Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit

Der Ausschuss befürwortet die Fortsetzung des Corona-Hilfeprogramms für Kinder, Jugendliche und Familien bis zum Jahresende 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für den Haushalt 2023 anzumelden.

 

Für den Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendhilfeangelegenheiten

Der Ausschuss befürwortet die Fortsetzung des Corona-Hilfeprogramms für Kinder, Jugendliche und Familien bis zum Jahresende 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel für den Haushalt 2023 anzumelden.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss

Der Ausschuss befürwortet die Fortsetzung des Corona-Hilfeprogramms bis zum Jahresende 2023 und stellt die erforderlichen Mittel von max.255.300 Euro zur Verfügung.


Bereits im Frühjahr 2021 erarbeitete die „ABC-Kommission“ der Stadt Fürth, bestehend aus Fachleuten zentraler Bildungsbereiche eine Bedarfsmatrix, bzgl. zu erwartender Handlungsbedarfe infolge der Pandemie-Maßnahmen. Auf Basis dieser Bedarfsanalyse wurde ein Soforthilfeprogramm erstellt, das v.a personelle Verstärkungen bei relevanten Diensten des Stadtjugendamtes sowie der ELAN GmbH ermöglicht. Dieses Soforthilfeprogramm wurde vom Stadtrat bzw. den Ausschüssen im Juli noch für das Jahr 2021 bewilligt (rund 93.000 Euro). Für das Jahr 2022 wurde das Programm fortgeschrieben, die erforderlichen Mittel i.H.v. 235.300 Euro wurden für den Haushalt angemeldet.

 

Es bestand damals die Hoffnung, dass die populär angekündigten Mittel des Bundes in Form des 2 Milliarden Programms „Aufholen nach Corona“ womöglich den Mittelbedarf aus dem städtischen Haushalt reduzieren würden. Das Bildungsbüro hat daher (zusammen mit der ABC-Kommission) versucht, einen kontinuierlichen Überblick über diese Mittel zu bekommen bzw. zu behalten. Rein rechnerisch müssten von 2 Milliarden rund 3.050.000 Euro auf die Stadt Fürth entfallen. Die 2 Milliarden teilten sich auf in eine „Schulmilliarde“ (Aufholen von Lernrückständen) und eine „Sozialmilliarde“ für Frühe Hilfe, Sprachkitas, Bundesfreiwilligendienste, Kinder- und Jugendfreizeiten etc., die Mittel wurden meist über zwischengeschaltete Stellen wie Stiftungen ausgereicht (Näheres siehe Anlage).

Da der größere Teil der Mittel über die Länder verteilt wurde, fragte BM Markus Braun Ende 2021 bei den Landtagsabgeordneten, an, ob es Erkenntnisse darüber gibt, wieviel davon bereits nach Fürth geflossen ist oder ob entsprechende Planungen bestehen. Es gingen Antworten der MdL Barbara Fuchs und Petra Guttenberger ein, die bei den zuständigen Ministerien nachgefragt hatten (Schreiben siehe Anlage).

Es wurde dahingehend Auskunft gegeben, dass die Mittel der „Schulmilliarde“ vom Freistaat Bayern nochmals aufgestockt wurden und den Schulen bzw. Schulleitungen über das Programm „gemeinsam.Brücken.bauen“ zur Verfügung stehen. Diese Mittel konnten für den Bereich der Grund- und Mittelschulen und der Hans-Böckler-Schule nachvollzogen werden, darüber hinaus wurde über die Höhe einzelner Budgets nichts bekannt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der auf die Stadt Fürth entfallende Anteil den Schulleitungen zur Bezahlung von zusätzlichen (Aushilfs-)Personal zur Verfügung stand/steht. Allerdings hat sich schnell gezeigt, dass die Schulleitungen große Schwierigkeiten hatten (geeignetes) Personal zu finden und dass die Modalitäten einer Anstellung des Personals über die Regierung von Mfr. sehr kompliziert waren. Gleichzeitig bestand schon eine große Lücke in der Versorgung der Schulen mit ausgebildeten Lehrkräften (v.a. an Grund- und Mittelschulen), so dass die ergänzenden Angebote durch das Brückenbau-Programm sicherlich hilfreich waren, jedoch die Lücke in der Regelversorgung nicht ausgleichen konnten.

 

Schwieriger war es, die Mittel aus der „Sozialmilliarde“ zu verfolgen. Im zweiten „Corona-Report“ des Bildungsbüros findet sich auf S. 16f. eine Übersicht, was bis zum Frühjahr 2022 ermittelt werden konnte (den Report gibt es zum Download auf der Webseite des Bildungsbüros unter https://bildung-fuerth.de/downloads/). Der einzige größere Betrag bestand in der Förderung für zusätzliche Sprachkitas, hier plante die Abteilung Kindertagesstätten, 11 zusätzliche Kitas mit Sprachfachkräften auszustatten. Hierfür konnte eine Förderung von rund 270.000 Euro beantragt werden. Darüber hinaus wurden noch folgende Summen bekannt: 20.000 Euro für das Mehrgenerationenhaus zur Ausbildung von Stadtteilmüttern, 18.000 Euro für das Freiwilligenzentrum für das Schülerhilfeprojekt „2gether“ und 44.000 für den Stadtjugendring zur Umsetzung eine Reaktivierungs-Kampagne. Von den 11 geplanten Sprachkitas konnten nur 6 realisiert werden, da nicht ausreichend qualifiziertes Personal zu bekommen war (trotz zweimaliger Ausschreibung). Somit reduzierte sich die Förderung auf rund 150.000 Euro. Zusammen mit den anderen Positionen ergibt dies eine Summe von 232.000 Euro.

Hinzu kommen noch verdeckte Posten, wie eine vorübergehende Erhöhung des Fördersatzes für Jas-Stellen, die jedoch zu keinem Ausbau der Stellen führte, oder einer hier nicht bekannte zusätzliche FSJ-Stelle o.ä. Es kann aber davon ausgegangen, dass nur ein geringer Teil der rechnerisch auf die Stadt Fürth entfallenden 1,5 „Sozialmillionen“ auch hier angekommen sind.

 

Abschließend muss auch noch konstatiert werden, dass die inhaltliche Ausrichtung des Programms „Aufholen nach Corona“ die hier vor Ort erwarteten und nunmehr auch festgestellten Bedarfslagen leider größtenteils verfehlt. Wie mittlerweile auch durch mehrere nationale Studien festgestellt, hat die Schließung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von bis zu einen halben Jahr bei vielen Kindern und Jugendlichen zu psycho-sozialen Problemlagen geführt, die von Aufmerksamkeitsdefiziten, über Konflikte, vermehrte Aggressionen bis hin zu Depressionen und Essstörungen reichen (vgl. auch 2. Corona-Report). Um bei diesen Problemlagen angemessene Hilfe(n) anzubieten, werden Angebote mit langfristiger persönlicher Betreuung/Begleitung benötigt (teilweise auch therapeutische Hilfen), die sich jedoch in den meisten Bereichen des Programms nicht finden lassen.

Daher war die Ausrichtung des Soforthilfe-Programms der ABC-Kommission von Anfang an richtig und es war ein glücklicher Umstand, dass im Jahr 2022 zusätzliches Personal z.B. bei der Erziehungsberatung, beim BSD oder bei der kommunalen Jugendarbeit oder im Berufsberatungs-Bus der ELAN GmbH im Einsatz war.

 

Es zeigt sich allerdings auch, dass die gravierenden Folgen und Auswirkungen der Pandemie-Maßnahmen nicht mit dem Ende des Jahre 2022 abgeklungen sein werden. Aus diesem Grund, sowie wegen oben geschilderten Verfehlung zentraler Bedarfslagen im Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“, empfiehlt die ABC-Kommission, das Hilfeprogramm im bisherigen Umfang bis zum Ende des Jahre 2023 aufrecht zu erhalten. Diese Empfehlung wird von den Referenten der Referate I und IV sowie allen betroffenen Amts- und Dienststellenleitungen massiv unterstützt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

235.300

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersicht Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“

Übersicht Soforthilfeprogramm 2021/22

Antwortschreiben MdL Fuchs

2 Antwortschreiben MdL Guttenberger