Betreff
Änderung der Grafflmarktverordnung
Vorlage
OA/0529/2022
Aktenzeichen
III/OA/Gw-Ko
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über Veranstaltungen des Grafflmarktes gemäß Anlage.


Durch die Verordnung der Stadt Fürth über die Veranstaltungen des Grafflmarktes (Grafflmarktverordnung) vom 07. August 2008 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung des zweimal im Jahr stattfindenden Grafflmarktes normiert.

 

Die Regelungen beinhalten neben den Veranstaltungszeiten, dem zulässigen Warenangebot auch eine textliche, sowie plantechnische Darstellung des Veranstaltungsgeländes.

 

So umfasste das Veranstaltungsgelände bisher auch den Bereich des Paisleyplatzes. Dieser steht, aufgrund des Hotelneubaus im Umfeld der Stadthalle, künftig nicht mehr zur Verfügung. Als Ersatzörtlichkeit hierzu soll nach Planungen des Marktamtes dauerhaft auf die Parkplätze im Bereich der Lilienstraße ausgewichen werden.

 

Durch das Marktamt wurde daher mit E-Mail vom 13.05.2022 gebeten, die Verordnung auf diese Gegebenheiten anzupassen.

 

Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz ein Verfahren zur Änderung der Verordnung über die Veranstaltungen des Grafflmarktes, mit dem Ziel, den räumlichen Umgriff des Veranstaltungsgeländes anzupassen, eingeleitet. Zudem sollen die Begriffe Liegenschaftsamt durch die Bezeichnung Marktamt ersetzt werden.

In dem Verfahren wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen eingeholt. Die beteiligten Stellen äußerten sich im Einzelnen wie folgt:

Seitens der Polizeiinspektion Fürth und des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz wurde mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Einwände gegen die beabsichtigte Erweiterung des Grafflmarktes in die Lilienstraße bestehen. Jedoch muss jederzeit gewährleistet sein, dass ein Durchkommen von Einsatzfahrzeugen aller Art im Notfall möglich sei.

Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Änderung der Verordnung geboten, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Grafflmarktes im Bereich der neu hinzugekommenen Fläche gewährleisten zu können.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf Änderungsverordnung

Lageplan