Betreff
Verwendungsnachweis für vorhandene Spendenbeträge der Wärmestube
Vorlage
SzA/0235/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Beiratsmitglieder nehmen vom Verwendungsnachweis für vorhandene Spendenbeträge der Wärmestube Kenntnis.


Durch jahrelange gute Kontakte zu den Unterstützern aus der Bevölkerung als auch aus der Wirtschaft erhält die Wärmestube Fürth seit Jahren sehr gute finanzielle Unterstützung aus diesen Bereichen.
Es wird hier jedoch auch sehr viel Einsatz durch das gesamt Team der Wärmestube erbracht.  Zwischenzeitlich laufen aber auch schon viele Kontakte, z.B. mit der SpVgg Greuther Fürth und unterschiedlichen Firmen, direkt über die Abteilungsleitung.

Nur durch diese Unterstützung können viele „Projekte“ für bedürftige Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden bzw. die Angebote der Wärmestube entsprechend aufrechterhalten werden.

Für eine besser Übersicht der städtischen Gremien (Finanzausschuss, Referentenrunde usw.) nachfolgend eine kleine Aufstellung über die Verwendung der Mittel. Eine solche Aufstellung kann nicht abschließend sein, da laufen neue Projekte oder Herausforderungen an die Wärmestube herangetragen werden (z.B. Unterstützung des Projektes „Begleitetes Wohnen“ usw.).

Die Wärmestube hat zwischenzeitlich eine Vielzahl von Hilfe-Fonds eingerichtet. Dies soll vor allem intern eine Hilfestellung sein um eine bessere Übersicht über die Verwendungszwecke und Bedarfe zu erhalten. Die Fonds sind durch das Team der Wärmestube mit „Grundstockbeträgen“ ausgestattet worden um eine genaue Übersicht zu haben. Oftmals wollen die Unterstützer ein spezielles Projekt unterstützen und so können wir diese entsprechend vorstellen.

Die Hilfe-Fonds werden intern durch die Verwaltung der Wärmestube geführt. Auszahlungen und Bewilligungen in größerer Höhe (z.B. Energiedarlehen) werden über die Abteilungs- und Amtsleitung bewilligt und zur Zahlung freigegeben.

Alle Hilfe-Fonds sind ausschließlich durch Spendengelder finanziert und es entstehen für den städtischen Haushalt keine Kosten.


Neben den Hilfe-Fonds sind aber weitere finanzielle Mittel für Personalkosten zu stemmen. Es handelt sich hierbei um Stellen, die nicht im städtischen Stellenplan verortet sind und somit rein über Spenden finanziert werden müssen.
Hierbei handelt es sich u.a. um die Stelle der Leitung Fundgrube (Second-Hand-Laden für Bedürftige), Hilfskräfte Nachbarschaftshilfe (hierbei handelt es sich um einen Beschäftigungsplatz für eine behinderte Person die auf den ersten Arbeitsmarkt ohne Unterstützung keine Beschäftigung finden würde). Weiterhin sind noch Aufwandsentschädigen für ehrenamtlich tätige Personen zu tragen.

Die Aufwendungen für Personal umfassen einen sehr großen Anteil an den vorhandenen Spendergeldern, da hier auch mittelfristig geplant werden muss. Es kann hier nicht eine jährliche Befristung von Beschäftigungsverhältnissen geben, vielmehr muss hier über einen Zeitraum von 2-3 Jahren geplant werden. Nur wenn entsprechende finanziellen Mittel aus Spendengelder zur Verfügung stellen, werden die Stellen durch OrgA weiter genehmigt.
Ohne diese Stellen könnte jedoch die Wärmestube in dem bisherigen Umfang nicht weiter aufrecht erhalten werden.

 

 

Eingerichtete Hilfe-Fonds:
à Die Fonds wurden mit „Grundbeträgen“ ausgestattet
um einen besseren Überblick über die Notwendigkeit der
Unterstützungen zu erhalten. Falls die Grundbeträge nicht
ausreichend sind, wird entsprechend nachgebessert.

Freude für Alle
Die Weihnachtsspenden-Aktion der Nürnberger
Nachrichten unterstützt die Wärmestube Fürth seit
ihrem Bestehen (1992) und hilft speziell den
KlienteInnen der Fallgeschichten sowie in allgemeinen
Notlagen während des ganzen Jahres mit Spenden.
Zum Teil werden hieraus auch die anderen Fonds bedient.
Diesjähriger Spendenbetrag: 25.000,00 €.                                                         25.000,00 €

Energie-Hilfefond
Bei drohenden Energiesperren wird hier schnelle und un-
bürokratische Hilfe geleistet. Wir können hier unmittelbarer
als die Sozialleistungsträger Sperrungen vermeiden bzw.
rückgängig machen. Dies geschieht in besonderen Notlagen
bei Behinderten, Kranken oder Familie mit Kindern als Dar-
lehen mit moderaten Rückzahlraten bzw. teilweise als
Beihilfe.                                                                                                                               15.000,00 €

 

Kautionsfond
Bei geringfügigem Überschreiten der Mietober-
grenzen dürfen die Sozialleistungsträger keine Kautionen
gewähren. Oft können die Bedürftigen diese Überschreit-
ungen selbst aus ihrem Regelsätzen aufbringen.
In wirtschaftlich tragbaren Fällen können wir Kautionen
darlehensweise übernehmen und so den Ein,-/Umzug er-
möglichen. Auch in Fällen eines Auszuges aus der Obdach-
losenunterkunft können hier schnelle Lösungen ermöglicht
werden und so z. B. die Wohnungs,-/Obdachlosigkeit
behoben werden.                                                                                                           25.000,00 €


Senioren-Fond
Hier werden speziell Hilfen für ältere Menschen ver-
geben, deren Einkommen z. B. knapp über den Grenzen
der Sozialleistungsträger liegen.                                                                                 2.000,00 €


Gesundheits-Fond
Diese Hilfen betreffen meist Zuzahlungen zu Arzneimitteln
und Rezeptgebühren bis die Befreiungsgrenze erreicht ist.            2.000,00 €


Mobilitäts-Fond
Übernahme bzw. Zuschüsse zu Fahrten zu Bewerbungs-
gesprächen, Arbeitsaufnahme etc.                                                                       1.000,00 €


Tierhilfs-Fond
(Dr. Pfann-Stiftung)
Hier werden Kosten für Tierarztrechnungen, OP-Kosten,
Tiernahrung gewährt bzw. bezuschusst.
Dieser Fond ist auf eine Inaktive der Dr. Pfann-Stiftung
zurückzuführen und wird durch diese auch finanziell unter-
stützt.                                                                                                                                   1.500,00 €


Projekt-Unterstützung-Fond
Hier werden neue Projekte im Bereich Wohnungs-
und Obdachlosigkeit unterstützt (z.B. Projekt Begleitetes
Wohnen in Zusammenarbeit mit der Obdachlosenunter-
kunft Oststraße und der Caritas).                                                                              5.000,00 €

                                                                                                                              ------------------------------

                                                                                                                                              74.500,00 €                                                                                                                       

Personalkosten
Wie bereits oben ausführlich dargelegt, handelt es
sich hier um Personalkosten für die nächsten
2-3 Jahre für Stellen die nicht über den städtischen
Haushalt abgesichert sind.                                                                         ca.          260.000,00 €

 

Allgemeiner Verwaltungs- und Betriebskosten
Für den täglichen Betriebsablauf werden finanzielle
Mittel benötigt, z.B. Einkauf Lebensmittel, Anschaffung
von Geräten für die Küche und Lager. Weiterhin fallen
laufende Kosten für die Haltung des Fahrzeuges
(Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen), die
Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Homepage) usw. an.
Im HHJahr 2021 beliefen sich dieses Kosten auf
über 31.000,00 €.
                                                                                                                              ca.          35.000,00 €

                                                                                                              -----------------------------------------

                                                                                                                              ca.       334.535,00 €       
                                                                                                                                              ===========

 

Bei dieser Summe handelt es sich um eine reine Schätzung, die sich jederzeit auch noch oben verändern kann. Im vergangenen Jahr fanden aufgrund der Pandemie fast keinerlei öffentliche Veranstaltungen statt und auch der normale Tagesbetrieb war sehr lange komplett geschlossen.
Was aber bereits jetzt bemerkbar ist, nach Verbesserung der Pandemielage ist die Nachfrage nach Unterstützung bereites wieder angestiegen (Energieschulden, sonstige Probleme).

Ein vorhandene „Überschuss“ wird selbstverständlich zielgerichtet für Bedürfnisse aus dem Bereich Wohnungs- und Obdachlosigkeit verwendet werden. Entsprechende Projektneuentwicklungen bedürfen aber einer gewissen Zeit.
Ebenso ist ein gewisser „Puffer“ an finanziellen Mitteln notwendig, da nie abschätzbar ist wie sich die Spendenbereitschaft entwickelt.         


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: