Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und
Gesundheit:
Der Ausschuss stimmt dem Antrag im Programm „Bildungskommunen“ des Bundesbildungs-
ministeriums zu. Die Verwaltung wir beauftragt, notwendige Stellenbesetzungen so zu vorzunehmen, dass mit dem Projekt pünktlich im Januar 2023 begonnen werden kann.
Dem Finanz- und Verwaltungsausschuss wird empfohlen, die erforderliche Ko-Finanzierung für Sachkosten in Höhe von bis zu 168.000 Euro für die Jahre 2023-26 zur Verfügung zu stellen.
Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:
Der Ausschuss befürwortet den Antrag im Programm „Bildungskommunen“ und stellt die erforderliche Ko-Finanzierung für Sachkosten in Höhe von bis zu 168.000 Euro für die Jahre 2023-26 zur Verfügung.
Das BMBF hat als Nachfolge zum Programm „Bildung Integriert“
am 10. Januar 2022 die
Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ veröffentlicht. Mit dem Programm will das
BMBF Kreise und kreisfreie Städte weiter dabei unterstützen, ihr
Bildungsmanagement zu verbessern, insbesondere in Bezug auf eine umfassende
analog-digitale Vernetzung der Bildungslandschaft.
Das Programm beinhaltet drei Module. Die ersten beiden sind obligatorisch, das dritte kann man im Rahmen des Antragskonzepts frei wählen, bzw. können auch mehrere der genannten Bildungsbereiche berücksichtigt werden:
1. Etablierung und (im Falle der Stadt Fürth): Weiterentwicklung einer sozialräumlich differenzierten Datenbasis zur kontinuierlichen Bildungsberichterstattung sowie Aufbau und Sicherung von Steuerungsgremien und Netzwerken auf kommunaler Ebene.
2. Etablierung einer analog-digital vernetzen Bildungslandschaft; hierzu zählen insbesondere: die Erarbeitung eines Leitbildes zusammen mit Umsetzungspartner/-innen (bis hin zu interessierten Bürger/-innen), die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie über alle Lebensphasen, Entwicklung und (im Falle der Stadt Fürth): Weiterentwicklung eines digitalen, webbasierten Bildungsportals mit Steuerungs- und Koordinierungsfunktion.
3. Thematischer Schwerpunkt: Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE – Die Entscheidung für diesen Schwerpunkt wurde u.a. nach Beratungen im Bildungsbeirat getroffen).
Innerhalb des Themenbereichs sind die üblichen Vorgehensweisen des DKBM durchzuführen (Datenbasis schaffen, Partner einbinden, Kooperationsvereinbarungen schließen, Handlungskonzepte erarbeiten, Evaluation, Nachhaltigkeit sichern etc.).
Rahmenbedingungen
Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte. Die Förderung umfasst zunächst vier Jahre, mit einer Option auf zwei Jahre Verlängerung.
Förderfähig sind v.a. Personalkosten (wissensch. Personal) und Dienstreisen, der Interventionssatz liegt bei 40% (ESF-Mittel). Dazu wird eine Pauschale für indirekte Ausgaben von 25% anerkannt, die ebenfalls zu 40% gefördert wird.
Stammpersonal ist nicht förderfähig. Es müssen also Neu-Einstellungen vorgenommen oder befristet Angestellte verlängert oder in Teilzeit Beschäftigte aufgestockt werden. Bei N.N. Personal werden im Antrag nur Personalkosten bis zur Erfahrungsstufe II anerkannt,
Vorlagetermin: 30.06., ein Projektbeginn ist erfahrungsgemäß
nicht vor 01.11. realistisch,
idealerweise startet das Vorhaben zum 01.01.2023
Beteiligte Stellen in
der Stadtverwaltung
Die Federführung wird vom Bildungsbüro übernommen, ebenso große Anteile der Module 1 und 2, hierfür sollen 19h bei vorhandenen Personal aufgestockt und 0,77 VZÄ befristet neu eingestellt werden. Zusätzlich ist eine Stelle im (neu zu schaffenden) Amt für Kindertagesstätten und Ganztag vorgesehen, die auch den Modulen 1 und 2 zuarbeitet mit dem besonderen Schwerpunkt der Qualitätssicherung im Ganztag. Für den thematischen Schwerpunkt ist eine Stelle im Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vorgesehen.
Im Einzelnen sollen folgende Stellen aufgestockt und/oder neu geschaffen werden (mit Befristung von vier Jahren)
Bildungsbüro
10h (0,26 VZÄ) Aufstockung Sebastian Dyrschka – Funktion: Bildungsmanagement Modul 2 (digital-analoge Transformation)
9h (0,23 VZÄ) Aufstockung Kora Maresch-Kern – Funktion: Projektkoordination
0,77 VZÄ E11, N.N. – Funktion: schwerpunktmäßig (ca. 2/3)
Bildungsmonitoring zur sozialräumlich differenzierten Datenbasis und in
Vertiefungsbereichen, ca. 1/3 Bildungsmanagement
(beides Modul 1)
Amt für
Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule
1,0 VZÄ, E11, Funktion: Mitarbeit in den Modulen 1 und 2 mit dem Schwerpunkt Qualitätssicherung im Ganztag
Amt für Umwelt,
Ordnung und Verbraucherschutz
1,0 VZÄ, E11, Funktion: Management und Monitoring im thematischen Schwerpunkt BNE
Das Bildungsbüro hat in Kooperation mit den anderen beteiligten Stellen einen Förderantrag bzw. ein Projektkonzept unter dem Titel „KomBi 2.0“ erarbeitet, die Laufzeit geht vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Der Antrag wurde vom Vorlagetermin 30.06.2022 beim BMBF eingereicht.
Die Personalkosten werden über den Stellendeckel mit Kompensation des nicht geförderten Anteils finanziert. Für die kalkulierten Sachkosten, sowie für die errechnete Pauschale indirekter Kosten ist eine städtische Ko-Finanzierung von rund 168.000 Euro bezogen auf die Laufzeit von 2023-26 erforderlich.
Näheres zu den geforderten inhaltlichen Tätigkeiten kann der Förderrichtlinie im Anhang entnommen werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
168.000 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Förderrichtlinie