1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis, dass die
Vergütungspauschalen für Tagespflegepersonen (§ 23 SGB VIII) ab dem 01.09.2022
gemäß den Angaben in der Anlage 2 fortgeschrieben werden.
2. Der Ausschuss nimmt Kenntnis, dass ab dem 01.09.2022
die Elternbeiträge in der Kindertagespflege wie folgt angepasst werden:
gebuchte |
|
ELTERN- |
|
Betreuungszeit |
|||
in Stunden |
|
|
|
|
|
bisher |
neu ab |
wöchtl. |
täglich |
|
|
5 bis 10 |
bis 2 |
85 € |
90 € |
bis 15 |
2 bis 3 |
128 € |
136 € |
bis 20 |
3 bis 4 |
171 € |
181 € |
bis 25 |
4 bis 5 |
214 € |
226 € |
bis 30 |
5 bis 6 |
256 € |
271 € |
bis 35 |
6 bis 7 |
299 € |
317 € |
bis 40 |
7 bis 8 |
342 € |
362 € |
bis 45 |
8 bis 9 |
384 € |
407 € |
bis 50 |
9 bis 10 |
427 € |
452 € |
bis 55 |
10 bis 11 |
470 € |
497 € |
bis 60 |
11 bis 12 |
513 € |
543 € |
Mit
Beschluss des Stadtrats vom 24.07.2019 (AJJ vom 10.07.2019, siehe Anlage 1)
wurde die Verwaltung ermächtigt, die Höhe der Vergütung für die
Tagespflegepersonen sowie die Höhe der Elternbeiträge für die Kindertagespflege
entlang der dort festgesetzten Kriterien fortzuschreiben. Grundlage für die
Bemessung der Vergütung sind demnach neben den gesetzlichen Vorgaben des §23
SGB VIII insbesondere die jeweils aktuellen Empfehlungen des Bayerischen
Städtetags und die Entwicklung der Höhe der Vergütung bei den umliegenden
Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt Nürnberg und Landkreis Fürth).
In
der Folge finden aktuelle Lohn- und Tarifentwicklungen im Bereich der
Kindertagesbetreuung auch bei der Festsetzung einer angemessenen Vergütung für
Tagespflegepersonen Berücksichtigung und das Gesamtgefüge der Kindertagespflege
im Ballungsraum Nürnberg-Fürth wird im Blick behalten. Die letzte Anpassung des
Entgelts für die Tagespflegepersonen erfolgte zum 01.09.2019, der Elternbeitrag
wurde zuletzt zum 01.09.2018 erhöht.
1. Vergütungspauschalen für Tagespflegepersonen
Die Anpassung wurde aus
unterschiedlichen Erwägungen heraus nicht zu einem früheren Zeitpunkt
vorgenommen. Zum einen wurden die Empfehlungen des Bayerischen Städtetags
zuletzt im Oktober 2020 und aktuell erst wieder für das Jahr 2022
fortgeschrieben. Zum anderen wurden insbesondere während der Hochphasen der
Pandemie die Regelungen für die Vergütung der Tagespflegepersonen im
Stadtgebiet Fürth -wo immer möglich und vertretbar- großzügig angewendet und Ermessensspielräume
zu Gunsten der Tagespflegestellen genutzt. Dies galt insbesondere für die
Weitergewährung von Leistungen bei coronabedingten Schließungen der
Tagespflegestellen oder krankheitsbedingten Ausfällen der Tagespflegepersonen.
Hier wurden in aller Regel keine Kürzungen der Vergütung vorgenommen, um die
ausschließlich auf selbstständiger Basis tätigen Tagespflegepersonen nicht in
eine finanzielle Schieflage zu bringen, wenn sie pandemiebedingt ihre
Betreuungsleistung nicht erbringen konnten. Trotz zahlreicher Lockdown-Phasen
wurden viele Tagespflegestellen von den Eltern weiter intensiv in Anspruch
genommen, so dass es bei einigen Tagespflegepersonen kaum zu einer Entspannung
der Betreuungssituation gekommen ist.
Im Gegensatz zu Kindertageseinrichtungen gibt es in der Tagespflege kein Betreuungsteam, da die Tagespflegepersonen in der Regel allein bei sich zu Hause betreuen. Ausfälle oder gar längere Schließungen können daher nicht ohne Weiteres durch eine unmittelbare Vertretung kompensiert werden.
Auch die Nachbarkommunen haben während der Corona-Pandemie von einer Anpassung Abstand genommen. Die Stadt Nürnberg hat für die dort tätigen Tagespflegepersonen bereits eine Erhöhung zum 01.09.2022 beschlossen. Bei der Bemessung der neuen Vergütungspauschalen für die Stadt Fürth wird –dem o.g. Stadtratsbeschluss folgend- dieser Umstand neben den aktuellen Empfehlungen des Städtetags entsprechend berücksichtigt, so dass auch künftig kein größeres Gefälle zwischen den in diesem Bereich eng verzahnten Nachbarstädten besteht.
Insgesamt ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung der Tagespflegevergütung von knapp 11% im Vergleich zum Jahr 2019. Dieser Anstieg erscheint entlang der zwischenzeitlichen Kostensteigerungen, den aktuellen tariflichen Entwicklungen sowie der Zeitspanne seit der letzten Anpassung angemessen.
2. Elternbeiträge
Hinsichtlich der Elternbeiträge sollte –wie auch im Bereich der Kitas- während der Pandemiezeit eine zusätzliche Belastung der Eltern gerade bei den vergleichsweise kostenintensiven Betreuungsformen für jüngere Kinder (Kindertagespflege, Kinderkrippe) vermieden werden. Durch allgemein geringere Betreuungszahlen fiel andererseits aber auch der Kostenaufwand für die Stadt Fürth in dieser Zeit entsprechend geringer aus. Mit Rückkehr zum Regelbetrieb müssen nun –gerade im Hinblick auf die nun zwingend notwendige Anpassung der Vergütung, die steigenden Kosten durch eine moderate Erhöhung der Beiträge zumindest teilweise kompensiert werden.
Die Elternbeiträge steigen zum 01.09.2022 im Schnitt um 5,5% im Vergleich zum Jahr 2018. Die gesetzlich vorgeschriebene Deckelung der Beiträge (Höchstbeträge) wurde beachtet. Aus sozialen Erwägungen heraus wurde der Spielraum hier aber nach oben hin nicht vollständig ausgeschöpft. Zum einen soll ein sprunghafter Anstieg der Gebühren vermieden, gleichzeitig sollen aber auch Abwanderungsbewegungen in Nachbarstädte oder –landkreise aufgrund allzu großer Unterschiede bei der Gebührenhöhe verhindert werden. Bei einer Buchung von 3-4 Stunden täglich erhöht sich so der Elternbeitrag lediglich um 10 Euro pro Monat.
Nach den Berechnungen der Verwaltung ergeben sich durch die Vergütungsanpassung jährliche Mehrausgaben von ca. 200.000 Euro. Dem gegenüber stehen Mehreinnahmen von ca. 80.000 Euro jährlich (Erhöhung der Elternbeiträge und jährliche Anhebung der staatlichen Förderung). Die Berücksichtigung im Haushalt erfolgt im Rahmen der Budgetplanung für das Jahr 2023.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
x |
ja |
200.000 € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
4542.7612 u. 4650 46506450 |
Budget-Nr. 51510 51Budget-Nr. 51510 |
im |
X
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Beschlussvorlage AJJ für den 10.07.2019
2. Tabellenübersicht: Vergütung Kindertagespflege 2022