Betreff
Empfehlung des Nachhaltigkeitsbeirats "Öffentlichkeitsbeteiligung"
Vorlage
BMPA/0950/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat entscheidet bei jedem Projekt, ob es eine Öffentlichkeitsbeteiligung gibt oder nicht. Wenn ja, werden dafür Mittel bereitgestellt.


Der Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Fürth hat bei seiner Sitzung am 7. April 2022 folgende Empfehlung an den Stadtrat bei 17 anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen:

 

Seit den 1970er Jahren gibt es in der Bundesrepublik vermehrt Anstrengungen, die Basis der kommunalen Bürger:innenbeteiligung (wir sprechen lieber von Öffentlichkeitsbeteiligung, weil damit alle Menschen, die in Fürth leben, angesprochen sind) zu verbreitern. Insbesondere die vielen lokalen Agenda-21 Prozesse in Bayern Mitte der 1990er Jahre haben für einen Schub gesorgt.

Viele dieser Beteiligungsprozesse haben zu einer aktiveren lokalen Demokratie, einer besseren Umsetzung vielfältiger Ideen und einer höheren Akzeptanz politischer Entscheidungen beigetragen. Es gibt aber auch Beteiligungsprozesse, die politische Gräben vertieft haben, z.B. zwischen gewählten Vertreter:innen und bürgerschaftlichen Interessengruppen.

Demokratie kann heute nicht allein im Vorgang der Wahl und respektvoll abgefasster Briefe an politisch Verantwortliche bestehen, wie es noch Ludwig Erhard in seinem Buch „Wohlstand für alle“ beschrieben hat. Es gibt viele Interessengruppen, die sich Gehör verschaffen wollen. Zu einem gemeinsamen Konsens oder zumindest einer stabilen, konstruktiven Mehrheit zu kommen, ist das wesentliche Ziel deliberativer Meinungsbildungs- und Diskussionsprozesse.

Um in einer Zeit, in der unser demokratisches Staatswesen durch viele, oft widerstreitende Einzelinteressen herausgefordert ist, Konsens zu ermöglichen, müssen Formate, Rollen, Haltungen, Regeln und Methoden der Beteiligung genau beschrieben und eingehalten werden.

 

Formate:

Zu unterscheiden ist nach dem Grad der Verbindlichkeit zwischen informellen und formellen Beteiligungsprozessen. Formelle Beteiligungen sind Verfahren, die gesetzlich verankert sind (z.B. Baugesetzbuch, Bürgerentscheide). Informelle Beteiligungen sind z.B. Bürgerversammlungen, Bürgerbefragungen, Runde Tische, Stadtteilforen oder initiierende bzw. anlassbezogene Öffentlichkeitsbeteiligung bei bestimmten Vorhaben (etwa Feuerwache, Lokschuppen, Hornschuchpromenade). Um diese geht es im Folgenden.

 

Rollen:

- Klar in jedem informellen Beteiligungsprozess muss sein, dass die gewählten Vertreter:innen letztlich die Entscheidungshoheit haben und die Verantwortung tragen. Umgekehrt haben sie die Selbstverpflichtung, ihre Entscheidung öffentlich zu begründen, um Verantwortung zu zeigen und Frustrationen zu begegnen.

- Verschiedene vom Stadtrat eingesetzte Gremien und Beauftragte begleiten Stadtpolitik dauerhaft: Vom Seniorenbeirat bis zum Jugendparlament, die vor allem Empfehlungen aussprechen können, aber auch bei sie direkt betreffenden Themen Anhörungsrechte haben.

- Hinzu kommen Initiativen und Bewegungen aus der Bürgerschaft, die ein bestimmtes Problem benennen, ein Anliegen aufgreifen oder Impulse setzen und öffentlich machen.

- Neben diesen politischen Gremien, Foren und Interessensgruppen spielen zunehmend zufällig zusammengestellte Bürger:innenräte eine Rolle bei der Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Haltungen:

In Zeiten von Hatespeech müssen wir klar machen, dass jeder Beteiligungsprozess bestimmte Haltungen erfordert, wenn er konstruktiv sein soll:

- Gegenseitiger Respekt gegenüber den Rollen, insbesondere der Letztentscheidung durch die gewählten Vertreter:innen.

- Wille zur Partizipation, nicht (nur) zur Durchsetzung privater Interessen, sondern vor allem zur Beachtung des Gemeinwohls.

- Eine einladende, transparente und responsive Haltung seitens der gewählten politischen Vertretungen und der Verwaltung gegenüber den engagierten Bürger:innen.

 

Regeln:

Gelungene Beteiligungsprozesse müssen verschiedene Voraussetzungen berücksichtigen

- Öffentlichkeitsbeteiligungen sind dann besonders wirksam, wenn sie umsichtig in einem frühen Planungsstadium integriert werden.

- Beteiligung an der Öffentlichkeit für alle. Es darf keine Barrieren, etwa durch soziale Ungleichheit geben, die Gruppen ausschließen.

- Rede- und Meinungsfreiheit muss garantiert sein.

- Klarheit und Transparenz muss darüber bestehen, welche Kompetenzen und Begrenzungen das jeweilige Beteiligungsgremium hat.

- Alle Teilnehmenden müssen prinzipiell gleiche Chancen haben, sich in den Diskurs einzubringen.

- Eine verlässliche Informationsbasis muss vorhanden sein, die eine sachgerechte Beurteilung der Tatbestände garantieren kann, um eine unabhängige Meinungsbildung zu ermöglichen.

- Öffentliche Vorschläge können von politisch Verantwortlichen qualifiziert wahrgenommen und bewertet werden und ihre Entscheidungen beeinflussen.

 

Methoden:

Es gibt sehr viele erprobte Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung - online und in Präsens, analog und digital. Ein professionelles Beteiligungsmanagement soll dazu beitragen, geeignete Beteiligungsmethoden, z.B. Zukunftswerkstätten, Open Space, World-Cafés, Kurzzeitexperimente, zusammenzustellen und umzusetzen. (Siehe hierzu Bertelmann-Stiftung (Hrsg.) Wegweiser Bürgerbeteiligung. Argumente – Methoden – Praxisbeispiele. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Vielfaeltige_Demokratie_gestalten/Wegweiser_breite_Beteiligung_FINAL.pdf )

 

Was muss noch berücksichtigt werden?

Es gibt, gerade was das Thema Nachhaltigkeit betrifft, mögliche Interessen, die sich nicht selbst in einem Beteiligungsprozess artikulieren können, aber im Sinne des Gemeinwohls und der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden müssen:

- Interessen der kommenden Generationen (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz. Az.: u.a. 1 BvR 2656/18)

- „Interessen der Natur“ (Vorgaben des Naturschutzes und der Biodiversität)

- Globale Auswirkungen (z.B. Lieferkettengesetz)

 

Diese Interessen könnten z.B. durch Fachexpert:innen oder eine Anwaltschaft im Beteiligungsprozess Gehör finden.

 

Empfehlungen zu Öffentlichkeitsbeteiligung:

-       Ziel muss sein, eine selbstverständliche Beteiligungskultur zu etablieren. Das bedeutet, dass Einzelaktivitäten in einem "Mehrfachdialog" von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft strategisch und nachhaltig aufeinander bezogen werden und sich nicht nur auf einzelne Aspekte richten. Diese Beteiligungskultur muss als Prozess verlässlich budgetiert werden.

-       Einrichtung eines professionellen Beteiligungsmanagements, angesiedelt bei der Stadtspitze, das immer dort eingeschaltet wird, wo Beteiligungsprozesse umgesetzt werden sollen, um diese fachgerecht zu beraten und zu begleiten;

-       Maßnahmenplanung inklusive anlassbezogener Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Kontext anlassfrei erarbeiteter Zielkonzepte einzuordnen;

-       Sicherstellung einer professionellen, unabhängigen Moderation von Beteiligungsverfahren mit dem Ziel, zu einem von möglichst allen getragenen Konsens zu finden und die Ergebnisse konstruktiv in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen;

-      Bereitstellung eines Bürgerbeteiligungs-Budgets, das die Umsetzung der konsentierten Maßnahmen unterstützt (u.a. um flexibel und ohne großen Verwaltungsaufwand Beteiligungsprojekte auf den Weg zu bringen).

 

Der Ältestenrat hat am 19.10.2022 die Empfehlung vorberaten und den Beschlussvorschlag entwickelt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

offen

x

nein

 

ja

offen

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Kosten entstehen erst, wenn einzelne Anträge zur Öffentlichkeitsbeteiligung gestellt werden. Deshalb sind sie hier nicht quantifizierbar.

 


Empfehlung des Nachhaltigkeitsbeirats „Öffentlichkeitsbeteiligung“

Ökologische Auswirkungen