Betreff
Schule für Kranke am Klinikum Fürth - Zustimmung zur Namensgebung "Gertrud-Steinl-Schule"
Vorlage
SchvA/0469/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit stimmt grundsätzlich der zusätzlichen Namensgebung der Staatlichen Schule für Kranke "Gertrud-Steinl-Schule" zu.  


(Allgemeines zur Schule für Kranke Nürnberg - Fürth   

Die Schule für Kranke unterrichtet in der Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. im Klinikum Fürth Schüler*innen aller Schularten und Jahrgangsstufen, die wegen einer Erkrankung nicht die Stammschule besuchen können. Dafür erhielt die Stadt Fürth als Sachaufwandsträger eine Förderung für die Herstellung der Räume. Die Kosten für die Schulleitung werden jährlich von der Stadt Nürnberg in einem Verhältnis 4:1 in Rechnung gestellt.)

 

Die Stadt Nürnberg ist federführend im obengenannten Namensgebungsverfahren. Dort wurde am 01.12.2021 ein Antrag der Schule für Kranke Nürnberg - Fürth auf den zusätzlichen Namen "Gertrud-Steinl-Schule" gestellt. Die Namensgeberin wurde mit dem Bundesverdienstkreuz und zusätzlich als Gerechte unter den Völkern geehrt. Eine schriftliche Erlaubnis der Rechtsnachfolgerin liegt in Nürnberg vor. Das Stadtarchiv Nürnberg prüft den Namen, eine Stellungnahme liegt aber noch nicht vor. Über den Antrag entscheidet die Regierung von Mittelfranken. Dazu bedarf es u.a. der Zustimmungen der Sachaufwandsträgerinnen (Stadt Nürnberg und Stadt Fürth) nach Art. 23, 29 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Die Stadt Nürnberg wird ebenfalls im Juli 2022 einen entsprechenden positiven Beschluss fassen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: