Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Aufwertung des Festplatzes Stadeln mit einem Gesamtkostenansatz von 250.000 EUR.

 


Planungsanlass

Der Zugangsbereich zum Festplatz Stadeln von der Herboldshofer Straße einschl. des Zugangsbereichs zum Bürgeramt Nord und des Bereichs vor dem Feuerwehrgerätehaus ist in einem wenig ansprechenden Zustand. Die Baumaßnahme der wbg in der Herboldshofer Straße 1 hat zudem in den Bereich eingegriffen, so dass die Randbereiche des öffentlichen Grundes wiederherzustellen sind.

 

Durch die Vertretung verschiedener Stadelner Vereine wurde der Wunsch nach einer Aufwertung des bestehenden Zustands an das Direktorium herangetragen und in Folge ein Planungsauftrag hierfür an das Baureferat/Grünflächenamt erteilt.

 

Bestand

Der Umgriff wurde intern mit ca. 1.300 m² auf die Fl.Nr. 506/12, 165/5, 165/12 und 165/13 festgelegt (siehe Anlage Lageplan). Der eigentliche Festplatz auf der Fl.Nr. 165 ist nicht Gegenstand der planerischen Überlegungen. Die Flächen sind derzeit keine öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen, auch wenn sie Straßencharakter haben.

 

Beidseitig des Feuerwehrgerätehauses ist nach BSchVO geschützter Baumbestand vorhanden, in den jedoch nicht eingegriffen wird.

 

Entwurfsbeschreibung

Der westlich der Zufahrt verlaufende Gehsteig wird mit einem einheitlichen Belag versehen. Die östlich anschließende Parkplatzfläche hat sich durch den Neubau des Wohngebäudes Herboldshofer Straße 1 verkleinert. Daher wird die Anzahl der Stellplätze dort reduziert, ein Behindertenstellplatz ist vorgesehen.

 

Der Verbindungsweg vom Festplatz zur Stadelner Hauptstraße wird durch den Neubau des Aufzugs am Bürgeramt Nord (durch die wbg) unterbrochen. Daher wird der Weg in Richtung Norden auf die Südseite des Feuerwehrgerätehauses verlegt.

 

Zwischen diesen beiden Gebäuden befindet sich derzeit eine Lagerhütte sowie eine Mülltonnen Abstellfläche. Beide Flächen werden innerhalb des Bearbeitungsbereichs verlegt.

 

Die den Platz prägenden beiden großen Bäume bleiben erhalten, die Kronentraufbereiche werden entsiegelt. Die Grünfläche bei der Linde wird vergrößert, Sitzbänke und Natursteinquader werden ergänzt. Außerdem werden die Beläge strukturiert und erneuert.

 

Die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen verbleiben wie im Bestand vorhanden.

 

Es erfolgen insgesamt drei Neupflanzungen von Großbäumen, die als Ersatz- und Ausgleichspflanzung für andere Baumaßnahmen der Stadt Fürth angerechnet werden können.

 

Es ist seitens des Baureferats beabsichtigt, die Zufahrt von der Herboldshofer Straße bis Höhe Bürgeramt Nord auf der Fl.Nr. 506/12 nach Abschluss der Baumaßnahme als öffentlicher Straßenraum zu widmen.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat, den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern sowie mit Vertretern der Initiatoren der Maßnahme mit Verfügung vom 10.03.2022 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben, die Wünsche, Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsplanung integriert bzw. werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.

 

Mit den für die Durchführung der Kirchweih und des Adventsmarkts verantwortlichen Dienststellen, Vereinen und Personen wurde darüber hinaus die Belegungspläne der Kirchweih und der Standort des Kirchweihbaumes intensiv abgestimmt, so dass auch nach der Umgestaltung eine Durchführung der Kirchweih bzw. des Adventsmarktes ohne Einschränkungen möglich ist.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 250.000 EUR, dabei entfallen 230 T€ auf die Bau- und 20 T€ auf die Baunebenkosten.

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 15 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 150 € (netto) im üblichen Rahmen für überwiegend befestigte Platzflächen mit mittlerem Ausbaustandard.

 

Zum Vermögenshaushalt 2023 wurden 225 T€ durch das Baureferat angemeldet, 25 T€ wurde als außerplanmäßige Mittel bereits in 2022 beantragt.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der gegenüber dem derzeitigen Zustand im Wesentlichen gleichbleibenden Leistungen nicht separat berechnet.

 

Sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist vorgesehen, die Baumaßnahme noch in 2022 auszuschreiben und zu vergeben. Baubeginn wäre aus heutiger Einschätzung Frühjahr 2023 und Fertigstellung spätestens zur Kirchweih 2023.

 

Anmerkung: Der durch den Finanzausschuss bereits beschlossene Mittelübertrag aus der Maßnahme „Barrierefreier Ausbau Bürgeramt Nord“ in Höhe von 130 T€ wird durch den Stadtratsbeschluss zur Projektgenehmigung wieder zurückgenommen, da der barrierefreie Ausbau des Bürgeramts Nord noch nicht abgeschlossen ist und die Mittel hierfür benötigt werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

250.000

 

nein

X

ja

o. A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Antrag außerplanmäßige Mittel im VmHH 2022 in Höhe von 25 T€

Haushaltsmeldung zum VmHH 2023 in Höhe von 225 T€

 


Lageplan

Bestandsplan

Entwurf