Kenntnisnahme
Bestandsanalyse Stadt Fürth
Aktuell sind 4 Anbieter in Fürth mit
insgesamt ca. 700 E-Scootern vertreten (VOI, TIER, Lime und Bolt). Mit allen
Anbietern wurden Selbstverpflichtungserklärungen vereinbart. Mängel werden
zeitnah an die Betreiber weitergeleitet damit die Probleme mit falsch
abgestellten E-Scootern behoben werden. Dies funktioniert problemlos und die
Mängel werden innerhalb weniger Stunden behoben. Die Probleme verursachen in
der Regel die Nutzer der E-Scooter durch unsachgemäßes Abstellen des
Verkehrsmittels. Wichtigstes Instrument für die Beseitigung von falsch
abgestellten E-Scootern ist der Mängelmelder der Stadt Fürth. Nur durch die
Mithilfe der Bevölkerung können die falsch abgestellten E-Scooter identifiziert
werden und die Probleme an den betreffenden Anbieter weitergeleitet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Die vorhandenen rechtlichen
Voraussetzungen, die für Anbieter von E-Scooter Verleihsystemen gelten, sehen
kaum Möglichkeiten zur Einschränkung vor. Die Zulassung der E-Scooter erfolgte
im Zuge des Inkrafttretens der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im
Sommer 2019. In der eKFV ist vorgesehen, dass für das Abstellen von E-Scootern
die Parkvorschriften von Fahrrädern gelten. Auf das Abstellen von
Leih-E-Scootern wird in der eKFV nicht explizit verwiesen, somit ist die
Rechtsprechung zu Leihrädern hierzu die Rechtsgrundlage. Leihfahrräder sind in
den bisherigen Urteilen analog zu privaten Fahrrädern als Gemeingebrauch
eingestuft
worden und somit gelten für das
Abstellen dieselben Regeln wie für private Fahrräder, für die nach der
Straßenverkehrsordnung keine expliziten Halteverbote bestehen, sofern sie
niemanden behindern. Somit besteht die Einflussmöglichkeit der Stadt Fürth
aktuell weitgehend in Selbstverpflichtungserklärungen und guten Abstimmungen
mit den Anbietern.
Regelungen zur Verbesserung der Verkehrssituation
Eine Möglichkeit zur Ordnung des
ruhenden Verkehrs der E-Scooter besteht darin Abstellverbotszonen einzurichten.
Dieses Instrument wird von der Stadt Fürth heute schon genutzt, z.B. im Bereich
des Südstadtparks, in der Hornschuchpromenade, im Bereich des Bahnhofs und in
den Grünanlagen. Ein Abstellen der E-Scooter ist in diesen Bereichen nicht
möglich. Alternativ könnten Abstellzonen eingerichtet werden. Nur in diesen
räumlich gekennzeichneten Bereichen dürften die E-Scooter abgestellt werden.
Dies ist mit deutlich mehr Aufwand verbunden als die Einrichtung von
Abstellverbotszonen, da Flächen im öffentlichen Raum gefunden werden müssen,
die dafür geeignet sind. In jedem Fall ist jedoch die Bereitschaft der
jeweiligen Anbieter der Verleihsysteme notwendig. Bedingt durch die immer
größere Nutzungsdichte des öffentlichen Raums und der vielfältigen
Anforderungen wird es immer schwieriger qualifizierte Standorte für die
jeweilige Nutzung zu finden. Die Komplexität der Standortsuche zeigt sich schon
bei der Suche nach geeigneten Standorten für Radabstellanlagen.
Aufgrund der geringen Personaldecke im
SpA war und wird es in naher Zukunft nicht möglich sein die Einrichtung von
Abstellzonen voranzubringen.
Mängelmeldungen im Stadtgebiet von Fürth
Die Abbildung 1 zeigt die Anzahl der
Bürgerbeschwerden pro Monat ausgehend von August 2021. Insgesamt erhält die
Verwaltung ca. 2-3 Beschwerden pro Woche per Telefon und an den Mängelmelder
Fürth über falsch abgestellte E-Scooter. In den Wintermonaten sind die
Beschwerden zurückgegangen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die
Verkehrsunfälle in Zusammenhang mit E-Scootern. Die gemeldeten Verkehrsunfälle
sind als gering zu bewerten. Die Dunkelziffer an Verkehrsunfällen mit
E-Scooter-Beteiligung dürfte deutlich höher liegen.
Jahr |
2020 |
2021 |
Bis
01.04.2022 |
Verkehrsunfälle mit
E-Scooter-Beteiligung |
9 |
10 |
5 |
Fazit
Bedingt durch die fehlende
rechtssichere Handhabe können Kommunen kaum gegen Anbieter vorgehen. Die
Anbieter sind jedoch in aller Regel gewillt den Forderungen von Kommunen
beizupflichten und arbeiten sehr gut mit der Verwaltung zusammen.
Selbstverpflichtungserklärungen wurden mit allen Anbietern geschlossen. Die
Stadt Fürth steht zudem dauerhaft im Austausch mit anderen Kommunen. Die
Probleme entstehen in der Regel durch die falsche Nutzung (Abstellen der
E-Scooter) der Benutzer.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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