Betreff
Erhöhung der Förderung zur Abmilderung von Kostensteigerungen bei der Generalsanierung des Kindergartengebäudes der kath. KiTa Herz Jesu Mannhofer Str. 32b mit gleichzeitiger Neuschaffung von 15 Kindergartenplätzen
Vorlage
JgA/0592/2022
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel wird aufgrund von Kostensteigerungen und notwendiger Erhöhungen des städtischen Baukostenzuschusses genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 


Bereits in seiner Sitzung am 24.06.2021 hat der Stadtrat beschlossen, die Generalsanierung des in den 1970er Jahren errichteten Kindergartengebäudes mit gleichzeitiger Neuschaffung von 15 Kindergartenplätzen durch einen städtischen Baukostenzuschuss zu unterstützen. Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen im Bausektor von bis zu 30 Prozent berichten mehrere Maßnahmenträger gegenüber JgA/Kita von Finanzierungsschwierigkeiten. So auch in diesem Fall. Hier kommt außerdem erschwerend eine kostenintensive Auflage in der Baugenehmigung hinzu. 

Die kath. Kirchengemeinde Herz Jesu hat daher eine aktuelle Kostenschätzung abgegeben. Auch der Freistaat Bayern hat in der Zwischenzeit als Reaktion auf den steigenden Baupreisindex den Kostenrichtwert erhöht, was Auswirkungen auf den städtischen Baukostenzuschuss hat.
Für die vorliegende Maßnahme wurde noch kein Förderantrag gestellt. Ohne eine Erhöhung des bereits beschlossenen Zuschusses steht zu befürchten, dass die Maßnahme nicht durchgeführt und die im 1. OG vorhandene Wohnung erneut vermietet wird. Dies würde es in Zukunft erschweren, die erforderlichen Flächen zu generieren, um vor Ort neue Betreuungsplätze schaffen zu können. Außerdem würde eine Verschiebung der Maßnahme dazu führen, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Vorlage gebracht werden würde, denn sie ist auf absehbare Zeit in jedem Fall notwendig. Es ist zu erwarten, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses durch den Freistaat Bayern aufgrund der verbesserten Finanzlage der Stadt Fürth deutlich geringer ausfällt.

 

Fördergrundlagen

 

Wie bereits in der Beschlussvorlage JgA/0527/2021 ausgeführt ist die Einrichtung auch mit einer Erweiterung um 15 Kindergartenplätze bedarfsgerecht.

 

Das Vorhaben ist nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich förderfähig. Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ in der Fassung vom 01.06.2022. Diese enthält auch eine Förderung für Ausstattung, die gesondert aufgeführt wird.

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen (Stand 01.03.2022). Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der Kostenrichtwert zum 01.03.2022 auf 5.636 € pro Quadratmeter förderfähiger Fläche erhöht worden ist. 

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der Gesamtkosten

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: April 2022) und belaufen sich auf insgesamt 2.265.432,75 €.

 

Kostenschätzung für die Umbaumaßnahmen im OG des bisherigen Wohnbereichs zur Schaffung von 15 „neuen“ Kindergartenplätzen 

 

Kostengruppe

Zuweisungsfähig alt

Kostenschätzung neu

Zuweisungsfähig neu

1 = Grundstück

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2 = Herrichten und Erschließung

25.000,00 €

35.000,00 €

0 €

3 = Bauwerk – Baukonstruktion

273.000,00 €

418.550,00 €

418.550,00 €

4 = Bauwerk – Technische Anlagen

55.500,00 €

74.925,00 €

74.925,00 €

5 = Außenanlagen

5.000,00 €

6.750,00 €

6.750,00 €

6 = Ausstattung

0,00 €

27.000,00 €

0,00 €

7 = Baunebenkosten

49.000,00 €

66.150,00 €

66.150,00 €

Mehrwertsteuer 19%

77.425,00 €

119.391,25 €

107.611,25 €

Gesamt brutto Neuschaffung

484.925,00 €

747.766,25 €

673.986,25 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenschätzung für die Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes

 

Kostengruppe

Zuweisungsfähig alt

Kostenschätzung neu

Zuweisungsfähig neu

1 = Grundstück

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2 = Herrichten und Erschließung

0,00 €

50.000,00 €

0,00 €

3 = Bauwerk – Baukonstruktion

562.500,00 €

850.375,00 €

850.375,00 €

4 = Bauwerk – Technische Anlagen

206.000,00 €

296.250,00 €

296.250,00 €

5 = Außenanlagen

20.000,00 €

20.000,00 €

20.000,00 €

6 = Ausstattung

0,00 €

30.000,00 €

0,00 €

7 = Baunebenkosten

63.500,00 €

85.725,00 €

85.725,00 €

Mehrwertsteuer 19%

161.880,00 €

253.146,00 €

247.446,50 €

Gesamt brutto Sanierung

1.013.880,00 €

1.585.496,50 €

1.499.796,50 €

 

Gesamtmaßnahme

 

1.498.805,00 €

2.333.262,75 €

2.173.782,75 €

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten bei Umbauten und Generalsanierung von Gebäuden (Nr. 5.2 FAZR)

 

Die zuweisungsfähigen Kosten werden bei Umbauten und Generalsanierung von Gebäuden nach Kostenhöchstwerten ermittelt. Kostenhöchstwerte bestimmen, bis zu welchem Betrag Baukosten höchstens als zuweisungsfähig anerkannt werden können. Sind die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Ausgaben gemäß Nr. 5.2.1 jedoch niedriger als der geltende Kostenhöchstwert, so sind nur diese Ausgaben maßgebend.

Zur Ermittlung der förderfähigen Fläche erfolgte bereits im Vorfeld der Beschlussfassung im Jahr 2021 in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken, da in diese Einrichtung 2013/14 um zwei Krippengruppen erweitert wurde, die in eigenständigen Gebäuden untergebracht sind. Die förderfähige Fläche im Kindergarten-Gebäude beträgt 527,66 m².

Der Kostenhöchstwert (förderfähige HNZF x Kostenrichtwert = 527,66 m² x 5.363 €) beträgt bei dieser Maßnahme 2.973.891,76 €. Da die dem Grunde nach zuweisungsfähigen Kosten mit 2.173.782,75 € (s. obige Tabellen) niedriger liegen als der Kostenhöchstwert sind auch nur diese zuweisungsfähig.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweis-verfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

Ermittlung der Förderung zum Erwerb von Ausstattungsgegenständen

Am 01.06.2022 hat der Stadtrat eine neue Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet beschlossen, um die Auswirkungen der Kostensteigerungen im Bausektor abzumildern. Darin enthalten ist auch eine Förderung zum Erwerb von Ausstattungsgegenständen. Unter 5.2 der Richtlinie ist aufgeführt, dass die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen mit 100 v.H. der tatsächlich angefallenen Kosten bezuschusst, maximal jedoch mit 500 € pro Kita-Platz bei Generalsanierungen und mit 1.000 € pro Platz bei Neuschaffungen von Plätzen.

Da 15 Plätze neu geschaffen werden, liegt der maximale Zuschuss der Stadt Fürth bei 15.000 € (15 x 1.000 €).

In der Kostenschätzung für den Umbau und Sanierung (Stand April 2022) ist die Ausstattung unter Kostengruppe 600 als Einrichtungen geführt und wird mit 30.000 € netto angegeben. Inklusive Mehrwertsteuer liegen die Kosten für Ausstattung damit bei 35.700 €. Im Bestand werden 75 Kindergartenplätze angegeben. Der maximale Zuschuss der Stadt Fürth zur Ausstattung betrüge daher 37.500 € (75 x 500 €). Da die Kosten für die Ausstattung somit unter dem durch die städtische Richtlinie festgelegten Höchstwert liegen, werden lediglich die tatsächlichen Kosten gefördert.

 

Somit beträgt der städtische Zuschuss zur Ausstattung 50.700 €:

                                                                                             

Ausstattung neu geschaffene Plätze:      15.000 €

Ausstattung Bestandsplätze:                     35.700 €

Zuschuss gesamt:                                                           50.700 €

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. Gemäß Nr. 5.2 dieser Richtlinie beträgt der städtische Baukostenzuschuss 100 v. H. der maximal zuweisungsfähigen Kosten. Daraus ergibt sich für die Sanierung und den Umbau der Kindertageseinrichtung zu einer Kindertageseinrichtung mit 90 Kindergarten- und 28 Kinderkrippenplätzen einen städtischen Baukostenzuschuss in Höhe von 2.173.782,75 €. Hinzu kommt der Ausstattungszuschuss in Höhe von 50.700 €, sodass die städtische Gesamtförderung gerundet 2.224.483 € beträgt.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von insgesamt 2.265.433 €.

Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 10 BayFAG, aktuell für die Stadt Fürth mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung (April 2022)

 

 

2.333.263 €

 

2.333.263 €

 

Zuweisungsfähige Kosten

 

 

2.173.783 €

 

 

 

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

(FS100% von 2.173.783 €

 

 

2.173.783 €

 

 

 

Ausstattungszuschuss Stadt

 

50.700,00 €

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

75% aus 2.173.783 €

 

1.630.300

 

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

25% aus 2.173.783

 

543.483 € 

 

 

= Ausstattungszuschuss

15 Plätze x 1.000 € +

75 Plätze x 500 €

 

50.700 €

 

= Eigenanteil des Investors

 

 

 

108.780 € 

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses in Höhe von 2.173.783 € für die gesamte Maßnahme erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von insgesamt 1.630.300 € Der städtische Zuschuss beträgt somit insgesamt 594.183 € und setzt sich zusammen aus dem regulären Anteil an der Investitionskostenförderung nach FAZR von 543.483 € und dem Ausstattungszuschuss von 50.700 €. 

 

 

 

 

 

 

 

Für die gesamte Maßnahme ergibt sich folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

 

                                                                                              Neu:                                      Alt:

Staatliche Förderung insgesamt:               1.630.300,00 €                                1.011.694,00 €

Städtischer Zuschuss:                                    543.483,00 €                        337.231,00 € 

Städtischer Ausstattungszuschuss:                            50.700,00 €                                     ./.

Anteil Träger insgesamt:                                108,780,00 €                   209.380,00 €

 

Gesamtkosten                                          2.333.263,00 €                       1.558.305,00 €

 

Finanzierung

Zur Finanzierung der Maßnahme werden städtische Nettomittel in Höhe von rd. 594.200 € benötigt. In der derzeit geltenden mittelfristigen Investitionsplanung 2021-2025 sind bereits städtische Nettomittel in Höhe von 337.500 € veranschlagt. Die darüber hinaus benötigten Finanzmittel von rd. 256.700 € sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2023 aus den bereits veranschlagten Pauschalen für Generalsanierungen bzw. Neubauten bereitzustellen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Geänderte Kostenschätzung, Flächenberechnung, Pläne und Begründung der Kostensteigerungen