Betreff
Förderung einer Netzwerkkoordination im regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk
Vorlage
SG/0008/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit unterstützt die Antragsstellung für die Förderung einer Netzwerkkoordination im Rahmen der Förderrichtlinie nach § 39 d Absatz 3 SGB V und empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss die städtische Teilfinanzierung i.H.v. 2.000,-- € für das Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt der Bereitstellung der entsprechenden Mittel als städtische Teilfinanzierung i.H.v. 2.000,-- € für das Jahr 2023 zu.


Der Hospizverein Region Fürth e.V. möchte sich um die Förderung einer Netzwerkkoordination im Rahmen der Förderrichtlinie nach § 39d Absatz 3 SGB V bewerben. Die Netzwerkkoordination initiiert und unterstützt aktiv das zielgerichtete Zusammenwirken unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure der Hospiz- und Palliativversorgung. Dabei werden alle Beteiligten, Organisationen und Angebote, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung beitragen können, einbezogen.

 

 

Bedarf

-       Klinikum/Palliativstation: Zu häufig versterben Menschen im stationären Bereich

-       Altenheime: Sterbende werden zu häufig den Routinen der Regelversorgung ausgesetzt

-       Bürgerschaft:

o   Es herrscht kein adäquates Wissen über Bestattungswesen, -pflicht und –kultur vor

o   Sterbende sind nicht sichtbar und oft aus dem gesellschaftlichen Alltag ausgegrenzt

o   Hoher Betroffenheitsgrad: pro Sterbefall sind ca. 10. weitere Menschen betroffen

 

 

Aktueller Stand der Netzwerkmoderation

Bereits seit 2016 wird in der Region das Netzwerkmodell in Kooperation mit der Stadt Fürth und dem Landkreis gepflegt. Die Finanzierung wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sichergestellt. Nach dem Auslaufen des Fördermodells wird er ab 2021 durch einen Kooperationsvertrag für 3 Jahre (2021-2023) zwischen der Stadt Fürth, dem Landkreis Fürth, dem Hospizverein Region Fürth e. V. sowie dem Palliativ-Care Team Fürth gGmbH weitergeführt. Die Netzwerkmoderatorin ist derzeit auf Minijob-Basis beim Palliativ-Care Team Fürth angestellt. Die Finanzierung lief bisher über verschiedene KooperationspartnerInnen sowie der Paessler-Familienstiftung.

 

Änderung durch § 39d SGB V

Im Rahmen der Förderrichtlinie ist eine Mitförderung durch die Krankenkassen zu 50 % (bis zu 15.000 €) der Gesamtkosten möglich. Um die Förderung abrufen zu können, ist es verpflichtend, dass sich die Gebietskörperschaften finanziell beteiligen und einbinden. Für den Antrag ist keine konzeptionelle Veränderung erforderlich. Ein gemeinsamer Antrag von Stadt und Landkreis wird empfohlen, um die Kosten durch die Nutzung der bestehenden Ressourcen zu reduzieren und redundante Strukturen zu vermeiden.

Die finanziellen Kosten für Stadt und Landkreis belaufen sich jeweils auf 2.000 € für ein Jahr. Die Förderung muss jährlich neu beantragt werden.

 

Benefit für die Stadt

-       Reduzierung der hohen Personalbindung an Sterbende und nicht diagnosespezifischen Kosten im Klinikum

-       Qualifizierung bestehender Beratungsstrukturen

-       Vermeidung einer neuen Beratungsstruktur

-       offenes Bekenntnis zur Daseinsfürsorge am Lebensende

-       Bestärkung zu dem Bekenntnis zur Charta für die Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

2.000,-- 

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Förderrichtlinie_§39d_SGB V (Ö)