Betreff
Vorlage zur Anfrage der Stadtratsgruppe der AfD vom 04.04.2022 - Herumstehende E-Scooter
Vorlage
SVA/0311/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


    Bestandsanalyse Stadt Fürth

Aktuell sind 4 Anbieter in Fürth mit insgesamt ca. 700 E-Scootern vertreten (VOI, TIER, Lime und Bolt). Mit allen Anbietern wurden Selbstverpflichtungserklärungen vereinbart. Mängel werden zeitnah an die Betreiber weitergeleitet damit die Probleme mit falsch abgestellten E-Scootern behoben werden. Dies funktioniert problemlos und die Mängel werden innerhalb weniger Stunden behoben. Die Probleme verursachen in der Regel die Nutzer der E-Scooter durch unsachgemäßes Abstellen des Verkehrsmittels. Wichtigstes Instrument für die Beseitigung von falsch abgestellten E-Scootern ist der Mängelmelder der Stadt Fürth. Nur durch die Mithilfe der Bevölkerung können die falsch abgestellten E-Scooter identifiziert werden und die Probleme an den betreffenden Anbieter weitergeleitet werden.

 

Rechtliche Voraussetzungen

Die vorhandenen rechtlichen Voraussetzungen, die für Anbieter von E-Scooter Verleihsystemen gelten, sehen kaum Möglichkeiten zur Einschränkung vor. Die Zulassung der E-Scooter erfolgte im Zuge des Inkrafttretens der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Sommer 2019. In der eKFV ist vorgesehen, dass für das Abstellen von E-Scootern die Parkvorschriften von Fahrrädern gelten. Auf das Abstellen von Leih-E-Scootern wird in der eKFV nicht explizit verwiesen, somit ist die Rechtsprechung zu Leihrädern hierzu die Rechtsgrundlage. Leihfahrräder sind in den bisherigen Urteilen analog zu privaten Fahrrädern als Gemeingebrauch eingestuft

 

worden und somit gelten für das Abstellen dieselben Regeln wie für private Fahrräder, für die nach der Straßenverkehrsordnung keine expliziten Halteverbote bestehen, sofern sie niemanden behindern. Somit besteht die Einflussmöglichkeit der Stadt Fürth aktuell weitgehend in Selbstverpflichtungserklärungen und guten Abstimmungen mit den Anbietern.

 

Regelungen zur Verbesserung der Verkehrssituation

Eine Möglichkeit zur Ordnung des ruhenden Verkehrs der E-Scooter besteht darin Abstellverbotszonen einzurichten. Dieses Instrument wird von der Stadt Fürth heute schon genutzt, z.B. im Bereich des Südstadtparks, in der Hornschuchpromenade, im Bereich des Bahnhofs und in den Grünanlagen. Ein Abstellen der E-Scooter ist in diesen Bereichen nicht möglich. Alternativ könnten Abstellzonen eingerichtet werden. Nur in diesen räumlich gekennzeichneten Bereichen dürften die E-Scooter abgestellt werden. Dies ist mit deutlich mehr Aufwand verbunden als die Einrichtung von Abstellverbotszonen, da Flächen im öffentlichen Raum gefunden werden müssen, die dafür geeignet sind. In jedem Fall ist jedoch die Bereitschaft der jeweiligen Anbieter der Verleihsysteme notwendig. Bedingt durch die immer größere Nutzungsdichte des öffentlichen Raums und der vielfältigen Anforderungen wird es immer schwieriger qualifizierte Standorte für die jeweilige Nutzung zu finden. Die Komplexität der Standortsuche zeigt sich schon bei der Suche nach geeigneten Standorten für Radabstellanlagen.

 

Aufgrund der geringen Personaldecke im SpA war und wird es in naher Zukunft nicht möglich sein die Einrichtung von Abstellzonen voranzubringen.

 

 

Mängelmeldungen im Stadtgebiet von Fürth

Die Abbildung 1 zeigt die Anzahl der Bürgerbeschwerden pro Monat ausgehend von August 2021. Insgesamt erhält die Verwaltung ca. 2-3 Beschwerden pro Woche per Telefon und an den Mängelmelder Fürth über falsch abgestellte E-Scooter. In den Wintermonaten sind die Beschwerden zurückgegangen.

 

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verkehrsunfälle in Zusammenhang mit E-Scootern. Die gemeldeten Verkehrsunfälle sind als gering zu bewerten. Die Dunkelziffer an Verkehrsunfällen mit E-Scooter-Beteiligung dürfte deutlich höher liegen.

 

 

 

Jahr

2020

2021

Bis 01.04.2022

Verkehrsunfälle mit E-Scooter-Beteiligung

9

10

5

 

 

Fazit

Bedingt durch die fehlende rechtssichere Handhabe können Kommunen kaum gegen Anbieter vorgehen. Die Anbieter sind jedoch in aller Regel gewillt den Forderungen von Kommunen beizupflichten und arbeiten sehr gut mit der Verwaltung zusammen. Selbstverpflichtungserklärungen wurden mit allen Anbietern geschlossen. Die Stadt Fürth steht zudem dauerhaft im Austausch mit anderen Kommunen. Die Probleme entstehen in der Regel durch die falsche Nutzung (Abstellen der E-Scooter) der Benutzer.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: