Kenntnisnahme
Die antragsgegenständliche Einmündung befindet sich in einem Abschnitt der Würzburger Straße, mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Weder bei der Polizeiinspektion Fürth noch beim Straßenverkehrsamt gab es bisher Erkenntnisse über Probleme beim Einfahren in die Würzburger Straße aus der Seitenstraße.
Fahrversuche durch die Polizei und Straßenverkehrsamt ergaben, dass beim Einfahren in die Würzburger Straße die Sichtweite nach links durch Buschwerk eingeschränkt wird.
Nach einem Rückschnitt der Pflanzen sollte die Sichtbeziehung wieder ausreichend hergestellt sein.
Nach rechts ist die Sicht vollkommen ausreichend und ohne Einschränkung.
Eine zusätzliche Beschilderung wie auch ein Verkehrsspiegel sind aus polizeilicher und verkehrsbehördlicher Sicht nicht erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||