Betreff
Vorgehensweise bei Auftritten russischer Künstler:innen in städtischen Einrichtungen
Vorlage
Rf. IV/0118/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Kulturausschuss spricht sich gegen ein grundsätzliches Auftrittsverbot russischer Künstlerin-nen und Künstler in städtischen Kultureinrichtungen aus. Im Falle des berechtigten Verdachts ge-gen eine Künstlerin/einen Künstler, dass sie/er den völkerrechtlichen Angriffskrieg gegen die Uk-raine politisch unterstützt, berichten die Fürther Kultureinrichtungen sowie die Stadthalle dem Kulturausschuss/dem Finanz- und Verwaltungsausschuss über den Fall. Auf Basis dieser Berichterstattung entscheidet der Kulturausschuss/der Finanz- und Verwaltungsausschuss über ein Auftrittsverbot für die Künstlerin/den Künstler. 


In den städtischen Kultureinrichtungen treten im Laufe eines Veranstaltungsjahres russische Künstlerinnen und Künstler auf. Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde in den zurückliegenden Monaten darüber diskutiert, russische Künstlerinnen und Künstler regelmäßig mit Auftrittsverboten zu belegen. Ein solches Vorgehen findet von verschiedenen Seiten Zuspruch, aber verständlicherweise auch Ablehnung, regelmäßig zu berücksichtigen sind zudem sind die Auswirkungen auf die Rahmenbedingen von Auftritten (u.a. mögliche Protestveranstaltungen). Vor diesem Hintergrund hält es Ref. IV für erforderlich, dass für die städtischen Kultureinrichtungen/die Stadthalle durch den Kulturausschuss eine abgestimmte Vorgehensweise festgelegt wird, wie in Bezug auf die Auftritte russischer Künstlerinnen und Künstlerin in den städtischen Kultureinrichtungen/der Fürther Stadthalle in Zukunft verfahren werden soll.

In der gegenwärtigen Situation unmittelbar in diesem Kontext betroffen ist die Stadthalle Fürth, da dort jährlich eine Vielzahl unterschiedlicher russischer Veranstaltungen stattfindet. Mit der Eventerra UG, der Starsarena, Artist Production Eventagentur sowie weiteren Veranstaltern zählen diverse Agenturen zum langjährigen und zuverlässigen Kundenstamm der Stadthalle. Infolge des Krieges in der Ukraine wurden bereits alle Konzerte genannter Agenturen im ersten Halbjahr 2022 bis auf Weiteres verlegt worden. Seitens der Veranstalter wurden hierfür als Gründe u.a. die bevorstehenden großen Probleme bei der Einreise der Künstlerinnen und Künstler und beim internationalen Zahlungsverkehr genannt. Bei Verschiebungen zeigte sich die Stadthalle bezüglich der Stornierungskosten kulant und gewährte auch Verschiebungen nach 2023 ohne größere Hindernisse. Für viele Termine wurden daher bereits ein Ausweichtermin gefunden. Inwiefern es gelingt für alle abgesagten Termine ebenfalls Ausweichtermine zu finden und wie es mit den Veranstaltungen ab Juli aussieht, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Mit Blick auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen (Demonstrationen, Tumulte etc.) möglicherweise in der Zukunft wieder stattfindender Auftritte und Veranstaltung informiert die Stadthalle Polizei und Ordnungsamt im Vorfeld und greift verstärkt auf Sicherheitspersonal zurück.

Da nicht auszuschließen ist, dass auch die weiteren Städtischen Kultureinrichtungen sich zukünftig mit der Gewährungen von Auftrittsmöglichkeiten für russische Künstlerinnen und Künstler auseinandersetzen müssen, gibt eine von der Politik diskutierte und beschlossene Vorgehensweise der Verwaltung die nötige Sicherheit im Umgang mit diesem Thema. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: