Betreff
Erneuerung der Bahnübergangsanlage Fürth-Cadolzburg; km 2,12 "Forsthausstraße"
Vorlage
SpA/1001/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der vorgelegten Entwurfsplanung der DB Netz AG für den Bahnübergang „Forsthausstraße“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die demnächst vorzulegende Kreuzungsvereinbarung abzuschließen.


Für den Bahnübergang (BÜ) Forsthausstraße wurde im Jahr 2011 schon einmal ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt. Die damalige Planung sah einen sehr bestandsnahen Ausbau des Bahnübergangs ohne nennenswerte verkehrliche Verbesserungen vor. Die Planung wurde jedoch nicht umgesetzt. (Stellungnahme an EBA vom Mai 2011

https://stadtrat.fuerth.de/vo0050.asp?__kvonr=45747 )

 

Ab Herbst 2020 wurde die zu erneuernde Bahnübergangsanlage am Bahnübergang (BÜ) „Forsthausstraße“ seitens der DB noch einmal grundlegend überplant.

 

Die Deutsche Bahn arbeitet bei der Erneuerung der Bahnübergangssignalanlagen sehr konstruktiv mit den städtischen Dienststellen zusammen. Die neue Planung wird bereits während der gesamten Bearbeitungsdauer in regelmäßigen Jour-Fixen sowie Ortsterminen mit betroffenen städtischen Dienststellen abgestimmt. Die Erneuerung der Bahnübergangssignalanlagen wird innerhalb der Verwaltung sehr begrüßt.

 

Ausgangspunkt für die Neugestaltung des Kreuzungspunktes sind die Forderungen der Stadt Fürth, dass im Zuge der Erneuerung der Bahnübergangssignalanlage eine Fußgängerquerung des Gleises und der Parkstraße auch auf der nördlichen Seite herzustellen ist. Zudem müssen alle Fahrbeziehungen -insbesondere von der westlichen Forsthausstraße in die nördliche Parkstraße und zurück mit allen Fahrzeugarten möglich sein. Oberstes betriebliches Ziel an einem Bahnübergang muss sein, dass dieser bei Annäherung eines Zuges störungsfrei geräumt werden kann.

 

Der uneingeschränkte Begegnungsfall von zwei Fahrzeugen ist im BÜ-Bereich im Bestand nicht möglich. Die Straßenbreite muss deshalb im BÜ-Bereich angepasst werden, sodass der BÜ in jeder Richtung, auch für Lastzug / Sattelzug sowie für Gelenkbusse, ungehindert begegnend und freigefahren werden kann. Gemäß Ril 815.3000 ist eine Mindeststraßenbreite von 6,35 m mit zwei Fahrstreifen à 3,00 m vorzusehen. Zusätzlich kann das heutige Rechtsabbiegegebot von der westlichen Forsthausstraße in die südliche Parkstraße aufgehoben werden.

 

Bei der zu betrachtenden Herstellung des regelkonformen Zustandes gemäß Ril 815 ist beidseitig der Gleise die Schleppkurve für abbiegende Fahrzeuge herzustellen. Dazu wird die Forsthausstraße im I. Quadranten und die Parkstraße im II. und III. Quadranten aufgeweitet. Damit verbunden ist auch die Herstellung eines abgesetzten Gehweges im I. / II. Quadranten und die seitliche Verschiebung des Gehweges im III. / IV. Quadrant. Mit Anpassung der Straßenbreite und der geänderten Fahrbahnmarkierung ist sichergestellt, dass der BÜ in jeder Richtung, auch im benannten Begegnungsfall, ungehindert freigefahren werden kann.

 

Der neue seitlich abgesetzte Gehweg im I./II. Quadranten und der Gehweg im III. / IV. Quadranten werden in einer Breite von 2,50 m hergestellt und an den Bestand angeschlossen. Für die Gehwegführung im I. Quadranten ist der teilweise Rückbau der nicht denkmalgeschützten niedrigen Natursteinmauer erforderlich. Diese wird im Bereich der neuen Gehwegführung wieder aufgebaut. Dieser zusätzliche Gehweg stellt eine deutliche Verbesserung für den Fußgängerverkehr dar. Der Neubau der Gehwege erfolgt in Asphaltbauweise.

 

Für sehbehinderte Fußgänger werden in den Gehwegen vor dem BÜ Aufmerksamkeitsfelder und Richtungsfelder über die ganze Gehwegbreite gemäß DIN 32984 (Ausgabe 12/2020) eingebaut. In der Forsthausstraße im I./IV. Quadranten, in der Forsthausstraße im II. /III. Quadranten sowie in der Parkstraße im III. Quadranten werden außerhalb des freizuhaltenden 27 m – Bereiches neue zusätzliche Querungsstellen für Fußgänger eingerichtet. Alle Querungsstellen werden gemäß DIN 18 040 als getrennte ungesicherte Übergangsstelle -anders als im Plan dargestellt- mit differenzierter Bordhöhe (0 cm, 6 cm) ausgeführt. Dies wurde von der DB-Netz AG bestätigt.

 

Die bestehende Signalanlage wird ersetzt und mit 2 Fahrbahnhalbschranken, 4 Gehwegschranken, 16 Lichtzeichen und Akustik ausgerüstet. Die Planung der Bahnübergangssicherung erfolgt nach den einschlägigen DB-Richtlinien. Von diesen Regelwerken wird nicht abgewichen.

 

Die Entwurfsplanung der DB wurde im August 2021 in stadtinternen Umlauf gegeben. Die Zusammenfassung aller eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Fahrbahndecke wird durch die DB in den dargestellten Bereichen vollständig erneuert. Darüber hinaus gehende Anschlussflächen sind bei Erfordernis durch die Stadt Fürth zu erneuern. Die Umsetzung aller 4 Bahnübergänge Parkstraße; Forsthausstraße, Weiherhofer Str. und Aldringer Str. (einschließlich Neubau Haltepunkt Alte Veste) ist seitens der DB im Jahr 2023 eingeplant.

 

Für den Ausbau entstehen der Stadt Fürth keine Kosten. Das EBA wird die Stadt Fürth zeitnah im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens um eine abschließende Stellungnahme bitten. Mit diesem Beschluss soll zugleich die final abzugebende Stellungnahme der Stadt Fürth vorbereitet bzw. das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, damit die DB-Netz AG im Jahr 2023 die Gesamtmaßnahme umsetzen kann.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


01-1_Erlaeuterungsbericht_DB-Netz-AG.pdf

BÜ2,1_Kreuzungsplan_Straßenplanung_DB-Netz-AG.pdf

Tabelle eingegangener Stellungnahmen