Betreff
"Haus der kulturellen Bildung" - Nutzung des Gebäudes Gartenstraße 14 ab 2023
Vorlage
BB/0157/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss stimmt den Planungen der Referate I und IV bzgl. einer Nutzung des Gebäudes Gartenstraße 14 als „Haus der Kulturellen Bildung“ grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die voraussichtlichen Kosten der notwendigen Umbaumaßnahmen zu ermitteln, sowie
einen Zeitplan zu erstellen. Die konkretisierten Pläne sollen dem Finanzausschuss bzw. dem Stadtrat zu einer endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.

 

Für den Kulturausschuss:

Der Ausschuss stimmt den Planungen der Referate I und IV bzgl. einer Nutzung des Gebäudes Gartenstraße 14 als „Haus der Kulturellen Bildung“ grundsätzlich zu.

 


Das im städtischen Eigentum befindliche Gebäude in der Gartenstraße 14 wird seit langer Zeit durch das Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus genutzt. Da das Mütterzentrum zusammen mit diversen städtischen Dienststellen im Jahr 2023 in das Haus Rosengarten (ehemals Curanum) umziehen soll, stellt sich die Frage nach einer nachfolgenden Nutzung der Räumlichkeiten. Diese wird durch die fehlende Barrierefreiheit erschwert, so dass v.a. eine Nutzung durch jüngere Zielgruppen angebracht erscheint.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint es einige Überlegungen wert, das Haus in der Gartenstraße hinsichtlich einer Nutzung für die Weiterentwicklung der Kulturellen Bildung in der Stadt Fürth zu prüfen. Hierbei müssen vorhandene, zentrale Akteure beteiligt sowie die Rahmenbedingungen der Immobilie (v.a. die fehlende Barrierefreiheit) berücksichtigt werden.

 

 

Als Hauptnutzer kommen seitens der Referate I und IV folgende Einrichtungen in Betracht:

 

·         Die Schule der Phantasie e.V./Jugendkunstschule

·         Der KunstWerkRaum der städtischen Galerie

·         Die Servicestelle KUBIK

Die Angebote der genannten Stellen sollen in dem Gebäude gebündelt werden, ohne deren eigenständigen Charakter aufzugeben. Näheres ist der Anlage zu entnehmen.

 

Um die Umsetzbarkeit der Pläne abschließend beurteilen zu können, ist eine Begutachtung durch die Gebäudewirtschaft sowie eine Schätzung der Kosten erforderlich, die durch notwendige Umbaumaßnahmen entstehen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Grobkonzept „Haus der Kulturellen Bildung“