Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit stimmt grundsätzlich der zusätzlichen Namensgebung der Staatlichen Schule für Kranke "Gertrud-Steinl-Schule" zu.
(Allgemeines zur Schule für Kranke Nürnberg -
Fürth
Die Schule für Kranke
unterrichtet in der Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. im
Klinikum Fürth Schüler*innen aller Schularten und Jahrgangsstufen, die wegen
einer Erkrankung nicht die Stammschule besuchen können. Dafür erhielt die Stadt
Fürth als Sachaufwandsträger eine Förderung für die Herstellung der Räume. Die
Kosten für die Schulleitung werden jährlich von der Stadt Nürnberg in einem
Verhältnis 4:1 in Rechnung gestellt.)
Die Stadt Nürnberg ist federführend im obengenannten Namensgebungsverfahren. Dort wurde am 01.12.2021 ein Antrag der Schule für Kranke Nürnberg - Fürth auf den zusätzlichen Namen "Gertrud-Steinl-Schule" gestellt. Die Namensgeberin wurde mit dem Bundesverdienstkreuz und zusätzlich als Gerechte unter den Völkern geehrt. Eine schriftliche Erlaubnis der Rechtsnachfolgerin liegt in Nürnberg vor. Das Stadtarchiv Nürnberg prüft den Namen, eine Stellungnahme liegt aber noch nicht vor. Über den Antrag entscheidet die Regierung von Mittelfranken. Dazu bedarf es u.a. der Zustimmungen der Sachaufwandsträgerinnen (Stadt Nürnberg und Stadt Fürth) nach Art. 23, 29 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Die Stadt Nürnberg wird ebenfalls im Juli 2022 einen entsprechenden positiven Beschluss fassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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