Betreff
Aufteilung der Vermögenshaushaltspauschale 2022; überarbeiteter Berechnungsschlüssel
Vorlage
SchvA/0472/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Aufteilung der Vermögenshaushaltspauschale 2022 und dem geänderten Berechnungsschlüssel Kenntnis und stimmt der Aufteilung zu.

 


Aus der Pauschale im Vermögenshaushalt von 125.000,-- € (HHSt. 2954.9351) werden alle Neu- und Ersatzbeschaffungen für die 19 Grund- und Mittelschulen, Förderzentren (2), Realschulen (2), Wirtschaftsschule (1), Berufsfachschule (1) und der drei Gymnasien finanziert.

 

Aus dieser Pauschale müssen grundsätzlich alle Gegenstände des Vermögenshaushalts der Schulen wie z. B. Tafeln, Funktions-/Fachraumschränke, Musikinstrumente, Vitrinen, Büro-
material für Schulsekretariate, Lehrerzimmer etc. beschafft werden.

 

Grundlage sind die jährliche Bedarfsmeldungen der Schulen, die aber seit Jahren den durchschnittlich zur Verfügung stehenden Betrag deutlich übersteigen. Die Mittel sind somit nicht mehr ausreichend, um alle notwendigen Bedarfe - insbesondere der Grund-/Mittel- und Förderschulen - zu bedienen.

 

So kommt es z.B. zustande, dass Anmeldungen bei den Grund-/Mittel- und Förderschulen diesjährig fast 30.000,-- € über den zugewiesen Pauschalmitteln liegen, im Gegenzug jedoch, bei den weiterführenden Schulen eine Rücklage von 62.500,-- € „erwirtschaftet“ wurde, welche anderorts - nämlich bei den Grund-/Mittel- und Förderschulen - dringend zur Deckung notwendiger Anschaffungen benötigt wird.

 

 

Bei der individuellen Aufteilung wurde bisher stets versucht, die Größe der Schulen sowie die konkrete Situation für die Schule im betreffenden Zuteilungsjahr zu berücksichtigen.

 

Dies jedoch getrennt zwischen Grund-/Mittel- und Förderschulen und weiterführenden Schulen, was zu einem Missverhältnis zwischen den verschiedenen Schularten und der Verteilung der Mittel führte.

 

48% (60.000,-- €) der zur Verfügung stehenden Mittel kamen 21 Grund-/Mittel- und Förderschulen zu, der zweite 48%-Anteil (ebenfalls 60.000,-- €) wurde den fünf weiterführenden Schulen zuteil. Infolge wurde dann jede Schule gem. der gemeldeten Schülerzahl berücksichtigt. Die verbleibenden 4% (5.000,-- €) wurde durch SchvA als Reserve für notwendige Anschaffungen außerhalb der schulischen (Erst-)Bedarfsmeldungen verwaltet und dann für Unvorhersehbares bedarfsgerecht eingesetzt.

 

Die Folgen waren insofern eine fehlende Deckung der Bedarfsmeldung in großen Teilen einerseits, sowie ein Mittelüberschuss nach Deckung des Bedarfs andererseits, welcher ohne konkrete Planung angespart werden konnte, während die andere Schulart permanent wichtige Anschaffungen nicht tätigen konnte und hierauf mehrere Schuljahre übergreifend ansparen musste. 

 

Der bisherige Berechnungsschlüssel war daher nicht mehr sachgerecht und wurde nunmehr aus Gründen der Gleichbehandlung zwischen Grund-/Mittel- und Förderschulen und weiterführenden Schulen und zu Gunsten besserer Bedarfsabdeckung diesjährig angepasst, so dass insgesamt eine gerechtere Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel unter den Schulen sichergestellt werden konnte.

 

Eine Bildung von "Töpfen" vor der Verteilung nach Schülerzahl findet nun nicht mehr statt. Es werden nunmehr 96% der Vermögenshaushaltspauschale auf alle Schulen, gleich ob Grund-/ Mittel-/Förder- oder weiterführende Schule, gem. ihrer Schüleranzahl aufgeteilt, was im Ergebnis eine gleichmäßige Verteilung der Mittel sicherstellt. Die verbleibenden 4% (5.000,-- €) werden auch weiterhin vom SchvA als Reserve vorgehalten und wie o.g. verwendet.

 

Im Zuge der Anpassung wurde den Schulen zudem mitgeteilt, dass zukünftig zugewiesene Pauschalbeträge bis zum Ende des HH-Jahres in Anspruch zu nehmen sind, insofern kein
Antrag beim SchvA auf „Übertragung“ z.B. zur Finanzierung kostenintensiverer und inhaltlich konkret benannter Anschaffungen vorliegt, da ansonsten nicht in Anspruch genommene Mittel wieder durch das SchvA der allgemeinen Vermögenshaushaltspauschale zur bedarfsgerechten Umverteilung an andere Schulen zugeführt werden.

 

Maßstab muss auch weiterhin sein, neben den finanziellen Möglichkeiten die zur Verfügung gestellt werden, eine möglichst sachdienliche, bedarfsgerechte Aufteilung im Rahmen der
Erfordernisse der Fürther Schullandschaft, orientiert an den Meldungen/Vorgaben aller Schulen herbeizuführen.

 

Das SchvA prüft auch weiterhin sorgfältig jeden gemeldeten Bedarf und legt Prioritäten für die Beschaffungen fest. Perspektivisch gesehen wird jedoch auch eine Erhöhung der Vermögenshaushaltspauschale für Schulen anzudenken sein, da die bereitgestellten Mittel trotz der nun ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den bereits bereinigten und priorisierten notwendigen schulischen Bedarf an Ausstattung adäquat zu decken.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

125.000,-- 

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 2954.9351

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-3-