Betreff
Fürther Sportgutscheine – Sachstand und Ausblick
Vorlage
Sport/0057/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Auswertung der Fürther Sportgutscheine für die bisherigen drei Schuljahre sowie den geplanten Anpassungen für das Schuljahr 2022/2023 zustimmend Kenntnis.


Im Jahr 2018 wurde vom Stadtrat die Einführung einer Schnuppermitgliedschaft im Sportverein für Erstklässlerinnen und Erstklässler der Stadt Fürth mit einer jährlichen Förderung von 25.000 € beschlossen. Im Rahmen der Schnuppermitgliedschaft übernimmt die Stadt die Kosten für das erste Jahr bzw. halbe Jahr im Sportverein (je nach Höhe des Mitgliedsbeitrags des jeweiligen Vereins). Dadurch soll möglichst vielen Kindern der Einstieg in den Fürther Vereinssport erleichtert werden. In den Vereinen können sie unter der qualifizierten Anleitung der Übungsleitungen spielerisch an verschiedene Bewegungsangebote herangeführt und für eine lebenslange Sportaktivität begeistern werden. Für die Fürther Sportvereine ergibt sich im Idealfall eine langfristige Mitgliedergewinnung sowie Werbung für die Fürther Sportvereinslandschaft. Auch Bestandsmitglieder profitieren von dem Projekt und können sich den Gutscheinwert auf die Mitgliedsgebühr anrechnen lassen.

 

Im Schuljahr 2019/2020 wurde die Schnuppermitgliedschaft unter dem Projektnamen „Fürther Sportgutscheine“ erstmalig angeboten. In dem Jahr wurden 96 Gutscheine i.H.v. 50 € eingelöst, was einer Einlösequote von 8,2 % entspricht. Die Hälfte der Gutscheine waren Neumitglieder, somit konnten 48 Kinder neu für den Sport begeistert werden.

 

Für das Schuljahr 2020/2021 wurde mit Beschluss des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit vom 09.07.2020 die Gutscheinhöhe von 50 € auf 75 € angehoben, da in der Evaluation durch die Vereine zurückgespiegelt wurde, dass der tatsächliche Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft in den teilnehmenden Sportvereinen doppelt so hoch ist. In dem Schuljahr lösten 57 Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Gutschein ein, die Einlösequote lag bei 5,2 %. In der Bewertung zu beachten sind jedoch die Auswirkungen der Covid19-Pandemie,
die von Herbst 2020 bis Frühling 2021 aufgrund von Lockdown und Sportstättenschließungen keinen geregelten Vereinssportbetrieb zuließen.

 

Im noch laufenden Schuljahr 2021/2022 wurden die Fürther Sportgutscheine i.H.v. 75 € an die 1.290 Fürther Erstklässlerinnen und Erstklässler verteilt. Trotz weiterer Einschränkungen für den Vereinssport wurden bereits 99 Gutscheine eingelöst und somit ein Rekordwert erreicht. Die Einlösequote stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 7,7 %. Erfreulich hierbei ist, dass 65 der eingelösten Gutscheine Neumitglieder sind. Zudem zeigt der Vergleich mit den Gutscheinprogramm des Freistaats mit dem Titel „Mach mit – Sei fit“, welches im Schuljahr 2021/2022 zusätzlich zu den Fürther Sportgutscheinen angeboten wurde und lediglich eine Einlösequote
von 5,9 % aufweist, den Erfolg der städtischen Schnuppermitgliedschaft.

 

In den ersten drei Jahren „Fürther Sportgutscheine“ sind demnach insgesamt 252 Gutscheine eingelöst worden. 58,3 % der eingelösten Gutscheine waren Neumitglieder, es gibt also seit Projekteinführung 147 neue Sportbegeisterte in der Stadt Fürth, was sowohl hinsichtlich der allgemeinen Bewegungsförderung der Kinder (Stichwort Bewegungsarmut) als auch hinsichtlich der Sportvereinsarbeit und Mitgliedergewinnung als erfreulich zu bewerten ist.

 

Auch im Schuljahr 2022/2023 sollen die als langfristiges Projekt angelegten Fürther Sportgutscheine fortgeführt und weiterentwickelt werden. Um über die Sportgutscheine noch mehr Kinder für den Sport zu begeistern, soll aus den beiden nachfolgenden Gründen eine Anpassung der Gutscheinhöhe auf 100 € erfolgen:

 

  1. Der durchschnittliche Jahresbeitrag der am Projekt teilnehmenden Sportvereine liegt (inkl. Spartenbeitrag, der bei Vereinseintritt z. T. ebenfalls zu entrichten ist) im Mittel bei rd. 110 €. Eine Anhebung der Gutscheinhöhe trägt dazu bei, dass die Kinder länger am Sportangebot teilnehmen und mehr Vereine für die Unterstützung des Projekts gewonnen werden können.
  2. Die Erhöhung des Gutscheinwerts kann über das zur Verfügung stehende Budget
    abgedeckt werden und hat dadurch keine finanziellen Auswirkungen. Die Maßnahme trägt somit dazu bei, das Potenzial des Projektes vollständig auszuschöpfen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: