch unweigerlich das finanzielle Risiko. Das erklärte Ziel ist weiterhin, den Metropolmarathon kostenneutral abzuschließen. Davon ausgenommen bleiben jedoch die Personalkosten, welche seit 2018 zusätzlich anfallen. Für das Jahr 2023 sind für die zeitlich befristete personelle Verstärkung der Stelle für die Durchführung des Metropolmarathons ergänzend zu dem bestehenden Budget Mittel i.H.v. 32.500 € bereitzustellen.

 

Rechtliche Umsetzung:

 

Die Zusammenarbeit der Städte Fürth und Nürnberg soll auf öffentlich-rechtlicher Ebene als einfache kommunale Arbeitsgemeinschaft ausgestaltet werden. Die Arbeitsgemeinschaft mit den Namen „Metropolmarathon Fürth-Nürnberg“ hat zur Aufgabe, mit dem Laufevent eine Sportveranstaltung für die Metropolregion zu schaffen. Für die Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag erforderlich, welcher in Schriftform abzuschließen ist. Der entsprechende Vertrag (vgl. Anlage) wurde erstellt und mit den Rechtsämtern der beiden Kommunen abgestimmt. Die Entscheidung über die Gründung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 19 der Geschäftsordnung dem Stadtrat vorbehalten.

 

Die Kämmerei der beiden Kommunen waren sich einig, dass die kommunale Arbeitsgemeinschaft bei gemeinsamen Außenauftritt für steuerrechtliche Zwecke einer GbR gleichgestellt werden kann. Haushaltsrechtlich wird ein neuer Mandant angelegt, über welchen die Ein- und Ausgaben abgebildet und den beteiligten Kommunen hälftig zugerechnet werden.

 

Beschlusslage Nürnberg:

 

Der gemeinsame Metropolmarathon in den Jahren 2023 und 2024 kann nur durchgeführt werden, wenn ein entsprechender Beschluss aus der Stadt Nürnberg vorliegt. Eine Entscheidung der Nürnberger Gremien ist spätestens Mitte Mai 2023 vorgesehen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

32.500

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft (Tischvorlage)