Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat erteilt die
Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und
Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Aufwertung
des Festplatzes Stadeln mit einem Gesamtkostenansatz von 250.000 EUR.
Planungsanlass
Der
Zugangsbereich zum Festplatz Stadeln von der Herboldshofer Straße einschl. des
Zugangsbereichs zum Bürgeramt Nord und des Bereichs vor dem Feuerwehrgerätehaus
ist in einem wenig ansprechenden Zustand. Die Baumaßnahme der wbg in der Herboldshofer
Straße 1 hat zudem in den Bereich eingegriffen, so dass die Randbereiche des
öffentlichen Grundes wiederherzustellen sind.
Durch
die Vertretung verschiedener Stadelner Vereine wurde der Wunsch nach einer
Aufwertung des bestehenden Zustands an das Direktorium herangetragen und in
Folge ein Planungsauftrag hierfür an das Baureferat/Grünflächenamt erteilt.
Bestand
Der
Umgriff wurde intern mit ca. 1.300 m² auf die Fl.Nr. 506/12, 165/5, 165/12 und
165/13 festgelegt (siehe Anlage Lageplan). Der eigentliche Festplatz auf der
Fl.Nr. 165 ist nicht Gegenstand der planerischen Überlegungen. Die Flächen sind
derzeit keine öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen, auch wenn sie
Straßencharakter haben.
Beidseitig
des Feuerwehrgerätehauses ist nach BSchVO geschützter Baumbestand vorhanden, in
den jedoch nicht eingegriffen wird.
Entwurfsbeschreibung
Der
westlich der Zufahrt verlaufende Gehsteig wird mit einem einheitlichen Belag
versehen. Die östlich anschließende Parkplatzfläche hat sich durch den Neubau
des Wohngebäudes Herboldshofer Straße 1 verkleinert. Daher wird die Anzahl der
Stellplätze dort reduziert, ein Behindertenstellplatz ist vorgesehen.
Der
Verbindungsweg vom Festplatz zur Stadelner Hauptstraße wird durch den Neubau
des Aufzugs am Bürgeramt Nord (durch die wbg) unterbrochen. Daher wird der Weg
in Richtung Norden auf die Südseite des Feuerwehrgerätehauses verlegt.
Zwischen
diesen beiden Gebäuden befindet sich derzeit eine Lagerhütte sowie eine
Mülltonnen Abstellfläche. Beide Flächen werden innerhalb des
Bearbeitungsbereichs verlegt.
Die
den Platz prägenden beiden großen Bäume bleiben erhalten, die
Kronentraufbereiche werden entsiegelt. Die Grünfläche bei der Linde wird
vergrößert, Sitzbänke und Natursteinquader werden ergänzt. Außerdem werden die
Beläge strukturiert und erneuert.
Die
vorhandenen Entwässerungseinrichtungen verbleiben wie im Bestand vorhanden.
Es
erfolgen insgesamt drei Neupflanzungen von Großbäumen, die als Ersatz- und
Ausgleichspflanzung für andere Baumaßnahmen der Stadt Fürth angerechnet werden
können.
Es
ist seitens des Baureferats beabsichtigt, die Zufahrt von der Herboldshofer
Straße bis Höhe Bürgeramt Nord auf der Fl.Nr. 506/12 nach Abschluss der
Baumaßnahme als öffentlicher Straßenraum zu widmen.
Abstimmung und Instruktion
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt
Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat, den zuständigen Pflegerinnen und
Pflegern sowie mit Vertretern der Initiatoren der Maßnahme mit Verfügung vom
10.03.2022 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine
grundsätzlichen Einwände erhoben, die Wünsche, Anregungen und Hinweise wurden
in die Entwurfsplanung integriert bzw. werden im weiteren Planungsprozess
berücksichtigt.
Mit
den für die Durchführung der Kirchweih und des Adventsmarkts verantwortlichen
Dienststellen, Vereinen und Personen wurde darüber hinaus die Belegungspläne
der Kirchweih und der Standort des Kirchweihbaumes intensiv abgestimmt, so dass
auch nach der Umgestaltung eine Durchführung der Kirchweih bzw. des
Adventsmarktes ohne Einschränkungen möglich ist.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 250.000
EUR, dabei entfallen 230 T€ auf die Bau- und 20 T€ auf die Baunebenkosten.
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 15 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Die
mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 150 € (netto) im
üblichen Rahmen für überwiegend befestigte Platzflächen mit mittlerem
Ausbaustandard.
Zum
Vermögenshaushalt 2023 wurden 225 T€ durch das Baureferat angemeldet, 25 T€
wurde als außerplanmäßige Mittel bereits in 2022 beantragt.
Die
jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der gegenüber dem derzeitigen Zustand im
Wesentlichen gleichbleibenden Leistungen nicht separat berechnet.
Sofern
die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist vorgesehen, die
Baumaßnahme noch in 2022 auszuschreiben und zu vergeben. Baubeginn wäre aus
heutiger Einschätzung Frühjahr 2023 und Fertigstellung spätestens zur Kirchweih
2023.
Anmerkung:
Der durch den Finanzausschuss bereits beschlossene Mittelübertrag aus der
Maßnahme „Barrierefreier Ausbau Bürgeramt Nord“ in Höhe von 130 T€ wird durch
den Stadtratsbeschluss zur Projektgenehmigung wieder zurückgenommen, da der
barrierefreie Ausbau des Bürgeramts Nord noch nicht abgeschlossen ist und die
Mittel hierfür benötigt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
250.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o. A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Antrag
außerplanmäßige Mittel im VmHH 2022 in Höhe von 25 T€ Haushaltsmeldung
zum VmHH 2023 in Höhe von 225 T€ |
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Lageplan
Bestandsplan
Entwurf