Der Bau- und Werkausschuss lehnt eine Freigabe des in
Ost-West-Richtung
verlaufenden Grünanlagenwegs von der Alten Reutstraße
zum Ulmenweg ab.
Er erfolgt kein Ausbau und keine Widmung als
kombinierter Fuß- und Radweg.
Alternativbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, einen halb-jährigen
Testversuch mit der
vorübergehenden Freigabe für den Radweg unter
Beibehaltung der bestehenden
baulichen Situation vorzunehmen. In diesem
Zusammenhang soll lediglich ein
gärtnerischer Rückschnitt der angrenzenden Vegetation
erfolgen, um die
Sichtverhältnisse im Kreuzungs- und Einmündungsbereich
zu verbessern.
In der Friedensanlage bestehen einige Grünanlagenwege,
die zum Teil asphaltiert, zum Teil als wassergebundene Decken ausgebildet sind.
Grünanlagenwege sind grundsätzlich kein öffentlich gewidmeter Straßenraum in
der Verantwortung des Tiefbauamts und fallen in die Zuständigkeit des
Grünflächenamts und unter die Grünanlagensatzung der Stadt Fürth.
Gemäß Grünanlagensatzung § 4 Nr. (6) e) ist es in
Grünanlagen untersagt „außerhalb der dafür besonders gekennzeichneten Wege und
Plätze Fahrrad zu fahren (…)“. Vom beim Straßenverkehrsamt angesiedelten
Kommunalen Verkehrs- und Ordnungsdienst werden Verstöße gegen die
Grünanlagensatzung geahndet.
Tatsächlich werden aber die Grünanlagenwege in der
Friedensanlage stark von Fahrradfahrern benutzt und insbesondere der in
Ost-West-Richtung verlaufende Wege von der Alten Reutstraße zur Ulmenstraße (in
der Anlage farbig markiert) ist sehr stark von Fahrradfahrern frequentiert. Der
Kommunale Ordnungsdienst hat dies in der Vergangenheit immer wieder mit
einzelnen Geldbußen sanktioniert.
Aus der Referentenrunde haben die Referate III und V
den Auftrag erhalten, eine mögliche Freigabe der Querverbindung zwischen Alte
Reutstraße und Ulmenstraße für den Radverkehr zu prüfen und dem Bau- und
Werkausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Eine entsprechende Beschlussvorlage mit einer
ablehnenden Haltung wurde vom Baureferat in der Sitzung des Bau- und
Werkausschusses am 11.11.2020 vorgelegt. Ohne Entscheidungsfindung wurde die
Angelegenheit zur Vorberatung in den Baubeirat verwiesen (siehe Anlage).
Am 23.05.2022 fand im Rahmen einer Sitzung des
Baubeirats eine Ortsbesichtigung statt, bei der die Vertreter des
Straßenverkehrsamts, des Stadtplanungsamts, des Ordnungsamts und des
Grünflächenamts ebenfalls zugegen waren. Der komplexe Sachverhalt wurde
erläutert, der Baubeirat hat sich in der Beratung mit knapper Mehrheit für die
Beibehaltung der derzeitigen Situation ausgesprochen d.h. das Belassen des
Grünanlagenwegs mit dem Verbot des Fahrradfahrens.
Als Variante 2 wurde vorgeschlagen, einen
halb-jährigen Testlauf ohne bauliche Maßnahmen zu starten, in dem das Radfahren
auf dem Gehweg vorübergehend freigegeben wird, lediglich geringfügige Eingriffe
in die Vegetation wären vorab vorzunehmen, um die Sichtverhältnisse zu
verbessern.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Varianten zur
Beschlussfassung dem Bau- und Werkausschuss vorzulegen.
Die deutlich weitergehende Beschlussalternative, den
Ausbau des vorhandenen Weges als kombinierten asphaltierten Fuß- und Radweg in
einer Breite von 3,50 bis 4,00 Metern wird seitens der Verwaltung nicht
weiterverfolgt, da sich der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 20.10.2020
diesbezüglich ablehnend geäußert hat.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
Beschlussvorlage 11.11.2020