Betreff
Friedensanlage - Radwegeverbindung
Vorlage
GrfA/0146/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss lehnt eine Freigabe des in Ost-West-Richtung

verlaufenden Grünanlagenwegs von der Alten Reutstraße zum Ulmenweg ab.

 

Er erfolgt kein Ausbau und keine Widmung als kombinierter Fuß- und Radweg.

 

Alternativbeschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen halb-jährigen Testversuch mit der

vorübergehenden Freigabe für den Radweg unter Beibehaltung der bestehenden

baulichen Situation vorzunehmen. In diesem Zusammenhang soll lediglich ein

gärtnerischer Rückschnitt der angrenzenden Vegetation erfolgen, um die

Sichtverhältnisse im Kreuzungs- und Einmündungsbereich zu verbessern.

 


In der Friedensanlage bestehen einige Grünanlagenwege, die zum Teil asphaltiert, zum Teil als wassergebundene Decken ausgebildet sind. Grünanlagenwege sind grundsätzlich kein öffentlich gewidmeter Straßenraum in der Verantwortung des Tiefbauamts und fallen in die Zuständigkeit des Grünflächenamts und unter die Grünanlagensatzung der Stadt Fürth.

 

Gemäß Grünanlagensatzung § 4 Nr. (6) e) ist es in Grünanlagen untersagt „außerhalb der dafür besonders gekennzeichneten Wege und Plätze Fahrrad zu fahren (…)“. Vom beim Straßenverkehrsamt angesiedelten Kommunalen Verkehrs- und Ordnungsdienst werden Verstöße gegen die Grünanlagensatzung geahndet.

 

Tatsächlich werden aber die Grünanlagenwege in der Friedensanlage stark von Fahrradfahrern benutzt und insbesondere der in Ost-West-Richtung verlaufende Wege von der Alten Reutstraße zur Ulmenstraße (in der Anlage farbig markiert) ist sehr stark von Fahrradfahrern frequentiert. Der Kommunale Ordnungsdienst hat dies in der Vergangenheit immer wieder mit einzelnen Geldbußen sanktioniert.

 

Aus der Referentenrunde haben die Referate III und V den Auftrag erhalten, eine mögliche Freigabe der Querverbindung zwischen Alte Reutstraße und Ulmenstraße für den Radverkehr zu prüfen und dem Bau- und Werkausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Eine entsprechende Beschlussvorlage mit einer ablehnenden Haltung wurde vom Baureferat in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 11.11.2020 vorgelegt. Ohne Entscheidungsfindung wurde die Angelegenheit zur Vorberatung in den Baubeirat verwiesen (siehe Anlage).

 

Am 23.05.2022 fand im Rahmen einer Sitzung des Baubeirats eine Ortsbesichtigung statt, bei der die Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Stadtplanungsamts, des Ordnungsamts und des Grünflächenamts ebenfalls zugegen waren. Der komplexe Sachverhalt wurde erläutert, der Baubeirat hat sich in der Beratung mit knapper Mehrheit für die Beibehaltung der derzeitigen Situation ausgesprochen d.h. das Belassen des Grünanlagenwegs mit dem Verbot des Fahrradfahrens.

 

Als Variante 2 wurde vorgeschlagen, einen halb-jährigen Testlauf ohne bauliche Maßnahmen zu starten, in dem das Radfahren auf dem Gehweg vorübergehend freigegeben wird, lediglich geringfügige Eingriffe in die Vegetation wären vorab vorzunehmen, um die Sichtverhältnisse zu verbessern.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Varianten zur Beschlussfassung dem Bau- und Werkausschuss vorzulegen.

 

Die deutlich weitergehende Beschlussalternative, den Ausbau des vorhandenen Weges als kombinierten asphaltierten Fuß- und Radweg in einer Breite von 3,50 bis 4,00 Metern wird seitens der Verwaltung nicht weiterverfolgt, da sich der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 20.10.2020 diesbezüglich ablehnend geäußert hat.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan

Beschlussvorlage 11.11.2020