Betreff
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zur Anmietung von Containern als Nutzung für eine Not-Kita
Vorlage
JgA/0593/2022
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis / der Stadtrat beschließt die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel zur Anmietung von Containern, um diese als Not-Kita zum Ausgleich der Ressourcen für geflüchtete Kinder aus der Ukraine zu nutzen


Durch die Flüchtlingsbewegungen als Folge des Krieges in der Ukraine zogen auch viele Kinder unter 6 Jahren ins Stadtgebiet. Auch wenn zunächst darauf verzichtet wurde, alle diese Kinder unmittelbar in Tagesbetreuung zu vermitteln, hat die Stadt diesen Rechtsanspruch zeitnah zu erfüllen. Die Kapazitäten im Stadtgebiet reichen nicht aus, um die 80-90 Kinder im Alter von 3-6 Jahren zu versorgen. Selbst wenn Überbelegungen beantragt werden, existiert eine Versorgungslücke von mind. 70 Plätzen, für die die Stadt Abhilfe zu schaffen hat. Eine gesonderte Betreuungseinrichtung, ausschließlich für geflüchtete Kinder scheint wenig zielführend im Hinblick auf den Spracherwerb und die Integration der Kinder. Eine Verteilung dieser Kinder auf Bestandseinrichtungen ist aber nur möglich, wenn schnell zusätzliche Plätze geschaffen werden, da auch Familien, die schon länger in Fürth leben, Kitaplätze suchen.

 

Baumaßnahmen würden sehr lange dauern, Container oder andere modulare Raumlösungen sind laut der GWF aktuell nicht so schnell zu bekommen und andere geeignete Räumlichkeiten für eine derart hohe Zahl an Kindern stehen aktuell nicht zur Verfügung.

 

Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde St. Martin baut aktuell ihre Räumlichkeiten um und hat zu diesem Zweck Container gemietet, die auf dem Schulgelände Am Finkenschlag errichtet wurden. Zum Sommer 2022 werden die Baumaßnahmen abgeschlossen sein und die Container würden durch die Firma Algeco abgebaut werden. JgA/Kita ist auf die Kirchengemeinde zugegangen und hat in Zusammenarbeit mit der GWF eine Möglichkeit entwickelt, diese Container möbliert zu übernehmen, um zum neuen Kita-Jahr im September 2022 unmittelbar Kindertagesbetreuung anbieten zu können. Der Betrieb kann in Angliederung an den städt. Kindergarten „Am Finkenschlag“ durch die Stadt selbst erfolgen, als Außenfläche steht neben der des bestehenden Kindergartens eine Wiesenfläche der Gesamtkirchengemeinde zur Nutzung zur Verfügung. Es können dort somit 70 Plätze geschaffen werden.

 

Für die Erfüllung des Rechtsanspruches gelten, auch für die Unterbringung von geflüchteten Kindern Voraussetzungen, welche die Kommunen bei der Platzvermittlung berücksichtigen müssen, beispielsweise hinsichtlich der Entfernung und der Wegstrecke des angebotenen Platzes zum Wohnort. Es gibt nach wie vor Familien im Stadtgebiet, die in ihrer Platzsuche noch nicht erfolgreich waren und JgA/Kita bereits einen Bedarf ab September 2022 angezeigt haben. Die in der Not-Kita zur Verfügung stehenden Plätze können diese Lücke schließen und den Kindern kann so ein Kindergartenplatz angeboten werden.

 

Die Not-Kita wird von der Stadt Fürth als Träger von Kindertageseinrichtungen übernommen.

 

Kosten:

Bei Übernahme der Container fallen eine einmalige Kostenbeteiligung für Aufbau (50%) und Ablöse des Mobiliars (ges. 10.000 €) bei der evang.-luth. Gesamtkirchengemeinde i.H.v. gesamt 75.000 €. Die Mietkosten belaufen sich auf 152.432,01 für 36 Monate, am Ende kommen die Abbaukosten i.H.v. 24.508,22 € auf die Stadt zu.

 

Als Gesamtkosten für den Zeitraum 09/2022 – 08/2025 ist von folgenden Kosten auszugehen:

 

Einmalzahlung an die evang.-luth. Gesamtkirchengemeinde

75.000,00 €

Mietkosten

152.432,01 (inkl. 24.337,88 € MWSt.)

Abbaukosten

24.508,22 € (inkl. 3.913,08 € MWSt.)

Gesamtkosten für 36 Monate

251.940,23 €

 

Für das Jahr 2022 ist von folgenden Kosten auszugehen:

 

Einmalzahlung an die evang.-luth. Gesamtkirchengemeinde

75.000,00 €

Mietzahlungen 09/22 – 12/22

4.234,22 € x 4 = 16.936,89 €

Nebenkosten

nach Verbrauch €

Gesamtkosten für 2022

91.936,89 €

plus Nebenkosten

 

 

Finanzierung:

 

Die für die Finanzierung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sind außerplanmäßig bereitzustellen.

Da die Bundesregierung u.a. für die Unterbringung von geflüchteten Kindern in Tagesbetreuung Förderung in Aussicht gestellt hat, besteht unter Umständen die Möglichkeit, hier eine Förderung zu erhalten. Der Verwaltung sind dazu aktuell noch keine Richtlinien bekannt, es ist jedoch zu erwarten, dass rückwirkend Förderung beantragt werden kann, da die Unterbringung der Geflüchteten eine unvorhersehbare aber unmittelbare Herausforderung an die Kommunen darstellt und die hier beschriebene Maßnahme einzig dem Zweck dient, den ukrainischen Flüchtlingen einen Zugang zur Kindertagesbetreuung zu ermöglichen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

x

ja

Siehe Sachv.

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: